Symbolbild: Ein lesbisches Paar wird derzeit nicht automatisch gemeinsam als Eltern anerkannt, wenn eine Ehefrau ein Kind bekommt. Viele Organisationen und Parteien fordern eine schnelle Lösung dieses Problems – andere eine Berücksichtigung des Vaters
Die Politik sollte anstehende Reformen im Familienrecht nutzen, um einen praktikablen Rechtsrahmen für mehrere Bezugspersonen bei einem Kind zu schaffen. Das fordert die LSU Saar im Bezug auf den Streit um das Adoptionshilfegesetz.
Dies war Anfang Juli im Bundesrat gescheitert, weil es die Lage von lesbischen Ehepaare mit Kindern praktisch noch verschlechtert hätte (queer.de berichtete). Der Hintergrund: Wird ein Kind in eine Ehe geboren, wird der aktuelle Ehemann automatisch als Vater anerkannt – egal, wer der biologische Vater ist. Bei der Öffnung der Ehe wurde der entsprechende BGB-Paragraf aber nicht ausgeweitet: Die Ehefrau einer Mutter ist weiter auf eine bürokratische Stiefkindadoption angewiesen. Die Regierung lässt seit inzwischen drei Jahren auf eine versprochene Lösung im Rahmen einer Reform des Abstammtungsrechts warten – das neue Gesetz hätte den lesbischen Ehepaaren nun auch noch Beratungspflichten auferlegt.
Statt schnell eine diskriminierungsfreie Lösung vorzulegen, fodert die LSU nun hingegen, eine breitere Debatte zu führen – unter Nutzung einer bei Gleichstellungsgegnern oft verwendeten populistischen und von der LSU nicht näher erklärten Empörungsrhetorik: "Statt Diskussionen über Bezeichnungen wie Elternteil 1 und 2 zu führen, brauchen wir erst mal eine tatsächliche rechtliche Gleichbehandlung von biologischen Müttern und Vätern sowie einen praktikablen Rechtsrahmen für weitere Bezugspersonen in den heutzutage vielfältigen Familienmodellen", so der LSU-Saar-Vorsitzende Thomas W. Schmitt.
LSU sieht Konflikte zwischen Vätern und Müttern
In der Pressemitteilung distanzieren sich die Lesben und Schwulen in der Union rhetorisch von "den meisten Interessenvertretungen für LGBTI", die eine Mutterschafts-Regelung im BGB analog zur automatischen Vaterschaft fordern. Bereits bei dem jetzigen Verfahren bleibe der biologische Vater oft außen vor, "auch weil Familiengerichte in Konfliktfällen meist zugunsten der Mit-Mutter entscheiden", so die LSU. In Berlin gebe es deshalb "sogar eine Selbsthilfegruppe für schwule Väter, die Konflikte mit den lesbischen Müttern ihrer Kinder haben", meint Schmitt. "Diese Konflikte sind bundesweit kein seltenes Problem in Regenbogenfamilien. Aber auch bei klassischen Familien werden bei Sorgerechtsstreitigkeiten nach Scheidungen tendenziell meistens die Mütter bevorzugt. Hauptkonfliktpunkt ist dabei zumeist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was am Ende oft bleibt ist die Ohnmacht der Väter."
Familie gehe schon lange über die "klassische Kernfamilie aus Vater, Mutter, Kind" hinaus und umfasse heute Patchwork-, Regenbogen- und andere Mehrelternfamilien, so die LSU. "Bei allen wird gleichermaßen elternschaftliche Verantwortung übernommen. Selbst Patchwork-Familien müssen zur Zeit mit einer Rechtssituation klar kommen, die ihnen immer ein Elternteil, entweder den Co-Elternteil oder den biologischen Elternteil, als auch den rechtlichen Elternteil vorenthält." Das gehe an der Lebensrealität vieler gelebter Familien-Modelle vorbei. Pläne der Regierung zum Abstammungsrecht setzten dennoch weiter auf das "Prinzip der Zweielternschaft".
Schmitt wünscht sich hingegen eine Weiterentwicklung des Rechts mit Stärkung der Rolle biologischer Väter. "Egal in welcher Familienkonstellation Kinder aufwachsen, sollte der biologische Vater nicht außen vor bleiben. Wenn in Regenbogenfamilien schwule und lesbische Paare einen gemeinsamen Kinderwunsch angehen, kommt es nicht selten früher oder später zu Konflikten in der Beziehung der Elternpaare zueinander, meist auch wegen des Anspruchs an die jeweils eigene Rolle bei der elternschaftlichen Verantwortung." Der biologische Vater dürfe hier "rechtlich nicht im Abseits stehen". "Wir kennen aus dem eigenen Freundes- und Bekanntenkreis selbst Beispielfälle, bei denen sich die gegenseitigen Erwartungen und Vorstellungen der Elternpaare auseinanderentwickelt haben und der biologische Vater der Kinder am Ende kaum noch eine stabile Beziehung zu dem von ihm abstammenden Kind aufrechterhalten konnte."
Für Mehrelternschaft und eine Stärkung der Stellung biologischer Väter war in den letzten Jahren bereits die FDP eingetreten (queer.de berichtete). Nach einer Sitzung ihres Vorstands fordern die Lesben und Schwulen in der Union zudem noch eine umfassende Aus- und Fortbildung von Familienrichter*innen, die auch auf Regenbogenfamilien und andere Familienformen eingehe. (cw/pm)
Wir reden hier von einer SamenSPENDE wer das Kind mit großziehen will macht keine Spende.
Menschen können miteinander reden und wenn sich ein lesbisches paar bereit erklärt den Mann am grosziehen zu beteiligen und er das will kann er eine Vaterrolle übernehmen. Ansonsten ist er als spender ungeeignet.
Ich frage mich immer wieder warum darüber so rege diskutiert wird.
Eine klassische Samenspende ist nun mal das ermöglichen eines Kindes für jemand anderen,wer das nicht will tut es eben nicht.
Das gleiche gilt für Leihmutterschaft wer nicht will läßt es eben oder wie bereits gesagt wenn mit dem Paar abgeklärt ist das eine Beteiligung am großziehen des Kindes ok ist ist das ganze auch kein Problem.