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Studien
Antidiskriminierungsstelle: Inter-Diskriminierung weit verbreitet
In drei Studien zeigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf, wo inter Menschen im Arbeitsleben diskriminiert werden und was dagegen getan werden kann.
- 12. November 2020, 10:46h,
Diskriminierung im Job ist für intergeschlechtliche Menschen Alltag. Gleichzeitig gibt es bei öffentlichen und privaten Arbeitgebenden auch drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines Personenstands "divers" Nachholbedarf im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt. Das geht aus einer Befragung unter inter Personen und aus zwei aktuellen Gutachten hervor, die anlässlich der Fachtagung "Männlich, weiblich, divers – Neue Perspektiven geschlechtlicher Vielfalt in der Arbeitswelt" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellt wurden.
So wurde erste Ergebnisse der zielgruppenspezifischen Untersuchung "Inter* im Office?!" des von Prof. Dr. Dominic Frohn geleiteten Kölner Instituts für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung veröffentlicht. Demnach erlebt die Mehrzahl von intensiv interviewten 32 inter Beschäftigten Diskriminierung am Arbeitsplatz. Mehrheitlich beschreiben sie zudem ein ihnen gegenüber schlechtes Klima in Teams und Organisationen. Die Befragten bemängeln insbesondere unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber*innen bei Diskriminierungen, den Mangel passender Sanitärräume und die Weigerung, sie in Schreiben und Formularen durch geschlechtergerechte Sprache einzubeziehen.
Dem parallel vorgestellten Gutachten "Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf. Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten von Antidiskriminierung für Arbeitgeber*innen" zufolge ist eine Betriebskultur, die diverse Geschlechter berücksichtigt, von zentraler Bedeutung. Unbedingt notwendig seien laut der von Dr. Tamás Jules Fütty, Marek Sancho Höhne und Eric Llaveria Caselles verfassten Studie weitreichende Sensibilisierungsmaßnahmen zu Geschlechterdiversität. Die Studie gibt konkrete Empfehlungen für die Bereiche Betriebskultur, Personalgewinnung, Umgang mit geschlechtsbezogenen Daten, Sprache und Kommunikation, Sanitäranlagen sowie Körper, Kleidung und Gesundheit.
Überdies bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Arbeitsrecht. In ihrem Gutachten "Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes" arbeiten die Juristen Prof. Dr. Anatol Dutta von der Uni München und Prof. Dr. Matteo Fornsaier von Ruhr-Universität Bochum heraus, dass solche Vorschriften angepasst werden sollten, die an das Geschlecht anknüpfen. Dies gelte vor allem bei den Vorschriften, die nach dem Geschlecht differenzieren, ohne damit das typischerweise benachteiligte Geschlecht besserzustellen. Als Beispiele nennen die Autoren Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung über die Einrichtung von Sanitärräumen am Arbeitsplatz und dienstrechtliche Bekleidungsvorschriften. Die Autoren arbeiten heraus, dass aber schon nach derzeitiger Rechtslage intergeschlechtliche Menschen vor Diskriminierung geschützt sind und im Fall einer Schwangerschaft den Regelungen zum Schutz (werdender) Mütter unterfallen.
"Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden"
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum positiven Geschlechtseintrag und die Umsetzung dieser Vorgaben im neu gefassten Personenstandsgesetz haben weitreichende Konsequenzen für die Arbeitgeber und die Rechtsordnung insgesamt", sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Donnerstag in Berlin. "Intergeschlechtliche und geschlechtsdiverse Menschen berichten vielfach von Diskriminierungen. Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden. Wir wissen, dass viele Unternehmen Beschäftigten mit dem Personenstand 'divers' ein diskriminierungssensibles Arbeiten ermöglichen wollen. Wichtig sind hier klar kommunizierte Maßnahmen für ein diskriminierungsfreies Umfeld", ergänzte Franke. (pm/cw)
Twitter / ADS_BundSoeben startet unsere Fachtagung "Männlich, weiblich, divers – Neue Perspektiven geschlechtlicher Vielfalt in der Arbeitswelt". Welche Diskriminierungen erfahren inter* Personen? Was können Arbeitgeber*innen tun? Welche rechtlichen Änderungen sind nötig? https://t.co/k70t7f2IHh
Antidiskriminierung (@ADS_Bund) November 12, 2020
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Dass die Politik da weiter wegschaut, ist ein Skandal.
Wir brauchen endlich einen Regierungswechsel und einen Politikwechsel.