Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?37178

Siebenjähriger Kampf vor Gericht

Nach Abschiebung vergewaltigt: Uganderin gewinnt Gerichtsverfahren gegen Großbritannien

Eine lesbische Frau war nach der Abschiebung in ihr Heimatland brutal vergewaltigt worden. Großbritannien hat ihr mit der Ablehnung des Asyls unrecht getan, entschied jetzt ein Londoner Gericht.


Großbritannien hat besonders hohe Hürden für Flüchtlinge (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)

  • 28. September 2020, 15:02h - 3 Min.

Ein Berufungsgericht in London hat am Montag zugunsten einer 27-jährigen lesbischen Frau entschieden, die vor neun Jahren in Großbritannien um Asyl gebeten hatte, vor sieben Jahren aber nach Uganda abgeschoben wurde und schließlich Opfer einer Massenvergewaltigung in ihrem Heimatland wurde. Letztes Jahr wurde sie nach einer Entscheidung des "High Court" wieder nach Großbritannien geflogen, das konservative Innenministerium erhob aber Einspruch gegen die Anerkennung der ugandischen Lesbe als politisch Verfolgte.

Jetzt hat das englisch-walisische Höchstgericht "Court of Appeal" endgültig zugunsten der Frau entschieden, die in der Öffentlichkeit nur als P.N. identifiziert wird. Mit der Entscheidung endet eine siebenjähriger Kampf der Frau vor Gericht, als Verfolgte in Großbritannien anerkannt zu werden.

Das britische Innenministerium hatte die Frau im Dezember 2013 in ihr Heimatland abschieben lassen, obwohl dort auf Homosexualität eine lebenslange Haftstrafe droht und die Regierung Stimmung gegen sexuelle Minderheiten macht. Immer wieder werden dort LGBTI-Aktivisten ermordet (queer.de berichtete).

In Uganda angekommen, musste die Frau ihre sexuelle Orientierung verstecken. Gegenüber dem "Independent" erklärte sie vergangenes Jahr, dass sie von mehreren Männern vergewaltigt worden sei. Der Polizei konnte sie die Gewalttat nicht melden, weil sie fürchtete, als Lesbe ins Gefängnis zu kommen. Durch die Vergewaltigung wurde sie schwanger und brachte einen Sohn zur Welt, der inzwischen 18 Monate alt ist.

Entschädigung für Zeit im britischen Gefängnis

Das Berufungsgericht erklärte auch, dass die Frau Anspruch auf Entschädigung habe, weil sie in Großbritannien lange Zeit in einem Abschiebungsgefängnis verbringen musste. Dies sei ungesetzlich gewesen, so das Berufungsgericht.

"Ich bin so glücklich über die Entscheidung", erklärte die 27-Jährige nach Angaben der Tageszeitung "The Guardian". "Wenn man so lange für etwas kämpft und es sich anfühlt, als ob man nie gewinnen könnte, ist das sehr angsteinflößend." Das Verfahren habe sich für sie wie Folter angefühlt.

Ihre Anwältin Sulaiha Ali kritisierte dabei die oft betriebene Schnellabschiebung, die auch bei P.N. angewandt worden sei. Viele der Betroffenen dieser Politik seien bereits zuvor Opfer von Vergewaltigungen oder Folter gewesen.

Innenministerium hat bislang keinen Kommentar

Das Innenministerium der von Flüchtlingsorganisationen als ausländerfeindlich kritisierten Ministerin Priti Patel hat sich bislang nicht zu dem Gerichtsentscheid geäußert. Es hatte stets die Homosexualität von P.N. angezweifelt. Die indischstämmige Ministerin setzt sich auch für eine Änderung der Asylgesetze ein, die die Europäische Menschenrechtskonvention brechen würde. Sie gilt auch als LGBTI-feindlich – so stimmte sie im Unterhaus für das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben.


Innenministerin Priti Patel gilt als Feindin von Flüchtlingen und LGBTI (Bild: DFID – UK Department for International Development)

Die Abschiebung der jungen Uganderin war kein Einzelfall: Laut einer Studie aus dem Jahr 2019 hat Großbritannien mindestens 3.100 Asylanträge von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder trans Geflüchteten aus Ländern abgelehnt, in denen sexuelle und/oder geschlechtliche Minderheiten strafrechtlich verfolgt werden (queer.de berichtete).

Die schlechte Behandlung homosexueller Flüchtlinge aus Verfolgerstaaten ist in Europa kein Einzelfall: Obwohl in Uganda über die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle debattiert wird, werden auch in Deutschland queere Flüchtlinge aus dem Land oft nicht anerkannt (queer.de berichtete). Zudem wollten Union, SPD, AfD und FDP vergangenes Jahr die Maghreb-Staaten für "sicher" erklären, obwohl in allen drei Ländern Homosexuelle staatlich verfolgt werden (queer.de berichtete). Am Ende kam wegen des Widerstands von Grünen und Linken für diesen Vorstoß aber keine Mehrheit im Bundesrat zustande. (dk)

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: