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Strafprozess

Ehe für alle "staatlich geförderte Pädophilie": Kutschera legt Berufung ein

Der wegen Beleidigung von Lesben und Schwulen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilte Kasseler Biologieprofessor Ulrich Kutschera will das milde Urteil nicht hinnehmen.


Vor und nach den Prozessterminen vor dem Amtsgericht Kassel gab Ulrich Kutschera zahlreiche Interviews (Bild: dezentrale Redaktionskollektiv)
  • 5. August 2020, 01:42h 11 3 Min.

Er wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und nur wegen Beleidigung verurteilt – dennoch will er das Urteil nicht hinnehmen: Der homofeindliche Kasseler Biologieprofessor Ulrich Kutschera hat einen Antrag auf Berufung gestellt, bestätige das Amtsgericht Kassel am Dienstag. Der Fall geht damit voraussichtlich vor das Landgericht. Seine sechs von ihm vorgeschlagenen Zeugen – fünf Professoren und ein Kinderarzt – seien mit ihren eingereichten Stellungnahmen im Prozess ignoriert worden, beklagte sich Kutschera gegenüber der evangelikalen Nachrichtenagentur idea.

Der Evolutionsbiologe war am Montag zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt worden (queer.de berichtete). Das Verfahren gegen den Professor der Universität Kassel bezieht sich auf ein Interview zur Ehe für alle, das 2017 auf dem katholischen Internetportal kath.net erschienen war. Unter anderem hatte Kutschera erklärt: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen." An anderer Stelle sprach er bei Homo-Männerpaaren mit Adoptivsohn von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario" (queer.de berichtete).


Das Interview, das zur Verurteilung führte und inzwischen nicht mehr abrufbar ist

Staatsanwältin Josefine Köpf sagte bei der Verlesung der Anklage im Juni, diese Aussagen seien "kriminologisch nicht haltbar". Sie warf ihm auch vor, gleichgeschlechtliche Paare als "sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial" bezeichnet zu haben.

Angeklagt wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung

Wegen der Aussagen in dem Interview hatten mehrere Homosexuelle und Kasseler Studierende Anzeige gegen Kutschera erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm daraufhin Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vorgeworfen. Richter Henning Leyhe sah jedoch nur den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt und empfahl Kutschera eine "Mäßigung im Diskurs".

Ein erster Prozess im letzten Jahr war wegen Terminschwierigkeiten nach unzähligen Beweisanträgen Kutscheras geplatzt (queer.de berichtete). Vor dem Gericht demonstrierten am Montag erneut dutzende Studierende mit einer großen Regenbogenflagge und Redebeiträgen, die auch die von Kutschera präsentierten "Fakten" und "Theorien" gerade rücken sollten.


Protest gegen Kutschera vor dem Amtsgericht Kassel am Montag (Bild: dezentrale Redaktionskollektiv)

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Immer wieder neue LGBTI-feindliche Aussagen

In den letzten Jahren hatte Ulrich Kutschera immer wieder mit neuen homo- und transfeindlichen Aussagen für Empörung gesorgt. Er sitzt im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung und verbreitet seine "wissenschaftlichen" Thesen über Homo- und Transsexualität etwa im Portal "Freie Welt" aus dem Haus der AfD-Politikerin Beatrix von Storch und ihres Ehemanns Sven (queer.de berichtete). In einem Kommentar beklagte er etwa "Gender-Indoktrination" in der "Sesamstraße": Zu der Meldung, Ernie und Bert könnten schwul sein, betonte er, "die gleichgeschlechtliche Veranlagung von Männern" basiere "in aller Regel auf hormonellen bzw. immunologischen Entwicklungsprozessen, die vorgeburtlich nicht so verlaufen sind wie bei ca. 98 % der Heteronormalen". Es sei "unakzeptabel, Kindern eine auf 'developmental disorders' basierende Homo-Verhaltensweise als 'freiwilligen Lebensstil' zu vermitteln."

Kutschera hatte bereits nach dem ersten Verhandlungstermin betont, zu diesem "Präzedenzfall der Abschaffung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in diesem Land" notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen (queer.de berichtete). Erst ein rechtskräftiges Urteil könnte Folgen für seine Professur haben: Dann habe die Universität Kassel als Dienstbehörde zu prüfen, ob sich daraus disziplinarische Folgen ergeben, erklärte Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) am Montag.

Die Uni hatte Kutscheras Aussagen öffentlich kritisiert. Für verbeamtete Hochschullehrer*innen gilt jedoch das Hessische Disziplinargesetz, nach welchem ein mögliches Disziplinarverfahren solange ruht, bis in einem Strafverfahren in gleicher Sache ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. (cw)

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#1 TamakAnonym
  • 05.08.2020, 06:20h
  • Oh Gott ich hoffe inständig, dass dieser Typ in der zweiten Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt wird. Dass dieser Typ auch noch die Eier hat, für seine Hetze "Zeugen" zu benennen, setzt eine Kaltschnäuzigkeit und Dreistigkeit voraus, die sich nur schwer in Worte fassen lässt. Das milde Urteil erinnert mich eher an eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen. Hier darf kein Präzedenzfall (im negativen Sinne) geschaffen werden, auf den sich zukünftig mit Sicherheit etliche (!) AFD-Politiker berufen werden. Noch leben wir nicht in Russland oder Ostpolen!
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#2 ReisenderAnonym
  • 05.08.2020, 08:19h
  • "Seine sechs von ihm vorgeschlagenen Zeugen fünf Professoren und ein Kinderarzt seien mit ihren eingereichten Stellungnahmen im Prozess ignoriert worden, beklagte sich Kutschera gegenüber der evangelikalen Nachrichtenagentur idea."

    Es geht nicht darum, wer irgendwas bestätigt und welche Titel oder Berufe diese Leute haben - sondern es geht darum, ob man solche Behauptungen nach wissenschaftlichen Standards belegen kann.

    Es ist wissenschaftlich anerkannt, dass seine Aussagen nicht zutreffen. Wenn er dennoch seine Aussagen tätigen will, liegt es also an ihm, zu belegen, dass 99,9% der Wissenschaftler Fehler gemacht haben.

    Denn Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht, alles sagen zu dürfen und dies als Deckmantel für Unwahrheiten oder gar Hass zu nutzen. Sondern Wissenschaftsfreiheit bedeutet nur, dass er auch forschen darf, ob z.B. Homosexualität für Kinder gefährlich ist. Ja, das darf er forschen. Aber wenn er das nicht belegen kann, darf er das nicht einfach so behaupten.

    Und Belege geschehen in der Wissenschaft halt nicht durch Titel, sondern durch Logik und Empirie.
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#3 Homonklin_NZAnonym
  • 05.08.2020, 08:40h
  • ""Es sei "unakzeptabel, Kindern eine auf 'developmental disorders' basierende Homo-Verhaltensweise als 'freiwilligen Lebensstil' zu vermitteln.""

    Der hat ja nicht mal begriffen, dass es gar nicht um Freiwilligkeit und/oder einen Lebensstil geht!
    Sondern um eine Variante der menschlichen Persönlichkeit und Natur.

    Wie soll man sich in einen wissenschaftlichen Diskurs mit einem begeben, der auf anachronistischen, inzwischen überholten Ideen und Konzepten festhängt, und diese mit dem religioten bis evangelikalen Unsinn verflicht, den solche Organisationen als alternative Weltbetrachtung verbreiten?

    Da mimmelt doch die Wahn-Glocke!
    Eine wissenschaftsmethodisch fundierte Arbeit von ihm, die in Favhmagazinen diskutioert wurde und durch das übliche Peer-Review ging, hätte ich gern mal gelesen.

    Inzwischen existieren eine ganze Menge Studien und Arbeiten, die teils gar das Gegenteil von dem feststellten, was er an Horrorideen schon mal heraus posaunte.
    So hat auch Queer.de schon über Studien berichtet, nach welchen Kinder in gleichgeschlechtlichen Ehen und ähnlichen Paarbindungsformen sogar bessere Chancen haben sollen, als in Hetero-Erotikverbindungen, wenn man die Art Terminus verwenden möchte.

    An 98% so genannter "Heteronormaler" lässt sich aufgrund der weiten Verbreitung Bisex-Normaler schon zweifeln, wobei Kutschera schon auf der biologischen Ebene um die 3000 weltweit festgestellte chromosomale Varianten unterschlägt, und alles Weitere, was am faktischen Menschen die Idee einer "Norm" ad absurdum führt.

    Kutschera's Modell einer Menscheit existiert zum Glück oder dem Universum sei Dank nur in seinem Kopf und bei einigen extrem Verbimmelten oder Verdummbibelten.
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