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Meilenstein

Bundestag gab vor 20 Jahren sein Ja-Wort zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Gegen die Stimmen von Union und FDP beschloss der Bundestag am 10. November 2000 das "Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft" (LPartG), eine Art Ehe light für Schwule und Lesben.


Noch vor 20 Jahren war es für viele Konservative und Liberale unvorstellbar, dass Adam und Sascha einmal so behandelt werden wie Adam und Eva (Bild: flickr / Thierry Leclerc / by 2.0)

Heute kann man kaum mehr verstehen, mit wie viel Hass selbst Politiker*innen, die sich als liberal bezeichnen, gegen gleichgeschlechtliche Paare polemisierten: "Eine Kopie der Ehe, die die kulturell dichteste Verantwortungsgemeinschaft ist und deshalb zu Recht unter dem besonderen Schutz des Staates steht, kann nicht die Lösung sein", so polterte etwa der damalige FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Gerhardt am 10. November 2000 im Bundestag gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz. CSU-Hardliner Norbert Geis glaubte sogar, dass nicht nur das Grundgesetz, sondern der liebe Gott, Jehova und Allah wegen des Gesetzes persönlich beleidigt sein könnten: "Der Entwurf steht nicht nur zu unserer Verfassung, sondern auch zu den Prinzipien der drei großen Religionen im Widerspruch", erklärte er in derselben Debatte über das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz.


Ausschnitte aus der damaligen Debatte lassen sich derzeit in der Tagesschau vor 20 Jahren (ab 2:30) ansehen

Dem Schlagabtausch im Parlament war eine jahrelange Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes vorausgegangen. In der Politik hatte außer den Bündnisgrünen eigentlich keine Partei ein wirkliches Interesse an dem Lebenspartnerschaftsgesetz in dieser Form – und die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht konnte sich damals noch fast niemand vorstellen. Die FDP wollte Homo-Paaren in einem eigenen Gesetzentwurf immerhin ein paar Rechte gewähren, die Union lehnte aber grundsätzlich jegliche Anerkennung von Homo-Paaren ab. Auch die PDS, die Vorgängerpartei der Linken, war unzufrieden, wenn auch aus ganz anderen Gründen: Die Oppositionspartei erklärte damals, sie wolle nur die komplette Gleichstellung akzeptieren – und war gegen alle Kompromissvorschläge.

Sogar aus der SPD gab es kritische Stimmen: Bundesinnenminister Otto Schily befürchtete wie Union und FDP, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Wegen der Querelen wartete die Regierungskoalition von Kanzler Gerhard Schröder zwei Jahre auf die Umsetzung – in dieser Zeit hatte Rot-Grün den Bundesrat bereits an die Union verloren.

Südländische Rache an Homo-Paaren: Sie mussten sich in Kfz-Zulassungsstellen verpartnern

Im Bundestag stimmten am 10. November nur SPD und Grüne einem noch recht kleinen Gesetz zu, das zwar einige Rechte wie das Zeugnisverweigerungsrecht enthielt. Die Länderkammer verhinderte aber, dass Schwule und Lesben im Steuerrecht gleichgestellt wurden – damit nicht die Lebenspartnerschaft komplett scheitert, war das Thema in einem ergänzenden Gesetz untergebracht worden.

So kam es dazu, dass Menschen in einer Lebenspartnerschaft für ihren Partner oder ihre Partnerin einstehen mussten, wenn der oder die Liebste in eine finanzielle Schieflage geriet – wenn es finanziell gut lief, knöpfte das Finanzamt den beiden aber weit mehr Steuern ab als (heterosexuellen) Ehepaaren. Viele Bundesländer machten von der Möglichkeit Gebrauch, Lebenspartnerschaften nicht im Standesamt eintragen zu lassen, sondern in anderen Behörden – in manchen konservativen Regionen Baden-Württembergs sollten Homosexuelle etwa dadurch gedemütigt werden, dass sie in Kfz-Zulassungsstellen den Bund fürs Leben schließen mussten.

Direktlink | Die Band Rosenstolz und die lesbische Entertainerin Hella von Sinnen warben in ihrem 1999 veröffentlichten Lied "Ja, ich will" dafür, dass auch Schwule und Lesben zum Standesamt gehen können
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2004 schob die rot-grüne Bundesregierung zwar noch ein paar nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtige Rechte nach; unter anderem konnten sich Homo-Paare jetzt verloben und das Kind des Partners adoptieren – warum das nicht schon im Jahr 2000 umgesetzt wurde, blieb das Geheimnis des Gesetzgebers. Das volle Adoptionsrecht, das jetzt in einer 180-Grad-Wendung und mit Liebe zur Parteitaktik von der oppositionellen FDP-Fraktion gefordert wurde, lehnten nun die Regierungfraktionen SPD und Grüne ab. Es müssten erst "genügend Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht" werden, argumentierte Volker Beck damals.

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Bundesverfassungsgericht stellte sich auf Seite von Homo-Paaren


FDP-Chef Wolfgang Gerhardt wollte 2000 Homo-Paaren selbst die Lebenspartnerschaft mit wenigen Rechten verweigern (Bild: PD)

Die Homo-Gegner*­innen hofften zunächst noch, das Lebenspartnerschaftsgesetz mit Hilfe der Gerichte wieder abzuschaffen. Sie beriefen sich dabei stets auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" – für Union, FDP und Teile der SPD war es 2000 offenbar noch unvorstellbar, dass auch gleich­geschlechtliche Paare eine Familie sein können. Die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen klagten nach dem Bundestagsbeschluss vor dem Bundes­verfassungs­gericht. Sie argumentierten, dass es laut Grundgesetz kein vergleichbares Rechtsinstitut neben der Ehe geben darf. Das Bundes­verfassungs­gericht verwarf diese Argumentation im Jahr 2002 und machten die Anerkennung gleich­geschlechtlicher Beziehungen damit zukunftsfähig. Ein vermeintliches Abstandsgebot zwischen Lebenspartnerschaft und Homo-Ehe sollte aber noch jahrelang in konservativen Köpfen weiterspuken.

In Karlsruhe erfolgreicher waren dagegen gleich­geschlechtliche Paare, die gegen Ungerechtigkeiten klagten. Den größten Erfolg erzielten sie 2013, als das Bundes­verfassungs­gericht die Gleich­behandlung im Einkommenssteuerrecht anordnete. Karlsruhe hatte bereits zuvor die Ungleichbehandlung in der Hinterbliebenenversorgung und im Erbschaftssteuerrecht gekippt. Dabei argumentierten die Richter*­innen stets, dass laut Artikel 3 alle Menschen "vor dem Gesetz gleich" seien – und das schließe eben auch Schwule und Lesben ein (queer.de berichtete). Homo­sexuelle mit Kindern seien zudem eine Familie im Sinne des Grundgesetzes, argumentiere das Gericht zudem 2013, als es die Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner für verfassungswidrig erklärte (queer.de berichtete).

In der Bundestagsdebatte im Jahr 2000 hatte der FDP-Politiker Wolfgang Gerhardt noch darauf verwiesen, dass die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Akzeptanz für Homo-Paare in der Gesellschaft "eher verkleinert" und das gemeine Volk "provoziert". Wie viele seiner Aussagen war auch diese eine krasse Fehleinschätzung. Vielmehr hat die Lebenspartnerschaft homo­sexuelles Leben in der Bevölkerung entmystifiziert und damit auch die irrationale Angst vor der Ehe für alle abgebaut.

Als immer mehr Teile der Gesellschaft – sogar die bayerische Jungbauernschaft – die Ehe für alle forderten und SPD, FDP und Grüne sie zur Koalitionsbedingung machten, räumte die Bundes­regierung in jener jetzt legendären letzten Juni-Woche des Jahres 2017 das Thema schließlich binnen weniger Tage ab (queer.de berichtete). Seit 1. Oktober 2017 dürfen damit homo- und heterosexuelle Paare Seit' an Seit' in allen Standesämtern der Republik heiraten – und erhielten damit erstmals auch ein vollständiges Adoptionsrecht.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist jetzt nur noch ein Relikt der Vergangenheit, das langsam in Vergessenheit gerät. Paare, die sich bis Herbst 2017 verpartnert hatten und ihre Lebenspartnerschaft bislang nicht in eine Ehe umgewandelt haben, können das Ehe-Light-Konstrukt behalten – es ist allerdings nicht mehr möglich, sich neu zu verpartnern.

-w-

#1 AtreusEhemaliges Profil
  • 10.11.2020, 14:47h
  • Ich werde nie vergessen, wie ich in Ludwigshafen vor der Standesbeamtin stand und diese uns nach der Zeremonie und vor versammelter Mannschaft mitteilte, wir bräuchten uns jetzt blos nicht einbilden, verheiratet zu sein. Genausowenig, ihren von Abscheu und Ekel verzerrten Gesichtsausdruck. Ich glaube, nur die Gesichter unserer Freunde und Familienangehörigen haben sie davon abgehalten, ihre Überzeugungen zum Besten zu geben. Ich habe mich physisch niemals wieder so fehl am Platz gefühlt.
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#2 Homonklin_NZAnonym
  • 10.11.2020, 16:02h
  • ""In der Bundestagsdebatte im Jahr 2000 hatte der FDP-Politiker Wolfgang Gerhardt noch darauf verwiesen, dass die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Akzeptanz für Homo-Paare in der Gesellschaft "eher verkleinert" und das gemeine Volk "provoziert". ""

    Der hat doch mit seiner Haltung eher den sozialpsychiatrischen Dienst provoziert und zu viel schlecht Entkoffeinierten getrunken.

    Der Einfallsreichtum an teils völlig abstrusen, schwachsinnigen, hinterlistigen und strunzdoofen "Begründungen" dafür, warum Liebe mit einer Art Streitaxt gespalten werden müsse, erreichte Rekordzahlen.

    Hätte man Gleiches mal Heterosexuellen erklärt, deren Ehen ohne Kinder eigentlich wieder annulliert werden solltenm da wären aber einige staatsführende und teiggesichtige Persönlichkeiten schnell auf einer Barrikade voller Gegenmeinungen gewesen.

    Denen hätte man die Lebenspartnerschaft lassen können. Die argumentierten doch immer, ohne Kinder sei es keine Ehe. :)
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#3 ZurückschlagenAnonym