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"Spiegel"-Bericht
Terror-Mord in Dresden: Motiv Homosexuellenfeindlichkeit?
Die Terror-Attacke auf zwei Touristen aus NRW soll offenbar aus Hass auf Homosexuelle begangen worden sein. Eines der Opfer war Anfang Oktober seinen Verletzungen erlegen.
- 23. Oktober 2020, 10:31h 3 Min.
Der 20-jährige Abdullah Al H.H. könnte nach Informationen des "Spiegel" eine tödliche Messerattacke in der Dresdner Altstadt am 4. Oktober möglicherweise aus Abneigung gegen sexuelle Minderheiten begangen haben.
Dem Bericht zufolge vermuten sächsische Sicherheitskreise, der seit fünf Jahren in Deutschland lebende Verdächtige habe zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen, die er am Abend des 4. Oktober in der Altstadt von Dresden attackierte, offenbar für ein gleichgeschlechtliches Paar gehalten.
Der Beschuldigte sitzt derzeit in Haft; die Ermittlungsbehörden werfen ihm Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt hatte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag eine Frage nach Homofeindlichkeit als Motiv unter Verweis auf laufende Ermittlungen abgewiesen und betont, dass man sich "zur sexuellen Orientierung von Tatopfern nicht" äußere, das sei "nicht unsere Aufgabe". Zuvor hatte die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren übernommen.
Bei der Attacke soll der mutmaßliche Täter seine beiden Opfer mit zwei Messern attackiert haben. Eines soll mehr als 20 Zentimeter lang gewesen sein. Ein 55-Jähriger aus Krefeld starb später im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der andere Mann, ein 53-Jähriger aus Köln, überlebte den Angriff schwer verletzt und soll laut Behörden inzwischen wieder in seine Heimatstadt zurückgekehrt sein. Eine von einer Zeitung veröffentlichte Todesanzeige weist die beiden Männer offenbar als Lebenspartner aus.

Die Todesanzeige für das Mordopfer
Beschuldigter lebt seit fünf Jahren in Deutschland
Der mutmaßliche Täter soll im Oktober 2015 von Syrien nach Deutschland geflohen sein. Bereits 2016 stand er in Görlitz erstmals vor Gericht – die Staatsanwaltschaft warf im Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung vor. Seit Frühsommer 2017 soll sich der Teenager dem sogenannten Islamischen Staat zugewandt und sich "als dessen Anhänger Gedanken um die Ausführung eines Attentats" gemacht haben, teilte das Oberlandesgericht mit. 2018 wurde der damals 18-Jährige wegen "Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendhaftstrafe verurteilt. Er hatte nach Auffassung des Gerichts in sozialen Netzwerken den "Heiligen Krieg" propagiert und Gleichgesinnte gesucht, um sogenannten Ungläubigen Gewalt zuzufügen. In der Haft soll er sich möglicherweise weiter radikalisiert haben. Der Verdächtige soll nur fünf Tage vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden sein.
Nach seiner Entlassung soll der junge Syrer unter nachrichtendienstlicher Observation gestanden haben, so der sächsische Landesverfassungsschutz – auch am Tat-Tag. Sein Asylstatus soll ihm bereits 2019 wegen seiner Straftaten aberkannt worden sein. Allerdings durfte er wegen des Abschiebestopps in Kriegsgebiete nicht in seine Heimat zurückgebracht werden. (dk)
