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Olaf Latzel

Strafverfahren gegen Bremer Hass-Pastor eröffnet

Vergangenen Herbst zog der evangelische Pastor Olaf Latzel auf Youtube über LGBTI her – Homosexualität bezeichnete er etwa als "todeswürdig". Jetzt lässt das Bremer Amtsgericht die Anklage gegen den Eiferer zu.


Auf Youtube veröffentlicht Olaf Latzel trotz des Verfahrens weiter Videos (Bild: Youtube / Olaf Latzel)

  • 4. September 2020, 13:57h 11 2 Min.

Das Amtsgericht Bremen hat ein Verfahren wegen Volks­verhetzung gegen den homophoben evangelischen Pastor Olaf Latzel eröffnet. Wie das Gericht mitteilte, sei dieser Beschluss am Donnerstag gefallen. Ein Gerichtstermin für das Hauptverfahren werde in Kürze kommuniziert. Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Juli mitgeteilt, dass sie Anklage gegen Latzel erhoben habe (queer.de berichtete).

Latzel ist der Pastor der Bremer St. Martinikirche und sorgt immer wieder mit Äußerungen, die sich gegen Homo­sexuelle, Muslime oder Frauen richten, für Aufregung. Das Fass zum Überlaufen brachte die Veröffentlichung von Latzels "Eheseminar" im letzten Herbst auf Youtube, in dem er wiederholt über sexuelle und geschlechtliche Minderheiten polemisierte. In dem Vortrag bezeichnet Latzel die "Homo-Lobby" und den "ganzen Genderdreck" als "teuflisch", CSD-Besucher seien "Verbrecher" und "gelebte Homosexualität" sei "vor Gott ein Gräuel" sowie "todeswürdig" (queer.de berichtete).

Anklage wegen Volksverhetzung

Auf seiner Website erklärte das Gericht zur Eröffnung des Strafverfahrens: "Die Staatsanwaltschaft Bremen wirft dem Angeklagten vor, ein sog. Eheseminar vor etwa 30 Ehepaaren im Herbst 2019 in seiner Kirchengemeinde gehalten und eine Audio-Datei hiervon auf einer Internetplattform online gestellt zu haben, wo die Datei für jedermann verfügbar gewesen sein soll." Es wird auch auf seine "hohe Anzahl" seiner Follower*innen hingewiesen – derzeit sind es rund 22.000. Dadurch sei sich der Pastor der "Reichweite seiner Äußerungen" bewusst gewesen. Weiter heißt es: "Der Angeklagte soll sich in dem Seminar über Gender und Homosexuelle in einer Weise geäußert haben, die den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfüllt." Das Gericht ließ die Anklage unverändert zu. Bei einer Verurteilung droht dem Pastor laut Paragraf 130 eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Die Äußerungen Latzels haben in Bremen und darüber hinaus zu teils scharfen Reaktionen geführt. Er wurde auch von vielen evangelischen Würdenträgern kritisiert, darunter EKD-Chef Heinrich Bedford-Strohm (queer.de berichtete). Dennoch durfte er weiterpredigen. Die evangelische Landeskirche will zunächst einmal das Strafverfahren abwarten, bevor ein im Mai eingeleitetes Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer fortgeführt werde. Vor anderthalb Wochen kehrte Latzel nach einem Urlaub an die Kanzel zurück, als wäre nichts geschehen – und veröffentlicht seine Predigten und Bibelstunden weiter auf Youtube. (dk)

-w-

#1 gayflecktarnhose
  • 04.09.2020, 16:44hBremen
  • Hallo,
    es wurde auch Zeit das dem Hass-Prediger aus Bremen endlich der Prozess gemacht wird.
    Jetzt können wir nur hoffen das dieser
    Homo-Hasser nicht ungeschoren davon kommt
    und die ev.Kirche derartige Prediger aus ihren
    Reihen entfernt.
    Um ehrlich zu sein, ich bin aber davon noch nicht
    überzeugt.
  • Direktlink »
#2 KaiJAnonym
  • 04.09.2020, 18:32h
  • Da das Gericht in seinem Eröffnungsbeschluss lange auf die Reichweite von Latzels Äusserungen eingeht, scheint wohl die letzte Hürde für eine Verurteilung Latzels genommen.
  • Direktlink »
#3 Julian SAnonym
  • 04.09.2020, 18:52h
  • Wenn jemand Menschen (egal ob einzelne Menschen oder eine ganze Gruppe) als "todeswürdig" bezeichnet, dann ist das ja wohl ein Mordaufruf.

    Wenn das keine Volksverhetzung ist, wüsste ich gerne, was man sonst noch sagen muss, damit es Volksverhetzung ist.
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