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Persilschein für Tübinger OB

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Palmer ein

Nur drei Wochen nach der Beleidigungsanzeige seiner lesbischen Parteifreundin erklärt die Staatsanwaltschaft den grünen Tübinger OB Boris Palmer für unschuldig.


Boris Palmer ist einer der prominentesten – und umstrittensten – Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen (Bild: Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg / flickr)
  • 5. August 2020, 10:26h 30 2 Min.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft sieht bei Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) keine Anzeichen einer Straftat nach der Anzeige von Maike Pfuderer, einer lesbischen Grünenpolitikerin aus Stuttgart. Pfuderer hatte Mitte Juli Anzeige gegen ihren Parteifreund gestellt (queer.de berichtete). Sie hatte Palmer unter anderem vorgeworfen, sie bei Facebook bei einer Wortschlacht als trans geoutet und ihren abgelegten männlichen Geburtsnamen verwendet zu haben (sogenanntes "Deadnaming"). Dies erfüllte nach ihrer Ansicht den Straftatbestand der Beleidigung und verstoße gegen das Offenbarungsverbot im Trans­sexuellengesetz (TSG).

Die Staatsanwaltschaft sieht das laut den "Stuttgarter Nachrichten" anders. So richteten sich die Vorgaben des Trans­sexuellengesetzes allein an staatliche Organe wie Behörden. Außerdem könne der 48-jährige OB nicht wegen Beleidigung belangt werden. Seine Facebook-Tiraden mögen "taktlos und unhöflich sein", überschritten jedoch nicht die Grenze der strafbaren Beleidigung, so die Ansicht der Behörde.

Palmer sieht sich in "asymmetrischem Meinungskampf" mit queerer Community


Maike Pfuderer ist stellvertretende Sprecherin der grünen Bundesarbeitsgemeinschaft Lesbenpolitik (Bild: privat)

Palmer sieht sich gegenüber den "Stuttgarter Nachrichten" bestätigt: "Maike Pfuderer war vollkommen bewusst, dass ihre Anzeige aussichtslos ist", so der Oberbürgermeister. Seine Gegnerin habe ihre Ziel jedoch erreicht, weil viele Medien über den Vorfall mit der Schlagzeile "Palmer angezeigt" berichtet hätten. "Ziel dieser Menschen ist es doch, mich mit haltlosen Vorwürfen moralisch zu vernichten", so der Politiker. Der queeren Community warf er demnach vor, in einen "asymmetrischen Meinungskampf" mit ihm verwickelt zu sein. Palmer hatte in der Vergangenheit auch immer wieder die Berichterstattung von queer.de über seine Person kritisiert. Schon vor zwei Wochen stilisiere er sich zum Opfer und verglich sich mit "Harry Potter"-Autorin J.K. Rowling, die ebenfalls nach als transphob kritisierten Äußerungen unter Druck steht (queer.de berichtete).

Pfuderer, die sich bereits mehrfach mit Palmer politisch gestritten hatte, will trotz der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht aufgeben. "Der Paragraf 5 TSG ist ein zahnloser Tiger ohne Strafbewehrung", erklärte sie gegenüber queer.de "Ich werde mich in den queergrünen Bundesarbeitsgemeinschaften dafür einsetzen, dass wir für LSBTTIQA+feindliche Straftaten einen besseren Rechtsschutz bekommen. Deadnaming ist in meinen Augen psychische Körper­ver­letzung."

Boris Palmer regiert die Universitätsstadt Tübingen seit inzwischen 13 Jahren. Er sorgt mit provokativen Thesen – etwa zur Ausländerpolitik – immer wieder für Aufregung in seiner Partei. Seinen Kritiker*­innen wirft er immer gerne vor, ihn politisch vernichten zu wollen oder seine Zitate aus dem Zusammenhang gerissen zu haben – etwa als er sich 2011 aus parteitaktischen Gründen gegen das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare aussprach (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 Taemin
  • 05.08.2020, 12:54h
  • Es erscheint allzu scheuklappenartig, die Geltung des Offenbarungsverbots auf die für die Namensänderung zuständige Behörde (hier: das Amtsgericht) zu begrenzen. Der Text des Verbots gibt diese einschränkende Interpretation jedenfalls nicht her. Im Übrigen ist Palmer als Oberbürgermeister Leiter des Meldeamts und des Passamts und (wenn die einschlägigen Regelungen in BW das nicht anders bestimmen) auch des Standesamts, also von zumindest zwei Dienststellen, in denen mit den Namen der Bürgerinnen und Bürger umgegangen wird. Als Oberbürgermeister ist er also schon nach den allgemeinen Datenschutzbestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Auch verkennt die Staatsanwaltschaft das Wesen der Beleidigung im vorliegenden Falle: Sie besteht nämlich in der Leugnung des Geschlechts eines Menschen und damit eines bestimmenden Persönlichkeitsmerkmals, das mit anderen Faktoren zusammen dessen Menschenwürde ausmacht.
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#2 LilieAnonym
  • 05.08.2020, 13:04h
  • Der Typ ist doch einfach nur noch lächerlich und gehört aus der Partei ausgeschlossen. Wenn man keine Argumente hat, behauptet man eben, dass Sätze aus dem Zusammenhang gerissen sind und stilisiert sich selbst zum Opfer, anstatt mal Verantwortung für sein eigenes Handeln zu übernehmen.

    Das Frau Pfuderer das so nicht stehen lassen will ist nur allzu verständlich, wo kommen wir denn dahin, wenn man solche Hansel wie den Palmer einfach schalten und walten lässt.
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#3 anonymer NameAnonym
  • 05.08.2020, 13:05h
  • Anstelle des OB würde ich in Zukunft jede vermeintliche Grenzüberschreitung und jede persönliche Anmerkung durch M. Pfuderer zur Beurteilung an die StA weitergeben.
    Soweit ich Ihren Artikeln entnommen habe belästigt oder provoziert M. Pfuderer den OB schon seit 5 Jahren.
    Sowas ist für den guten Ruf von Transmenschen und anderen Minderheiten nicht hilfreich.

    Desweiteren drängt M. Pfuderer als Sprecherin ganz bewusst in den Vordergrund. Deshalb ist ihr Vorwurf des Outings für mein Empfinden verlogen und grenzt schon ans Lächerliche.

    Es tut mir leid, dass ich nichts anderes rückmelden kann, Als Teil einer Minderheit will ich das extreme Verhalten der Frau Pfuderer aber nicht völlig unkommentiert lassen.
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