Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?36608

Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung

Kassel: Professor Kutschera erneut vor Gericht

Vor über 13 Monaten wurde der Prozess gegen den Homo-Hasser ausgesetzt – am Montag geht es wieder los. Der Biologie kündigt an, seine Aussagen, dass Homosexuelle eine pauschale Gefahr für Kinder seien, zu belegen.


Mit seinen Thesen stieg Kutschera zum Darling der AfD auf – hier bei einer Veranstaltung der Rechtsaußen-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein (Bild: Screenshot Facebook)

  • 17. Juli 2020, 09:49h 18 3 Min.

Der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera muss sich wegen seiner homo­sexuellenfeindlichen Aussagen erneut vor Gericht verantworten. Am 20. Juli beginnt die Verhandlung vor dem Amtsgericht Kassel. Ein erster Prozess war im vergangenen Sommer aus formalen Gründen geplatzt (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-Jährigen Volks­verhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor.

Kutschera ist Evolutionsbiologe an der Universität Kassel. Die Vorwürfe gegen ihn beziehen sich auf ein Interview, das 2017 auf dem katholischen Internetportal kath.net erschien und das heute noch online ist. Es drehte sich um das Thema der gleichgeschlichten Ehe. Unter anderem hatte Kutschera erklärt: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen." An anderer Stelle sprach er bei Homo-Männerpaaren mit Adoptivsohn von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario" (queer.de berichtete).



Wegen der Aussagen hatten mehrere Homo­sexuelle und Kasseler Studierende Anzeige gegen Kutschera erstattet. Die Anklage wirft ihm vor, unter dem Vorwand angeblicher "biowissenschaftlicher Fakten" Homo­sexuellen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern zuzuschreiben.

Kutschera hält an Aussagen fest

Kutschera steht bis heute zu seinen homophoben Aussagen. "In der Hauptverhandlung werde ich unter Vorlage wissenschaftlicher Dokumente belegen, dass alle meine Aussagen zur 'Ehe für alle' und dem 'Kindesadoptionsrecht' sachlich korrekt sind." Er sei dankbar dafür, vor Gericht die Öffentlichkeit über die Themen "Pädosexualität", "Vater- bzw. Mutter-Entbehrung" und das "Kindeswohl" aufklären zu dürfen. "Die gegen mich erhobenen Anschuldigungen weise ich mit Bezug auf die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit zurück. Als politisch neutraler Selbstdenker und international tätiger Evolutionsforscher werde ich die 'Biologie des Menschen' gegenüber der Gender-Ideologie verteidigen."

In den letzten Jahren hatte Kutschera immer wieder mit neuen homo- und transphoben Aussagen für Entzücken insbesondere unter Rechtspopulisten und Rechtsextremen gesorgt. Er verteidigte diese etwa bei einer AfD-Veranstaltung in Kiel, die unter dem Titel "Mann = Frau? Wie weit geht der Gender-Wahn?" stand (queer.de berichtete). Kutschera sitzt im Kuratorium der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.

"Unqualifizierte Aussagen eines Pflanzenbiologen"

Bereits der erste wegen Terminproblemen geplatzte Prozess hatte ungewöhnlich begonnen. Kutschera ließ statt einer Erklärung biowissenschaftliche Definitionen vorlesen, zudem beantragte die Verteidigung, sein Buch "Das Gender-Paradoxon" als Beweis einzuführen. "Erst nach Einführung des Buches wird ersichtlich werden, dass Äußerungen auf biologischem Fachwissen beruhen", hatte sein Anwalt erklärt. Das Kutschera auch Gegenwind von Wissenschaftler*innen bekommt, wurde beim ersten Prozess deutlich. Ein 51-jähriger Zeuge, der Arzt, Kulturwissenschaftler und Psychotherapeut war, bezeichnete die Äußerungen als "unqualifizierte Aussagen eines Pflanzenbiologen".

Zusammen mit den Vorwürfen wird auch eine angebliche Unfallflucht Kutscheras verhandelt. Weil der Professor für einige Studierende und die LGBTI-Szene als Reizfigur gilt, wird wieder mit erheblichem Andrang zu dem Prozess gerechnet. Zum Auftakt sind elf Zeug'innen geladen, ein Fortsetzungstermin Anfang August ist vorgesehen. (dpa/dk)

#1 KaiJAnonym
  • 17.07.2020, 10:15h
  • Meinungsfreiheit steht halt nicht überm Recht.
  • Direktlink »
#2 AlexAnonym
  • 17.07.2020, 10:23h
  • Toll wäre, wenn das Gericht eine Stellungnahme eines Verbandes von Evolutionsbiolog*innen in Deutschland oder dem Verband der Biologen (VdBiol) einholen würde. Dann wäre es nicht mehr nur eine Auseinandersetzung LSBTI vs. Kutschera.
  • Direktlink »
#3 Taemin
  • 17.07.2020, 11:34h
  • Hier steht nicht mehr und nicht weniger auf dem Prüfstand als die deutsche Justiz. Dass der Prozess schon über ein Jahr lang verschleppt wurde, ist jedenfalls kein Qualitätsnachweis des Gerichts. - Inhaltlich fühle ich mich an braune Zeiten erinnert. Auch die Rassenideologie der Nazis stand bekanntlich auf sogenannten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Kutschera gehört in genau diesen stinkendbraunen Sumpf. Er hat lediglich die Hassgruppe ausgetauscht. Es lässt sich nicht oft und laut genug sagen, dass es ein Skandal ist, so jemanden an einer deutschen Hochschule "lehren" zu lassen. Aber in Deutschland ist ja alles möglich. Gerade habe ich in der Zeitung gelesen, dass in Speyer und Landau je eine Straße nach einem Mann benannt ist, der sich einst massiv für die Freilassung inhaftierter Kriegsverbrecher eingesetzt hat. Da fehlen einem die Worte. Mir graut vor dem Tag, an dem es in Deutschland Gauland-Straßen und Höcke-Plätze geben wird.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: