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- 03. November 2005 1 Min.
Berlin Die Rechtsexperten von Union und SPD können sich nicht auf eine gemeinsame Linie bei der Bewertung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einigen. "Das Thema muss jetzt von der obersten Heeresleitung politisch entschieden werden", sagte der Vize-Chef der Union im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), der "Rheinischen Post". Es gehe vor allem um steuer- und erbrechtliche Fragen. Der Union gehe eigentlich schon der jetzige Rechtszustand bei eingetragenen Partnerschaften zu weit, schreibt die RP. Auch über das Anti-Diskriminierungsgesetz sollen die Führungsleute der großen Koaliton laut Bosbach entscheiden. Die Lesben und Schwulen in der Union haben nach eigener Angabe erneut inzwischen bei Partei- und Fraktionsführung eine ADG-Umsetzung gefordert, die im Zivilrecht auch Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung umfasst. Gestern hatten LSVD und der Grünen-Politiker Volker Beck erneut die SPD aufgefordert, beim ADG Kurs zu halten und unter anderem auch Schwule und Lesben in den Schutzbereich im Zivilrecht aufzunehmen. Die FDP forderte hingegen am Donnerstag erneut eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien. (nb)
Links zum Thema:
» s.a.: LSU schreibt Pressemitteilung (3.11.2005)













Im übrigen es geht nicht um erbrechtliche Fragen, wie fälschlicherweise in der RP geschrieben wird: die erbrechtlichen Regelungen sind schon angepasst, sondern es geht um erbschaftssteurrechtliche Fragen: immer noch gelten Lebenspartner im Todesfall des Lebenspartners erbschaftssteuerrechtlich als Fremde, während sie bereits jetzt im Erbrecht einem Ehepartner gleichgestellt sind.
Da wünschen wir Herrn Müntefering als Verhandlungsführer der SPD in dieser Frage Erfolg...