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Wegweisendes Urteil

EGMR verbietet Abschiebung eines schwulen Gambiers

Die Schweiz hat gegen das Folterverbot verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Man könne von keinem Menschen verlangen, seine sexuelle Orientierung zu verstecken.


Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und überwacht die Einhaltung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten (Bild: icj)
  • 18. November 2020, 04:54h 13 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Schweiz verboten, einen schwulen Gambier in dessen Herkunftsland auszuweisen. Die Schweizer Behörden hätten ungenügend geprüft, ob der abgelehnte Asylbewerber bei einer Abschiebung wegen seiner Homosexualität gefährdet wäre, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg (Az. 889/19 und 43987/16).

Das bloße Verbot homo­sexueller Handlungen in Gambia allein mache die Abschiebung noch nicht zu einer Menschenrechtsverletzung, urteilte das Gericht. Allerdings hätten unabhängige Stellen festgestellt, dass der gambische Staat nicht bereit sei, Schwule und Lesben gegen Attacken Dritter zu schützen. Damit hat die Schweiz laut EGMR gegen das Folterverbot in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Die Bestimmung verbietet, dass jemand gefoltert wird oder erniedrigende oder unmenschliche Strafe oder Behandlung erdulden muss.

Sexuelle Orientierung Grundbestandteil der Identität

Der EGMR widersprach der Schweiz in einem weiteren Punkt. Die Abschiebungsentscheidung war von den Behörden auch damit gerechtfertigt worden, dass die Homosexualität des Mannes in Gambia nicht zwangläufig öffentlich würde. Der EGMR hielt dagegen, dass die sexuelle Orientierung ein Grundbestandteil der Identität eines Menschen sei und man von niemandem verlangen könne, sie zu verstecken.

In Gambia droht bei gleichgeschlechtlichem Sex seit 2014 lebenslange Haft (queer.de berichtete). Gambias ehemaliger Präsident Yahya Jammeh bezeichnete 2015 Homosexuelle als "Ungeziefer", das man "töten solle wie Moskitos". Weiterhin äußerte er, sie seien "gefährlicher als Tsunamis und Erdbeben", er werde Homosexuellen "eigenhändig die Kehle durchschneiden" (queer.de berichtete).

Mit dem Urteil verwarf der EGMR eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts. Dieses war vor zwei Jahren zum Schluss gelangt, dass sich die Situation für LGBTI in Gambia seit dem Machtwechsel 2016 verbessert habe. Die Schweiz muss dem Kläger 14.500 Euro an Auslagen erstatten. Der EGMR gehört zum Europarat. Die Richter*innen kümmern sich um den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten. (cw)

-w-

#1 EsWirdZeitAnonym
  • 18.11.2020, 07:19h
  • "dass die sexuelle Orientierung ein Grundbestandteil der Identität eines Menschen sei und man von niemandem verlangen könne, sie zu verstecken."

    Das hat auch in Deutschland noch lange nicht jede_r verstanden. Schon gar nicht jede_r Politiker_in, aber auch nicht jede_r Arbeitgeber_in, jedes Elternteil, etc. etc. Und auch nicht jedes Mitglied der Community.

    Sehr gut, dass das von einer so hohen Instanz klipp und klar formuliert und somit auch gefordert wird. Nun fehlt es "nur" noch an der Umsetzung in ALLEN Bereichen.

    Es gibt viel zu tun. Packen wir's an.
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#2 Taemin
  • 18.11.2020, 09:12h
  • Das Urteil hat -wenn denn hier korrekt aus ihm zitiert wird, was ich unterstelle- eine erschreckende Tendenz: Obwohl die sexuelle Orientierung als Grundbestandteil der menschlichen Identität anerkannt wird, soll die damit ja automatisch menschenrechtswidrige Verfolgung durch den Staat nicht genügen, um einen Schutzanspruch auszulösen, sondern es müsse ungehinderte Schikane, Belästigung, Bedrohung, Gewalt durch Privatpersonen hinzutreten. Übertragen wir das mal auf eine andere Zeit, ein anderes Land und eine andere soziale Gruppe: Es hätte also die deutsche staatliche Judenverfolgung nicht genügt, um einen Schutzanspruch zu begründen, sondern es hätte Drohung und Gewalt durch Privatpersonen gegen Juden gebraucht. Konkreter: Die Nürnberger Gesetze waren kein Asylgrund, sondern erst die Pogromnacht war einer. Das bedarf doch intensiver Würdigung durch Fachjuristen, scheint mir.
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#3 goddamn liberalAnonym
  • 18.11.2020, 09:19h
  • Es ist ein wichtiges Urteil:

    1. Für den betroffenen Menschen.

    2. Gegen die allgemeine Tendenz kulturrelativistisch unsere Auslöschung bzw. massive Benachteiligung weltweit zu verlagern. Diese 'Verlagerungstendenz' gibt es übrigens auch bei wirtschaftlicher Ausbeutung von Menschen.

    3. Die zeigt sich auch schon dann, wenn der Bundespräsident dem Iran zum Zivilisationsbruch von 1979 gratuliert.
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