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Entscheidung
Brandenburg: Paritätsgesetz ist verfassungswidrig
Nach Klagen von AfD, Piraten und anderen ist das Paritätsgesetz vorerst gestoppt worden. Die Piraten hatten argumentiert, dass die Regelung zur Geschlechtergerechtigkeit trans Menschen diskriminiere.

Das Paritätsgesetz schränkt nach Ansicht der Landesverfassungsrichter*innen die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien ein (Bild: Maik Meid / flickr)
- 23. Oktober 2020, 10:22h 2 Min.
Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen gekippt – wie zuvor schon die Thüringer Verfassungsrichter die dortige Regelung. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidat*innen und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht in der Urteilsverkündung in Potsdam mit.
Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen. Das Urteil ist ein Rückschlag für entsprechende Bestrebungen auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene.
Das Gericht gab damit zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt. Auch die Jugendorganisation der FDP hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, ebenso wie die Piraten – diese Verfahren sind noch anhängig. Die Kleinpartei hatte auch argumentiert, das Gesetz diskriminiere geschlechtliche Minderheiten (queer.de berichtete).
Gesetz trat Ende Juni in Kraft
Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz. Es verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Der Landtag stimmte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz, seit dem 30. Juni dieses Jahres ist es in Kraft.
Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) hatte die Regelung verteidigt. Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot, sagte sie bei der mündlichen Verhandlung im August. In mehreren Bundesländern wurde oder wird über eine Paritätsregelung diskutiert.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kippte im Juli die dortige Regelung im Landeswahlrecht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Die Richter argumentierten im Kern, dass das Paritätsgesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige.
Das nächste und letzte Wort könnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sprechen: Dort liegen bereits Beschwerden gegen die Entscheidung in Thüringen sowie eine Klageabweisung 2018 in Bayern vor. (dpa/cw)
















Das Problem der Geschlechtergerechtigkeit kann man nicht mit Paritätsgesetzen lösen! Das ist lediglich Symptombekämpfung und geht garnicht die Ursachen der Ungleichverteilung an. Der Prozess der Angleichung lässt sich nicht mit Paragrafen verordnen, dieser Prozess muss in den Köpfen beginnen und gelebt werden. Das wird diese Generation nicht mehr leisten können, aber die Nächste sollten wir entsprechend vorbereiten und fördern. Mit der Hauruck-Methode produzieren wir die Besetzung mit Quotenfrauen, die dann in der Praxis von Männern noch weniger Ernst genommen werden - absolut kontraproduktiv!