6 Kommentare
- 26.10.2020, 10:57h
- Solidarische Grüsse und mein Respekt.
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- 26.10.2020, 11:25hSÜW
- Hut ab vor diesem Mut, trotz erwartbarer Sanktionen einer gleichgeschalteten, regierungshörigen Justiz, diese Aktion in einer Kirche durchzuziehen, die aktive Beihilfe zum Abbau von Frauenrechten leistet und die die Kriminalisierung queerer Pol*innen vorantreibt und die durch ihr Hassvokabular mitschuldig an den körperlichen Übergriffen auf queeres Leben und den neuerlichen Suiziden ist.
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- 26.10.2020, 14:28h
- Leider fällt nicht nur in diesem Artikel, sondern in der gesamten Medienberichterstattung über die Proteste gegen dieses polnische Urteil völlig unter den Tisch, dass es behindertenfeindlich ist, Ausnahmen vom Abtreibungsverbot speziell bei "Fehlbildungen" (sprich: Behinderungen) zuzulassen. Natürlich ist mir klar, dass es den Ultra-Katholik*innen des polnischen PiS-Regimes nicht um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht, sondern dass sie Abtreibung generell und damit Frauenrechte bekämpfen. Ich bin mit Feministinnen solidarisch, wenn sie für die freie Entscheidung kämpfen, ÜBERHAUPT ein Kind haben zu wollen oder nicht. Aber die Straflosigkeit von Abtreibung an das Kriterium einer "Fehlbildung" bzw. einer Behinderung oder überhaupt an irgendeine erwünschte/unerwünschte Eigenschaft des Fötus zu knüpfen, ist strikt abzulehnen. Damit wird letztlich das Leben von Menschen mit Behinderungen als "lebensunwert" deklariert, sie werden zur angeblichen "Belastung" für ihre Eltern und die Gesellschaft erklärt. Das ist in hohem Maße diskriminierend und gefährlich! Es gab schon in den 1980er Jahren, vor dem Hintergrund der damals neuen Möglichkeiten der Pränataldiagnostik, zu diesem Thema Kontroversen zwischen Vertreterinnen (mit kleinem i) der Frauen- und der Behindertenbewegung (die sich damals auch provokant "Krüppelbewegung" nannte). Und bis heute fühlen sich feministische Frauen mit Behinderung bei diesem Thema nicht selten zwischen Baum und Borke, wenn im Namen von Frauenrechten quasi der Wert ihres Lebens bestritten wird. Die Angabe im Artikel, dass in den letzten Jahren 97 Prozent der Abtreibungen in Polen wegen "Fehlbildungen" erfolgt sind, sollte erschrecken. (Dass auf dem Foto auch eine protestierende Rollstuhlfahrerin zu sehen ist, ändert an dieser Problematik nichts.)
Proteste gegen das klerikal-rechtspopulistische, frauen- und queerfeindliche Regime in Polen sind richtig und unterstützenswert, aber bitte nicht mit einer Begründung auf Kosten von Menschen mit Behinderungen! - |
- 26.10.2020, 18:06h
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Es geht bei der Ausnahme vom restriktiven Abtreibungsverbot in Polen nicht um Behinderungen im Allgemeinen, sondern um schwerste Behinderungen, mithin Föten und Babys, die keine Überlebenschance haben und kurze Zeit nach der Geburt - zumeist unter schwersten Schmerzen - sterben werden. Das Austragen des Fötus führt bei der Mutter selbst zu schweren seelischen und körperlichen Traumata.
Die etwas über 1.000 Abtreibungen (2019) wurden zu 97% aus diesem Grund vorgenommen, dies erspart dem Fötus schwerste Leiden und einen ohnehin unausweichlichen schmerzhaften Tod.
Behinderungen, die nicht zwangsläufig zum Tod unmittelbar nach der Geburt führen werden auch nicht unter dieser Ausnahme subsumiert. - |
- 27.10.2020, 17:35h
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Dazu wäre viel zu sagen. Ich beschränke mich auf wenige Punkte:
1.) Steht die von dir genannte Beschränkung der (bisherigen) Ausnahme vom Abtreibungsverbot wirklich so im jetzt gekippten Gesetzestext oder ist das nur eine unverbindliche Interpretation? Ich kann leider kein Polnisch, aber in den deutschen Medienberichten ist immer nur allgemein von "schweren Fehlbildungen" die Rede - eine Formulierung, die Behinderungen, mit denen ein Überleben möglich wäre, einschließt.
2.) "Schwerste Behinderungen" sind keineswegs gleichzusetzen mit der sicheren Aussicht, kurz nach der Geburt zu sterben. Viele Menschen leben sehr gut mit Eigenschaften, die von der Gesellschaft als "schwerste Behinderungen" klassifiziert werden. Und übrigens kann auch ein kurzes Leben lebenswert sein, das kann niemand für andere entscheiden, sondern nur der betreffende Mensch selbst.
3.) Weil wir (sowohl in Deutschland als auch in Polen) in einer behindertenfeindlichen Gesellschaft leben, besteht die Gefahr, dass eine Begründung wie die von dir genannte vorgeschoben wird (z. B. indem ein pränataler Befund dramatisiert wird, der vielleicht nur die statistische MÖGLICHKEIT einer "Fehlbildung" feststellt), um das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, weil sie angeblich eine "Belastung" für sich und andere darstellen.
4.) Ärzte können sich bei derartigen Prognosen auch schlicht irren. Ich bin mit einer Person befreundet, der bei der Geburt in der Klinik aufgrund mehrfacher körperlicher Behinderungen eine Lebenszeit von nur wenigen Stunden prophezeit wurde. Dieses Jahr ist sie 70 geworden, blickt auf ein wunderbares Leben mit ihren Behinderungen zurück und hat vor, so alt wie möglich zu werden, am liebsten 100. Zum Glück gab es vor 70 Jahren noch keine Pränataldiagnostik, sonst hätte sie dieses Leben nicht leben können.
Dies zum Nachdenken. - |
- 27.10.2020, 21:50h
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Hallo _hh_,
gerne möchte ich vorwegnehmen, dass ich mich nicht zu ethischen und etwaigen medizinischen Aspekten äußern kann. Darum ging es auch nicht in dem ursprünglichen Beitrag.
Die Debatte ist zunächst einmal eine rein juristische bei der es um die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer bestimmten einfachgesetzlichen Vorschrift geht. Diese ist nach Ansicht des jetzigen Verfassungsgerichtes von Polen nicht gegeben. Hierbei ist zuberücksichtigen, dass
a.) nach herrschender Rechtsauffassung das Verfassungsgericht durch eine Fehlauslegung materiellrechtlich und formalrechtlich irrt.
b.) nach herrschender Auffassung das Verfassungsgericht fehlerhaft besetzt ist und mithin die Entscheidung keine Bindungswirkung hat, jedoch kann in der jetzigen politischen Situation eine solche Feststellung nicht vorgenommen werden.
Ich nehme in der gebotenen Kürze Bezug auf Deine Anmerkungen:
1. "badania prenatalne wskazuj na due prawdopodobiestwo cikiego i nieodwracalnego upoledzenia podu albo nieuleczalnej choroby zagraajcej jego yciu"
bedeutet wortwörtlich: Voraussetzung für eine Ausnahme ist eine "pränatale Untersuchungen/Diagnostik, die mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere und unumkehrbare Fehlbildungen des Fötus indiziert oder unheilbare Krakheiten, die das Leben des Fötus gefährden."
Ich vermute - ohne jede Wertung - dass Du juristisch nicht vorgebildet bist, daher zur Erklärung:
"mit hoher Wahrscheinlichkeit" ist eine Formulierungshilfe i.S.v. "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit", da kein Arzt eine 100%ige Garantie abgeben kann. Darüber hinaus genügt die reine Gesetzeslektüre nicht, auch hier ist die Rechtsfortbildung durch ständige Praxis der Gerichte zu berücksichtigen. In Polen werden unter diese Vorschrift schwerste Fehlbildungen subsumiert, Trisomie 21 nach meinem Dafürhalten nicht aber sehr wohl Föten ohne Magen oder Föten ohne Wirbelsäule.
Nach dem Willen des Gesetzgebers ging es bisher stets um "embryonalpathologische" Aspekte unter ausdrücklichem Ausschluss sog. "Euthanasie".
2. Bitte verwechsle nicht Deine ethischen Argumente mit formaljuristischen Argumenten. Ich gehe mit Dir d`Accord, dass jedes Leben lebenswert ist. Darum geht es jedoch nicht in dieser Debatte. Hier geht es um die Frage des Grundrechts von Frauen darüber zu entscheiden, ob und wie sie ein Kind zur Welt bringen. Juristisch (und auch aus der Geschichte der Ethik heraus) hat die schwangere Frau stets Vorrecht, da ein Fötus erst im Augenblick der "Vollendung der Geburt" Persönlichkeits- und Grundrechte besitzt und eben solange im juristischen Sinne kein Mensch mit Rechten ist (dies beinhaltet keine ethische Wertung). Daher impliziert die Gesetzgebung zur Schwangerschaftsunterbrechung stets eine hohe emotionale Brisanz. Nun mag man über die Richtigkeit streiten aber so ist das Gesetz.
Es geht also um Fälle, in denen schwangere Frauen mit den möglichen Konsequenzen einer Schwerstbehinderung oder eines bald eintretenden Todes seelisch nicht zurecht kommen und Ihnen schwere seelische Folgen drohen. Damit muss der Gesetzgeber eine sog. Güterabwägung zwischen dem Wohl der Frau und dem Lebensrecht des Embryos vornehmen. Und Polen gehört mit ca. 1.100 Fällen pro Jahr zu den restriktivsten Ländern.
Bitte bedenke auch die spezifische Lage in Polen, bei der Entscheidung geht es nicht um den Schutz des Embryos (zu dem Zeitpunkt ist es juristisch kein selbständiges Lebens), sondern um die Wahlklientel der PiS und der Ultranationalisten. Diese vertreten die Ansicht, dass Frauen dem Mann untergeordnet sind und keine Verfügungsgewalt über ihren Körper haben sollten. Für Außenstehende mag es den Anschein erwecken, es ginge um das Lebensrecht geschädigter Föten, aber die Regierung hat daran absolut kein Interesse. Denn das war ein erster Testlauf, da bereits erste Vorschläge vorliegen, um als nächstes die Ausnahme für Schwangerschaftsunterbrechungen bei Vergewaltigung für verfassungswidrig zu erklären. Damit desavouiert sich die Regierung.
3. Ich stimme Dir zu, dass die Lage in Polen behindertenfeindlich ist. Die Regierung hat keinerlei integrative Programme und wir wissen aus vielen Ländern, dass hier sehr viel mehr möglich ist. Vielmehr wurden zuletzt Fördergelder für Familien, die schwerstbehinderte Kinder betreuen gekürzt. Vielleicht versteht Du nun mehr, warum Hunderttausende auf die Strasse gehen und gegen die Entscheidung demonstrieren, denn ich kann nicht verlangen, schwerstbehinderte Kinder zu gebären und gleichzeitig jede staatliche Unterstützung streichen.
Ich bitte DIch nochmal zwischen ethischen und juristischen Argumenten zu unterscheiden. Bei dieser Vorschrift geht es nicht um die Verhinderung von behinderten Menschen in dem von Dir zitierten Sinne als "Belastungen", sondern um eine Güterabwägung wie ich es oben versucht habe darzulegen. Das ist nicht eine "von mir genannte Begründung", sondern eine juristisch anerkannte Möglichkeit für Frauen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Schwangerschaft zu terminieren. Bitte bedenke, dass es hierbei keine Tötung ist, sondern eine Schwangerschaftsunterbrechung. Der Fötus ist zu dem Zeitpunkt nicht lebensfähig. Jedes andere Argument käme einer Geburtserzwingung gleich und mit Deinem Argument müssten auch Frauen gebären, die bei der Geburt sterben können. Schließlich könnte das Baby ja überleben.
Das ist nicht verhältnismäßig, hier hat das Leben der Frau unter den sehr eng gesteckten Grenzen der Gesetze/Verfassung Vorrang (übrigens nahezu überall).
4. Bezugnehmend auf Deine Anmerkungen "Ärzte können sich...irren" und "Dies zum Nachdenken" meinerseits nochmal der Hinweis, es geht nicht um die Ansicht von Ärzten oder um Irrtümer. Hier geht es um eine juristische Frage, die der Güterabwägung. Die Geburt eines u.U. schwerstbehinderten oder gar zum Sterben verurteilten Embryos oder die Gesundheit der Frau. NAtürlich irren sich Ärzte. Dessen unbenommen hat der Gesetzgeber - als Ausdruck von Grundrechten - der Frau die Möglichkeit eingeräumt unter engen Voraussetzungen eine Schwangerschaft zu unterbrechen. Hier darf der Staat keinen Zwang ausüben.
Und nochmals, ein Embryo ist kein Mensch mit den gleichen Rechten wie eine lebende Person - im juristischen Sinne. Dennoch genießt das ungeborene Leben weitgehende Schutzrechte. Daher ist die Schwangerschaftsunterbrechung stark eingeschränkt.
Ich möchte Dir nochmal sagen, dass ich Dir in ethischer Hinsicht zustimme. Wir leben jedoch in einer Welt mit unterschiedlichen Menschen und Meinungen, daher muss der Gesetzgeber stets einen Kompromiss finden zwischen dem Recht des ungeborenen Lebens und dem Selbsbestimmungsrecht der Frau. Das ist eine Abwägung und keine Abwertung.
Viele Grüße - |