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Klage gegen Leichtathletik-Weltverband

Niederlage für Läuferin Semenya vor Schweizer Bundesgericht

Caster Semenya ist auch vor dem Schweizer Bundesgericht unterlegen. Die 800-Meter-Läuferin mit intergeschlechtlichen Anlagen wehrt sich dagegen, ihre Testosteronwerte künstlich zu senken.


Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya ist mehrfache Olympiasiegerin sowie Weltmeisterin im 800-Meter-Lauf (Bild: castersemenya800m / instagram)

Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya zurückgewiesen. Die Südafrikanerin war damit gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen. Im Kern des langwierigen Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intergeschlechtlichen Anlagen (queer.de berichtete).

Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senken soll, dies lehnt die 29-Jährige ab. Für den Verband dagegen gehört Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Sie darf daher nicht an Wettbewerben über 400 Meter bis zu einer Meile starten. Mit ihrem Einspruch gegen die Regel war Semenya im Mai 2019 ebenso wie der südafrikanische Leichtathletik-Verband vor dem Cas gescheitert. Auch er hatte Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.

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Bundesgericht beruft sich auf Fairness

Das Bundesgericht verwies in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil (PDF) darauf, dass es die Cas-Entscheidung keiner freien rechtlichen Kontrolle unterziehen könne, sondern sich bei der Prüfung von Gesetzes wegen darauf beschränke, ob das Urteil gegen grundlegende und weithin anerkannte Prinzipien der Rechtsordnung verstoße. Dies sei nicht der Fall.

Der Cas habe aus Sicht des Bundesgerichtes mit Hilfe von Experten verbindlich festgestellt, dass Testosteron der Hauptfaktor für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Geschlechter in der Leichtathletik darstelle. Mit Blick auf einen Wettbewerbsvorteil erklärte das Bundesgericht, auf Basis der gemachten Feststellungen sei der Cas-Entscheid nicht zu beanstanden. Die Fairness beim sportlichen Wettkampf sei ein legitimes Anliegen und bilde ein zentrales Prinzip des Sports.

Keine Verletzung der Persönlichkeit und der Menschenwürde

Auch eine Verletzung der Persönlichkeit und der Menschenwürde von Semenya sah das Bundesgericht in dem Cas-Urteil nicht. "Die medizinischen Abklärungen und die allenfalls notwendige medikamentöse Senkung des Testosteronspiegels stellen zwar einen erheblichen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Der Kernbereich dieses Rechts wird jedoch nicht berührt", hieß es. Die dreifache Weltmeisterin Semenya hatte im März angekündigt, künftig über 200 Meter zu starten (queer.de berichtete).

Der Leichtathletik-Weltverband World Athletics begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme und unterstrich, man setze sich für die volle Beteiligung von Frauen im Weltsport ein. Die persönliche Würde werde vollständig respektiert, ebenso das Recht auf körperliche Integrität. Der Verband wies in seiner Reaktion mehrfach darauf hin, dass es ihm um sportliche Fairness gehe. (cw/dpa)

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#1 SolanaceaeAnonym
  • 09.09.2020, 11:57h
  • Das Gericht beruft sich auf Fairness? Was bitteschön ist Fair?

    Ist es Fair dass Michael Phelbs oder Michael Gross eine so überlegene Spannweite haben? Ist es Fair dass alle TOP Pferdejokeys sehr, sehr klein und leicht (magersüchtig) sind? ist es Fair dass Menschen mit genetischen Lungenerkrankungen überhaupt erst keine 800m laufen können?

    Das Leben ist einfach nicht Fair. Niemals. Genau das sollten die ganzen weißen CIS Heteros endlich einsehen. Das Leben ist und bleibt unfair.

    Warum musste ein Phelbs sich nicht die Arme verkürzen lassen?

    Ich bin selbst einmal geschwommen, also richtig Wettkämpfe, und ich war immer die alerkleinste. Natürlich hatte ich niemals eine Chance. beim Windsurfen z.B. habe ich eine andere Sportart gefunden, in der Größe nicht alles ist. Da kommt es auf andere Dinge an. Daher wurde ich dort deutsche Meisterin.

    In meinen Augen ist das ganze also einfach Diskriminierung. Und nichts anderes.
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#2 PiakAnonym
  • 09.09.2020, 12:54h
  • Antwort auf #1 von Solanaceae
  • Anders als die genannten Beispiele ist die Geschlechterordnung aber nun mal ein Differenzierungskriterium im Sport.
    Gerne kann man das aufheben und nur noch Einheitssport machen. Frauen werden dann aber fast keine Rolle mehr spielen, insofern erinnert das an die kürzliche Berlinale-Diskussion.
    Warum wohl gibt es nie Proteste gegen Inter-/Tanspersonen im Männersport? Semenya führt nun mal jeden sportlichen Wettbewerb ad absurdum, solange sie bei den Frauen läuft.
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#3 Anonyma
  • 09.09.2020, 14:20h
  • Antwort auf #2 von Piak
  • "Anders als die genannten Beispiele ist die Geschlechterordnung aber nun mal ein Differenzierungskriterium im Sport."

    "Das ist nun mal so!" war noch nie eine gute Begründung für Diskriminierung. Aber eine fundierte Begründung, warum körperliche Besonderheiten, die die "Geschlechterordnung" betreffen, anders bewertet werden sollten als körperliche Besonderheiten, die die "Geschlechterordnung" nicht betreffen, obwohl es in beiden Fällen zu "unfairen" Wettbewerbsvorteilen kommen kann, wirst Du sicherlich noch nachliefern. Ich bin sehr gespannt...
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