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- 13.10.2020, 16:20h
- 'Das Gesetz wurde von der gesamten Opposition aus CDU, AfD und FDP abgelehnt.' bei der Wahlen bitte nicht vergessen!
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Rot-Rot-Grün beschließt nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz auch noch eine Gesamtstrategie, um Vielfalt in der Verwaltung zu fördern.
Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag ein Diversity-Landesprogramm (PDF) beschlossen. Die zentrale Idee hinter der Diversity-Gesamstrategie bestehe laut der Stadtregierung darin, "dass die Berliner Verwaltung kompetent im Umgang mit allen Berlinerinnen und Berlinern ist - unabhängig etwa von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Lebensalters, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung".
Konkret soll das Programm Verwaltungen unterstützen, Diversity-Prozesse in ihrem Geschäftsbereich umzusetzen – beispielsweise bei Personalgewinnung oder Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel sei die "Stärkung des diskriminierungsarmen und kompetenten Umgangs der Berliner Verwaltung mit Vielfalt". Denn die Verwaltung habe die Aufgabe, "für die heterogene Stadtbevölkerung da zu sein".
"Ein Gewinn für die gesamte Stadt"
"Berlin ist Heimat für Menschen mit vielen verschiedenen Hintergründen und in ganz unterschiedlichen Lebenslagen", so begründete Justizsenator Behrendt die Initiative. "Die Berlinerinnen und Berliner sollen die Verwaltung als ihre begreifen und daher sollte sich die Verwaltung auch offen gegenüber dieser Vielfalt zeigen. Wenn sich die Vielfalt Berlins in der Verwaltung widerspiegelt, dann ist das ein Gewinn für die gesamte Stadt."
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte bereits im Juni mit der Verabschiedung des bundesweit ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) für Schlagzeilen gesorgt (queer.de berichtete). Das Gesetz hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger in ihrem Verhältnis zum Staat vor Diskriminierung zu schützen, und enthält ausdrücklich auch das Merkmal der "sexuellen und geschlechtlichen Identität". Das Gesetz wurde von der gesamten Opposition aus CDU, AfD und FDP abgelehnt. (dk)
Das traurige Beispiel von den "Evangelikalen" Republikanern in den USA zeigt, dass homophobe Kräfte von Bush bis Trump unter der Verschleierung ihrer Homophobie "Religionsfreiheit" anführen, um als Bundesrichter-In, Schulleitung, Lehrkraft usw ihren "Glauben, ihre Glaubensfreiheit" missbrauchen um staatliche Antidiskriminierungspolitik und Gleichstellungsgesetze zu umgehen.
Ein Richter*In sollte glauben was er oder sie möchte oder auch nichts. Aber während der Ausübung seiner beruflichen Pflichten neutral sein.