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Anhörung im Innenausschuss
Sachverständige fordern ein Ende der Zwangsgutachten
Eine Mehrheit der Expert*innen einer Bundestagsanhörung fordert ein Selbstbestimmungsgesetz. Beatrix von Storch nutzte die Veranstaltung, um sich über geschlechtliche Minderheiten lustig zu machen.

Wegen der Corona-Krise wurden manche Sachverständige zugeschaltet – mit teils erheblichen technischen Problemen (Bild: Parlamentsfernsehen)
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2. November 2020, 14:25h 5 Min.
Das restriktive und in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz muss durch ein Selbstbestimmungsgesetz abgelöst werden. Das ist die eindeutige Meinung der meisten der sechs Sachverständigen, die am Montagnachmittag zwei Stunden lang bei einer Anhörung des Innenausschusses von Bundestagsabgeordneten zum Thema befragt wurden.
Grüne (PDF) und FDP (PDF) hatten entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt, die ähnliche Reformen für trans und inter Menschen vorsehen – und von LGBTI-Aktivst*innen begrüßt worden sind. Die größte Veränderung zum Status quo wäre, dass Personen zur rechtlichen Änderung des Geschlechts keine Zwangsgutachten mehr benötigten. Derzeit müssen trans Personen nach dem Transsexuellengesetz zwei Gutachten von Expertinnen oder Experten vorlegen, damit sie anerkannt werden – laut Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans*, eine der sechs befragten Sachverständigen, betragen die durchschnittlichen Kosten pro Gutachten 2.000 Euro. Die Krankenversicherung übernimmt davon keinen einzigen Cent.
/ svenlehmann | Der Grünenpolitiker Sven Lehmann zeigt sich beeindruckt von der Argumentation HümpfnersEine medizinische Klassifikation von Geschlecht ist gegenüber der verfassungsrechtlichen Definition von Geschlecht nachrangig.
Sven Lehmann (@svenlehmann) November 2, 2020
(@feministconlaw)
Genau! Unsere Verfassung erkennt geschlechtliche Vielfalt an. #Selbstbestimmungsgesetz
Der einzige Sachverständige, der die Reform scheinbar extrem ablehnend gegenüberstand, war Dr. med. Alexander Korte vom Klinikum der Universität München. Der Kinderarzt hatte in den Medien bereits mehrfach Alarm geschlagen, weil angeblich die Zahl der junger Mädchen explodiere, die ihr Geschlecht aus einer Laune heraus anpassen wollten. Als Grund nannte er etwa bei einem Interview im Deutschlandfunk, dass sich Mädchen "zu Beginn der Pubertät deutlich unwohler fühlen mit ihrem Körper und in ihrem Körper". Seine Thesen sind unter Mediziner*innen umstritten. In der Anhörung warnte er vor der "problematischen Beliebigkeit" der Geschlechtszuordnung oder vor dem Verzicht auf therapeutische Begleitung, wenn doch eine "vermeinliche Transsexualität" vorliegen könnte. Außerdem kritisierte er insbesondere die Altersgrenze von 14 Jahren sowohl im FDP- als auch im Grünenantrag – ab diesem Alter sollen die Jugendlichen selbstbestimmt über ihren Körper und Geschlechtseintrag walten dürfen.

Alexander Korte warnt in den Medien gerne vor einem angeblich um sich greifenden "Trans-Hype" (Bild: Parlamentsfernsehen)
Auch Professor Dr. Florian Becker, ein Verfassungsrechtler der Universität Kiel, hält eine "Plausibilitätsprüfung" mit Hilfe von Gutachten für "erforderlich". Er verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, in dem eine Verfassungsklage einer trans Frau dagegen verworfen worden war (queer.de berichtete).
Knackpunkt Altersgrenze 14 Jahre
Diese Meinung ist aber nicht unumstritten: Die Sachverständige Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Berliner Humboldt-Universität zeigte sich davon überzeugt, dass Karlsruhe die Zwangsgutachten als Option zwar zugelassen habe, diese aber nicht von der Verfassung vorgeschrieben worden seien. Daher könnten sie vom Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit geändert werden. Eine Plausibilitätsprüfung werde schließlich bei anderen Fragen auch nicht durchgeführt – etwa bei der Glaubensfreiheit. So könne jeder Mensch in Deutschland ab 14 Jahre selbst entscheiden, welche Konfession er angehören wolle oder ob er sich als konfessionslos registrieren lasse. Hier prüfe der Staat nicht, ob diese Handlung "glaubensgeleitet" sei oder nicht.
/ JBrandenburgFDP | Der FDP-Politiker Jens Brandenburg fühlt sich nach der Anhörung bestärktStarkes Ergebnis: Die Mehrheit der Sachverständigen unterstützt unser #Selbstbestimmungsgesetz. Die Gesetzentwürfe von @fdpbt und @GrueneBundestag beenden eine unnötige Schikane. Über die geschlechtliche Identität kann niemand besser urteilen als jede/r Einzelne selbst.
Jens Brandenburg (@JBrandenburgFDP) November 2, 2020
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Becker und Lembke waren auch unterschiedlicher Ansicht, wie wichtig der Geschlechtseintrag heute noch ist. Becker hielt diesen für verfassungsrechtlich notwendig, Lembke wies darauf hin, dass es heutzutage kaum noch geschlechterspezifische Unterschiede bei Rechten und Pflichten mehr gebe. So sei die Wehrpflicht, die nur für Männer gelte, ausgesetzt. Außerdem gebe es nach der Öffnung der Ehe 2017 keine geschlechterspezifischen Ehe-Verbote mehr.
/ GansGruen | Die bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer bekräftigt, dass der Kampf weitergehtAuch wenn einige Äußerungen und Stellungnahmen sehr verletzend und ignorant waren und an einer Pathologisierung fest halten. Lasst euch davon nicht runter ziehen. Wir sind gut so wie wir sind und wir werden weiter unsere Menschenrecht einfordern. #Selbstbestimmungsgesetz #fckTSG
Tessa Ganserer (@GansGruen) November 2, 2020
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Hatten wir die gleiche Debatte nicht schon 2005?
Lembke ergänzte, dass sie die ganze Aufregung um Warnungen vor Missbrauch an die Debatte um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2005 erinnere. Damals hatten Arbeitnehmerverbände sowie konservative und liberale Politiker vor einer Klagewelle gewarnt (queer.de berichtete). Sie erwarteten eine Welt, in der sich jedermann immer diskriminiert fühlt und immer sofort den Klageweg beschreitet. Der deutsche Anwaltverein warnte vor einer riesigen "Diskriminierungsbekämpfungsindustrie", die Milliarden verschlingen werde (queer.de berichtete). Diese apokalyptischen Szenarien traten freilich nicht einmal annähernd ein.
Die Sachverständige Professor Dr. Katharina Mangold, eine Juristin von der Europa-Universität Flensburg, wies in einer Replik auf den Mediziner Alexander Korte auch darauf hin, dass das Grundgesetz die Lage im Land regeln solle und nicht die umstrittene Einschätzung eines Arztes. "Verfassungsrecht hat Vorrang vor medizinischen Ansichten." Die Bremer Rechtsanwältin Dr. Laura Adamietz ergänzte, dass sowohl der grüne als auch der liberale Entwurf "diskriminierende Rechtssituationen" beheben würden.

Katharina Mangold habilitierte 2016 an der Uni Frankfurt (Bild: Parlamentsfernsehen)
In der eigentlich sehr gesittet geführten Anhörung fiel wieder einmal die extrem LGBTI-feindliche AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch mit Gehässigkeiten auf. "Ich möchte nicht mit dem Holzhammer kommen", so begann die Berliner Politikerin ihre Ausführungen bei der Anhörung – und schob gleich ein großes "Aber" hinterher. Sie fragte die 43-jährige Professorin Mangold mit gespielten Ernst, "ob ich sie als Herr Mangold oder Frau Mangold ansprechen soll". Außerdem bezeichnete Storch in ihrer Fragestellung trans Frauen herablassend als "Männer, die sich als Frauen definieren" oder "Frauen, die biologische Männer sind". Derartige Äußerungen sind nicht neu: Erst im Juni hatte Storch eine Reform des Transsexuellenrechts als "Gender-Gaga" abgetan. 2018 hatte sie Intersexualität als "Schwachsinn" bezeichnet.

Wenn man sich über sexuelle oder geschlechtliche Minderheiten lustig machen kann, ist sie fast immer dabei: Beatrix von Storch (Bild: Parlamentsfernsehen)
Nach der Anhörung ist die schwarz-rote Bundesregierung am Zug: Sie muss sich einen Ruck geben und die lange versprochene Reform in Angriff nehmen. Letztes Jahr hatte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Transsexuellenrecht modernisieren sollte. Allerdings hielt die Große Koalition an von LGBTI-Aktivst*innen kritisierten Einschränkungen wie der Zwangsbegutachtung fest. Der Entwurf wurde von LGBTI-Aktivst*innen und der demokratischen Opposition scharf kritisiert und liegt seither auf Eis. Die Oppositionsentwürfe gehen nun in die zweite Lesung.















Aber wie wenig unsere Bundesregierung auf Sachverständige hört und dass es da eher um Ideologie statt um Fakten geht, sieht man ja immer wieder.
Bestes Beispiel sind die sog. "Homoheilungs-Therapien": da hatten alle Experten (Mediziner, Psychologen, Ethiker, Soziologen, etc.) gesagt, dass diese Scharlatanerie in jedem Alter massive Schäden verursacht und in keinem Alter wirklich freiwillig geschieht. Die hatten deshalb ein komplettes Verbot gefordert.
Und was machen Union und SPD?
Verbieten das nur für Minderjährige. Das schadet nicht nur den Leuten, die jetzt ganz offiziell und mit Segen des Staates dieser Gehirnwäsche unterzogen werden. Sondern auch den Jugendlichen, die jetzt noch mehr Druck ausgesetzt werden, damit sie bei Erreichen des Alters sofort "freiwillig" in die Arme dieser Scharlatane rennen.
Man kann über vieles diskutieren und unterschiedlicher Meinung sein. Aber hier geht es um Menschenleben. Wo sonst will man denn noch rote Linien ziehen, wenn nicht bei Menschenleben?
Das werde ich Union und SPD niemals verzeihen.
NIEMALS.