Kinder aus lesbischen Regenbogenfamilien dürfen sich freuen: Sie können künftig sofort mit zwei Müttern aufwachsen (Bild: DivvyPixel / pixabay)
Das Bundesjustizministerium will lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes gleichstellen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch der Abschnitt zur Mutterschaft um einen Absatz erweitert werden: "Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat." Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagsausgabe) darüber berichtet. In Absatz 1 heißt es altbekannt: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."
Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge in der Regierung abgestimmt werden. Kommt das Gesetz, würden beide Frauen "Mutter" heißen. Das ist nach Angaben der Zeitung zum Beispiel in den Niederlanden oder in Finnland bereits der Fall. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, auch wenn es ein Wunschkind sei, "das wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der SZ, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen."
Bislang ist die Ehefrau einer Frau, die ein Kind auf die Welt bringt, nicht automatisch als Elternteil anerkannt, sondern muss den bürokratischen und langwierigen Weg der Stiefkindadoption gehen. Anders ist es bei verheirateten Hetero-Paaren: Hier wird der Ehemann automatisch als Elternteil anerkannt, egal, ob er der leibliche Vater des Kindes ist oder nicht.
Im Mai beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition sogar, diese Diskriminierung für lesbische Mütter im Rahmen einer größeren Reform des Adoptionsrechts durch eine zusätzliche Zwangsberatung bei Stiefkindadoptionen praktisch noch zu verschärfen (queer.de berichtete). Der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf jedoch trotz Appellen von Union und SPD ab (queer.de berichtete).
Bereits Vorgängerin hatte sich an Reform versucht
Unklar ist freilich, ob sich das SPD-geführte Ministerium mit dem Entwurf gegen Widerstand insbesondere aus der Union durchsetzen kann. Lambrechts Vorgängerin Katarina Barley hatte sich bereits erfolglos an einer ähnlichen Reform versucht. Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll automatisch als "Mit-Mutter" mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden, hieß es in einem Entwurf, den das Justizministerium im Frühjahr 2019 in Berlin veröffentlichte (queer.de berichtete).
Die neue Fassung lässt das "Mit-" weg und knüpft an der BGB-Passage zur Mutterschaft und nicht mehr an der zur Vaterschaft an. Die Reform dient der rechtlichen Absicherung des Kindes. Die Anerkennung eines dritten Elternteils ist laut SZ nicht vorgesehen.
FDP beklagt Defizite bei Rechten schwuler Väter
Jens Brandenburg, Sprecher für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten der FDP-Bundestagsfraktion, begrüßte am Freitag die geplante Reform für lesbische Elternpaare: "Regenbogenfamilien verdienen nicht weitere Hürden, sondern Respekt und Akzeptanz", erklärte der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete. Die Rechte schwuler Väter dürften "bei der Reform aber nicht unter die Räder geraten", mahnte der 34-Jährige an. "Das Adoptionsrecht sollte alle Konstellationen von Regenbogenfamilien stärken. Wenn ein schwules und ein lesbisches Paar ein Kind zeugen und gemeinsam erziehen wollen, soll sich der leibliche Vater die Elternschaft nicht erst vor Gericht erstreiten müssen."
Deshalb müssten Mehrelternfamilien und frühe Elternschaftsvereinbarungen "zum Wohle des Kindes endlich anerkannt werden". Das Familienrecht müsse "der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden, nicht umgekehrt", argumentierte der liberale Politiker, der bereits mehrfach eine umfassendere Reform gefordert hatte (queer.de berichtete). (dpa/dk)