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Teilverbot für Kinder-OPs

Kabinett beschließt Gesetz zum Schutz intersexueller Kinder

Die Bundesregierung will geschlechtszuweisende Operationen untersagen, schreckt aber vor einem Totalverbot zurück. Das stößt auf den Widerstand der demokratischen Opposition.


Der Entwurf wurde im Hause von Bundejustizministerin Christine Lambrecht erarbeitet (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

  • 23. September 2020, 14:22h 20 4 Min.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" beschlossen. Das Gesetz hat das Ziel, das Recht intersexueller Kinder auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf im neuen Paragraf 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Verbot an Eltern, in Behandlungen einzuwilligen, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.

Mit dem Gesetzentwurf will die schwarz-rote Koalition eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2018 umsetzen, der sonst sehr arm an LGBTI-Themen war. Die demokratische Opposition hatte bereits mehrfach kritisiert, dass die Bundesregierung für das Schutzgesetz für Intersexuelle so viel Zeit brauche (queer.de berichtete).

Operationen nach Gerichtsentscheid weiter möglich

Der Entwurf lässt Eltern auch einen Ausweg, doch noch eine OP durchzusetzen: Sie können demnach in operative Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen, die eine solche Angleichung des Erscheinungsbildes zur Folge haben könnten, einwilligen, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden könne. In dieser Frage muss dem Entwurf zufolge ein Familiengericht entscheiden. Das Gericht kann demnach die Genehmigung erteilen, wenn der operative Eingriff nach Meinung der Richter*innen dem Wohl des Kindes dient. Hat eine interdisziplinäre Kommission den Eingriff befürwortet, kann das familiengerichtliche Verfahren vereinfacht durchgeführt werden.

Laut Bundesjustizministerium trägt der Entwurf "der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung, indem eine in ihrer Signalwirkung klare und zugleich sehr flexible Regelung vorgeschlagen wird".

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Die Arbeitsgemeinschaft SPDqueer begrüßte den Entwurf. Damit habe die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Christine Lambrecht "dem immer noch praktizierten, massiven Eingriff in die geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern den Kampf an gesagt". Mit dem Verbot müssten zusätzlich noch entsprechende Fortbildungsangebote für Familiengerichte und Beratungsangebote für Eltern intergeschlechtlicher Kinder einhergehen.

Kritik von Grünen und Linken

Für die Grünen ist der Entwurf hingegen eine "herbe Enttäuschung", wie Sven Lehmann, der Fraktionssprecher für Queerpolitik, bemängelte. Der 40-Jährige kritisierte, dass auch künftig noch Eingriffe möglich sein sollen, die einzig das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anglichen. "Die Entscheidung über den Körper von insbesondere intergeschlechtlichen Kindern soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen. Und dies auch in Fällen, in denen keine medizinische Indikation vorhanden ist und es schlicht um Geschlechtsstereotypen geht", so Lehmann.

Diese Fremdbestimmung werde seit Jahren nicht nur von Verbänden intergeschlechtlicher Menschen kritisiert, sondern von internationalen Organisationen als Menschenrechtsverletzung qualifiziert. Zudem sei es unerklärlich, "warum die Bundesregierung ein Verbot von Behandlungen lediglich für Kinder 'mit Varianten der Geschlechtsentwicklung' vorschlägt. Im Ergebnis werden erneut Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden können, wer schutzwürdig ist und wer nicht", so Lehmann.

Kritik an dem Entwurf kommt auch aus der Linksfraktion. Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Fraktion, kritisierte, "dass das Entscheidungsrecht der Eltern weiterhin über dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder liegen soll". "Ein geschlechtliches Erscheinungsbild, das nicht männlichen und weiblichen Normen entspricht, darf kein hinreichender Grund für eine fremdbestimmte OP sein", erklärte die Bundestagsabgeordnete aus Bremen. Sie wies darauf hin, dass laut Untersuchungen pro Jahr bis zu 2.100 Kinder bis zehn Jahre von derartigen Operationen betroffen seien.

Referentenentwurf vom Januar überarbeitet

Bereits Mitte Januar hatte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser wurde von der demokratischen Opposition begrüßt, allerdings wurden noch Nachbesserungen gefordert (queer.de berichtete). Im Januar und Februar nahmen mehrere Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. oder der LSVD Stellung zu dem Entwurf und reichten Verbesserungsvorschläge ein (siehe Homepage des Justizministeriums). Daraufhin, so das Bundesjustizministerium, sei der Entwurf "grundlegend überarbeitet" worden.

Eine Reform beim Intersexuellenrecht scheiterte offenbar lange am Widerstand aus der Union, in der Intersexualität teilweise als Witz angesehen wird: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß leugnete im Februar sogar die Existenz dieser Menschen und erklärte, im "realen Leben" gebe es ausschließlich Mann und Frau (queer.de berichtete). (dk)

 Update  24.09.: Hirschfeld-Stiftung fordert Nachbesserungen

Am Mittwochabend äußerten sich auch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und die FDP Zum Referentenentwurf. "Dieses Schutzgesetz ist überfällig und sehr wichtig", heißt es in einem Tweet der Hirschfeld-Stiftung. "Dennoch sollte über Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf ernsthaft gesprochen werden!"

/ mhstiftung
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In einer Pressemitteilung bezeichnete es auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg als "gut und überfällig, dass die Bundesregierung nun endlich den längst versprochenen Gesetzentwurf vorlegt". Die Selbstbestimmung der Betroffenen gehöre jedoch in den Mittelpunkt: "Ein Verbot genitalverändernder Operationen an Kindern darf nicht dazu führen, dass Transjugendliche in ihrer körperlichen Selbstbestimmung eingeschränkt werden", so Brandenburg. "Die starke Rolle der Familiengerichte im Entwurf muss kritisch hinterfragt werden." Auch in Sachen Beratung und Aufklärung über Trans- und Intergeschlechtlichkeit springe der Gesetzentwurf "viel zu kurz".

-w-

#1 KaiJAnonym
  • 23.09.2020, 17:53h
  • Der "Ausweg" muss gestrichen werden.
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#2 TimonAnonym
  • 23.09.2020, 18:05h
  • Ich kann mich nur der Kritik von Grünen und Linkspartei anschließen:

    Wieder mal beschließen Union und SPD nur ein Teilverbot mit wachsweichen Ausnahmen, die viel Raum für Missbrauch lassen. Zu Lasten der betroffenen Kinder.

    Die Groko muss weg. Besser heute als morgen.
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#3 GargamelAnonym
  • 23.09.2020, 18:09h
  • oder es muss so geändert werden:

    ...wenn sie aus physisch gesundheitlichen Gründen bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufschiebbar sind.
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