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Rot-Rot-Grün setzte gegen den Widerstand von CDU, AfD und FDP ein Antidiskriminierungsgesetz mit einer Ombudsstelle durch – und hat nun eine Leiterin gefunden.
Die neu eingerichtete Berliner Ombudsstelle der "Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung" wird künftig von der Volljuristin Doris Liebscher geleitet. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) stellte Liebscher am Mittwoch der Öffentlichkeit vor. "Frau Dr. Liebscher ist eine ausgewiesene Expertin im internationalen, europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrecht", so begründete Behrendt die Wahl der Juristin. "Sie ist in der Wissenschaft ebenso geschätzt wie in der Zivilgesellschaft. Es ist schwer, eine geeignetere Person für diese Aufgabe zu finden."
Liebscher erklärte, sie wolle diese "schöne Aufgabe" mit Leben füllen. "Ich stehe an der Seite der Menschen, die im Kontakt mit Behörden oder Einrichtungen des Landes Berlin Diskriminierungserfahrungen machen. Ich sehe meine Aufgabe aber auch darin, die Berliner Verwaltung dabei zu unterstützen noch mehr Handlungssicherheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Diskriminierung zu bekommen."
Kostenfreie Durchsetzung der Rechte
Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Personen kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen und zu beraten. Die Leitung wurde nach Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) ausgeschrieben. Das Gesetz, das insbesondere Bürger*innen vor Diskriminierung von Behörden schützen soll und ausdrücklich auch das Merkmal der "sexuellen und geschlechtlichen Identität" enthält, war in Berlin sehr umstritten; neben der rechtspopulistischen AfD lehnten sogar die demokratischen Oppositionsparteien CDU und FDP den Landes-Diskriminierungsschutz ab. Der Unionspolitiker Burkard Dregger warnte in einer Parlamentsdebatte etwa dafür, dass kriminelle Menschen "erkennbar afrikanischen Ursprungs" mit dem Gesetz Vorteile erhalten könnten (queer.de berichtete).
Laut dem LADG kann die Ombudsstelle, sofern Betroffene das wünschen, auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken. Sie ist außerdem berechtigt, jederzeit Sachverständige hinzuzuziehen, Gutachten einzuholen, Beschwerden weiter zu vermitteln und Handlungsempfehlungen auszusprechen. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, die Ombudsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erbetene Stellungnahmen abzugeben. Seit Inkrafttreten des LADG seien nach Angaben des Senates bereits 102 Eingaben eingegangen.
Doris Liebscher wurde 1974 im Leipzig geboren und studierte Rechtswissenschaften in Leipzig und Madrid mit einem zusätzlichen Master in "Recht der europäischen Integration". 2005 war sie Mitbegründerin eines der ersten unabhängigen Antidiskriminierungsbüros in Deutschland, dem "Antidiskriminierungsbüro Sachsen" in Leipzig. Von 2012 bis dieses Jahr war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort war sie auch am Aufbau der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte beteiligt.
2020 schloss sie ihre antidiskriminierungsrechtliche Promotion zum Rassebegriff im Grundgesetz und im amerikanischen Verfassungsrecht bei Prof. Dr. Susanne Baer ab, der ersten offen lesbischen Verfassungsrichterin in Deutschland (queer.de berichtete). Die Arbeit wurde mit dem Konrad-Redeker-Preis für die beste Promotion auf den Gebieten Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder Rechtspolitik der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität ausgezeichnet. (pm/dk)
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