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Parlamentsabstimmung
Montenegro führt Lebenspartnerschaften ein
Gleichgeschlechtliche Paare bekommen in dem kleinen Balkanstaat in Kürze praktisch die gleichen Rechte wie Eheleute – mit Ausnahme der Adoption.
- 1. Juli 2020, 16:47h 2 Min.
Das Einkammerparlament Montenegros hat am Mittwoch der Einführung von Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare zugestimmt. Für den Schritt stimmten 42 Abgeordnete, fünf dagegen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, gleichgeschlechtlichen Paaren fast alle Rechte und Pflichten von heterosexuellen Eheleuten zu geben, etwa im Steuern- und Erbschaftsrecht. Größte Ausnahme ist das Adoptionsrecht, das weiterhin auf Ehepaare beschränkt werden soll – vor allem die Serbisch-Orthodoxe Kirche hatte hier Stimmung gemacht. Bereits im letzten Jahr hatte das Parlament über den gleichen Entwurf debattiert, der aber damals mit 38 Ja-Stimmen die notwendige Mehrheit knapp verfehlte (queer.de berichtete).
?????????????????ESTITAMO LGBT ZAJEDNICI U CRNOJ GORI! Sa 42 glasa ZA i samo 5 protiv USVOJEN JE ZAKON O ?IVOTNOM PARTNERSTVU LICA ISTOG POLA!!!!!! BRAVO!????????????????
Gepostet von Queer Montenegro am Mittwoch, 1. Juli 2020
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"Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird ein neues Kapitel in der Geschichte der montenegrinischen LGBTI-Bewegung geschrieben und eine klare Botschaft gesendet, dass die montenegrinische Mehrheit zu denen steht, die in den Augen des Gesetzes entrechtet und unsichtbar waren", hieß es am Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer queerer Verbände.
Wie in den Nachbarländern Bosnien-Herzegowina und Serbien gibt es auch unter der montenegrinischen Bevölkerung noch viele Vorbehalte gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten, auch wenn gleichgeschlechtlicher Sex mit einem einheitlichen Schutzalter seit 1977 legalisiert ist. Die kleine ehemalige jugoslawische Teilrepublik mit 650.000 Einwohnern ist seit Dezember 2010 Beitrittskandidat zur Europäischen Union.
In den letzten Jahren hatte die Regierung den Schutz von LGBTI erheblich verbessert – so gibt es seit 2010 ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, seit 2014 sind sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in einem Gesetz gegen Hassverbrechen erfasst. Allerdings gibt es noch immer ein ausdrückliches Ehe-Verbot für Lesben und Schwule in der Verfassung und Transpersonen sind zur Änderung des rechtlichen Geschlechts zu einer geschlechtsangleichenden Operation, Sterilisation und ggf. Scheidung verpflichtet.
















