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Neue Eintragungsoptionen

Österreich jetzt mit sechs Geschlechtern

"International einzigartig": Österreich bietet Intersexuellen mehr Geschlechtsoptionen. LGBTI-Aktivst*innen bemängeln jedoch, dass weiterhin Zwangsgutachten gefordert werden.


LGBTI-Aktivst*innen in Österreich begrüßen die neuen Eintragungsmöglichkeiten, sehen aber noch viel Spielraum nach oben (Bild: Andrey Belenko / flickr)
  • 11. September 2020, 08:06h 52 2 Min.

Laut einem neuen Erlass der österreichischen Bundes­regierung sind nun sechs Eintragungsmöglichkeiten für die Kategorie Geschlecht zulässig. Dabei handelt es sich um weiblich, männlich, inter, divers, offen sowie die Möglichkeit zur Streichung, teilte das Bundesinnenministerium diese Woche mit.

Bei der Geburt legt die verantwortliche Person – Arzt, Ärztin, Hebamme oder Entbindungspfleger – fest, welches Geschlecht eingetragen wird. Intersexuelle Personen, die nicht als weiblich oder männlich registriert worden sind, können ihren Eintrag künftig einfach ändern – bei Minderjährigen tut dies die gesetzliche Vertretungsperson. Allerdings ist eine Änderung von "männlich" oder "weiblich" in eine der vier anderen Eintragungsmöglichkeiten nur möglich, wenn die betroffene Person ein Gutachten über eine körperliche "Variante der Geschlechtsentwicklung" vorlegt.

Ein derartiges Zwangsgutachten wird von LGBTI-Aktivst*­innen scharf kritisiert: "Die Änderung des Erlasses ist ein wichtiger Schritt für die Inter* Community. Leider werden inter­geschlechtliche Menschen weiterhin pathologisiert und der Schritt zur Selbst­bestimmung bleibt in weiter Ferne", erklärte Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich. "Hier wurde eine große Chance vertan, allen Menschen, die sich in dem binären Geschlechterbild nicht wiederfinden, einen alternativen Geschlechtseintrag zu ermöglichen", ergänzte Anton Wittmann von der HOSI Salzburg. Auch in Deutschland wehrt sich die Community gegen Zwangsgutachten und wirbt dafür, dass die Möglichkeit zu einer dritten Geschlechtsoption nicht nur inter sondern auch trans und nicht-binären Menschen offen stehen solle.

"International einzigartig"

HOSI-Salzburg-Aktivistin Gabriele Rothuber erklärte außerdem, dass die sechs Eintragungsmöglichkeiten "international einzigartig" seien. Sie regte an, dass nun als nächster Schritt ein gesetzliches "Verbot geschlechtsverändernder medizinischer Maßnahmen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen" folgen solle. Ein derartiges Verbot sollte laut Koalitionsvertrag auch in Deutschland eingeführt werden, Schwarz-Rot hat dies aber bislang nicht umgesetzt (queer.de berichtete).

Wie in Deutschland mussten sich auch österreichische Intersexuelle das Recht auf einen Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich in langwierigen Gerichtsverfahren einklagen: Der Wiener Verfassungsgerichtshof hatte bereits vor über zwei Jahren nach einer Klage geurteilt, dass es in der Alpenrepublik das Grundrecht darauf gebe, mit einer dritten Geschlechtsoption anerkannt zu werden (queer.de berichtete). Ein Jahr später wurde ein Reisepass mit dem Geschlechtseintrag "X" ausgestellt (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 Taemin
  • 11.09.2020, 10:16h
  • Ich frage mich inzwischen, wozu eigentlich ein Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten erforderlich sein soll. Welches Geschlecht ein Mensch hat, weiß am ehesten dieser Mensch selbst. Ist es also aus irgendeinem sachlichen Grund notwendig zu wissen, welchem Geschlecht jemand angehört, dann kann man ja nachfragen. Ich erinnere mich an Zeiten, da wurde auf vielen Antragsformularen (z.B. Sozialhilfe) noch die Religionszugehörigkeit erfasst. Von diesem Blödsinn sind wir glücklicherweise abgekommen. Auch vom Geschlechtseintrag sollten wir uns trennen.
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#2 selbstbestimmtAnonym
  • 11.09.2020, 10:38h
  • Antwort auf #1 von Taemin
  • ich stimme dir vom bauch her zu. aber mir wird mulmig, was passieren kann, wenn es keinen "amtlichen" eintrag über das geschlecht gibt. was würde im fall einer verhaftung passieren? bestimmen dann andere, wo ein mensch landet? muss eine trans* frau dann ins männergefängnis, weil man ihr nicht glaubt und das nirgends festgehalten wurde? solche situationen sind ja heute schon gefährlich, aber wie wäre das ohne offizielle anerkennung, die solch ein eintrag ja auch darstellt? ich weiß es wirklich nicht, ich grübele gerade.
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#3 GronkelAnonym
  • 11.09.2020, 10:43h
  • Antwort auf #1 von Taemin
  • Ja, der Staat sollte gar keine Geschlechter erfassen und speichern. Geht den nichts an und ist für eine Gleichberechtigung auch nicht notwendig. Es fallen dann aber auch alle geschlechtsbezogenen Förderungen und Gleichstellungsbemühungen flach.
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