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Reaktion

AKK-Gesetz: Queere Verbände fordern Nachbesserungen

Das Gesetz zur Entschädigung diskriminierter homosexueller Militärangehöriger im Nachkriegsdeutschland ist laut Hirschfeld-Stiftung und Co. an mehreren Stellen noch zu zaghaft.


Der Arbeitgeber, der an diesen Outfits zu erkennen ist, diskriminierte jahrzehntelang Homosexuelle – und will die Opfer dieser Politik nun mit ein paar tausend Euro entschädigen (Bild: Fabio Venni / flickr)

LGBTI-Organisationen haben den Referentenentwurf des Bundesverteidigungsministeriums zur Rehabilitierung und Entschädigung von Soldat*innen, die wegen ihrer Homosexualität diskriminiert worden sind, begrüßt. Allerdings könne die Gesetzesinitiative an mehreren Stellen nachgebessert werden. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung (PDF) des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

Der Entwurf des Ministeriums von Annegret Kramp-Karrenbauer sieht vor, queere Soldat*innen mit bis zu 6.000 Euro zu entschädigen, wenn sie in der Nationalen Volksarmee bis 1990 oder in der Bundeswehr bis Anfang Juli 2000 diskriminiert worden sind (queer.de berichtete). Die queeren Verbände erklärten jedoch, dass "vollumfängliche Rehabilitierung und echte Entschädigung" notwendig seien.


Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenauer bat Opfer der Homophobie in deutschen Streitkräften im September um Entschuldigung

Zwar sei zu begrüßen, dass neben der sexuellen Identität auch die selbst empfundene geschlechtliche Identität einbezogen wird. Auch die Ausweitung auf Betroffene der ebenfalls diskriminierenden DDR-Armee sei richtig. Ebenso wurde begrüßt, dass die einfache Glaubhaftmachung eine Rehabilitierung ermöglicht werde, auch wenn Unterlagen der damaligen Zeit nicht mehr vorhanden seien. In mehreren Punkten seien aber Nachbesserungen geboten.

Zeitrahmen bis Ende 2009 berücksichtigen

"Auch in der Zeit nach 2000 gab es Fälle, in denen Soldat*innen noch diskriminiert wurden", erklärten die Verbände. So habe der Militärische Abschirmdienst, der Geheimdienst der Bundeswehr, noch nach 2000 Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung "überwacht und zu einem Outing gezwungen". Eine Überwachung durch einen Nachrichtendienst "und das Eingreifen des Staates in den persönlichen Lebensbereich" bedeuteten aber eine erhebliche Benachteiligung – und müssten berücksichtigt werden. Deshalb wurde eine Verlängerung des zu berücksichtigen Zeitrahmens bis zum 31. Dezember 2009 gefordert.

Auch individuelle Entschädigungen ermöglichen

Außerdem reichten die Pauschalentschädigungen von bis zu 6.000 Euro pro Fall nicht aus. Stattdessen wird die Einführung einer Individualentschädigung gefordert, "die auf der Pauschalentschädigung aufbaut". Denn: "Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der monetäre Schaden die vorgeschlagene Pauschalentschädigung weit übersteigt. Soldat*innen, die ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, haben eine echte Entschädigung verdient."

Immerhin habe der Staat im Falle der Bundeswehr anders als beim Rehabilitierungsgesetz für Opfer des Paragrafen 175 nicht nur als Staat gehandelt, sondern auch als Arbeitgeber. "Der finanzielle Schaden, z.B. die Aberkennung der Pension oder die Entlassung, entstand also nicht durch Dritte, sondern durch den Staat selbst. Diesen Nachteil gilt es nun vollständig auszugleichen", so die Forderung.

Diese Forderung wird auch von den Lesben und Schwulen in der Union (LSU) unterstützt. Der queere Verband von CDU und CSU schlägt dafür etwa die "Einrichtung eines Härtefallfonds" vor.

Fallgerechtere Regelung möglich? – LSU sieht Nachbesserungspotenzial beim Entwurf zum soldatenrechtlichen Homosexuellen...

Posted by LSU Bundesverband on Tuesday, October 20, 2020
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Kollektiventschädigungen ermöglichen

Außerdem bitten die LGBTI-Organisationen um Prüfung von Kollektiventschädigungen. Denn es sei zu erwarten, dass viele betroffenen Soldat*innen "sich dieser Auseinandersetzung nicht mehr stellen möchten oder können bzw. bereits verstorben sind". Die Kollektiventschädigung solle daher einen Ausgleich für Schäden herbeiführen, "die nicht von den einzelnen Entschädigungen aufgegriffen werden". Diese könne "der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung in Form von Forschung, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe der Betroffenen dienen".

Außerdem führten die Verbände mehrere weitere Änderungsvorschläge an – etwa sollten sogenannte Mischurteile, also wenn außer Homosexualität ein "anderes" Vergehen vorliegt, teilweise aufgehoben werden können, was der jetzige Entwurf nicht vorsieht. Außerdem würden diskriminierte Reservist*innen benachteiligt. Die Verbände regten zudem an, diskrimierte Soldat*innen nachträglich zu befördern oder ihren alten Dienstrang zurückzugeben, möglicherweise auch posthum. (dk)

#1 gayflecktarnhoseProfil
  • 21.10.2020, 11:17hBremen
  • Hallo,
    diese von den Queeren-Verbänden geforderte
    Nachbesserungen sind mehr als berechtigt.
    Warum werden alle diese Vorhaben solange hingezogen, es hat doch seinen Grund und die
    Summen die als Entschädigung genannt werden
    sind einfach lächerlich.
    Viele der ehemaligen Soldaten sind doch gar nicht
    mehr in der Lage und Willens einen Antrag zu stellen. Das hat man wohl einkalkuliert.
    Wir zahlen lieber Entschädigungen an dem IRAK
    als an unsere eigenen Soldaten.
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#2 Prima4Anonym
  • 21.10.2020, 16:01h
  • Antwort auf #1 von gayflecktarnhose
  • Keine Ahnung warum die durch DE zerstörten Leben "unserer eigenen Soldaten" schwerer wiegen sollten als die durch DE zerstörten Leben im "IRAK" oder auf was du mit dieser Gleichung überhaupt hinaus willst, aber:

    Kannst du mir bitte mal Link schicken @ Entschädigungszahlungen an den Irak? Des muss voll an mit vorbeigegangen sein und auf die schnelle hab ich auf google nur Berichte zu US-Zahlungen bzw Blackwater-Skandal gefunden... thx!
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