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Strafbefehl akzeptiert

"Schwule Sau": 2.800 Euro Strafe für Beleidigung von Jens Spahn

Bei einem Wahlkampfauftritt in Bergisch Gladbach hatte ein Gegner der Corona-Maßnahmen den Gesundheitsminister homofeindlich beschimpft – jetzt muss der 39-Jährige zahlen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt sich homophobe Pöbeleien nicht gefallen (Bild: BMG)

Für die Beleidigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zahlt ein Gegner der Corona-Maßnahmen eine Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro.

Der Mann habe keinen Einspruch gegen den Strafbefehl der Kölner Staatsanwaltschaft eingelegt, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Bergisch Gladbach am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit sei das Verfahren abgeschlossen, und es komme nicht zum Prozess.

Ausgepfiffen, beleidigt und angespuckt

Spahn war Ende August am Rande eines Wahlkampftermins in Bergisch Gladbach von Gegendemonstrant*innen ausgepfiffen worden, die offensichtlich mit der Corona-Politik der Bundesregierung nicht einverstanden waren. Als der CDU-Politiker mit diesen Menschen sprechen wollte, kam es zu lautstarken Zwischenrufen. Der 39 Jahre alte Beschuldigte meinte dabei laut Zeug*innen zu Spahn: "Hau ab, du Wichser, du schwule Sau" (queer.de berichtete).

Der Minister brach daraufhin den Dialogversuch ab und erklärte später im Interview, dass er nur mit Menschen diskutieren könne, "wenn beide Seiten bereit sind zuzuhören". Spahns Begleiter*innen sagten, der CDU-Politiker sei in der feindlichen Atmosphäre auch angespuckt oder als "Penner" oder "Wichser" beschimpft worden.

Direktlink | Video des gescheiterten Dialogversuchs
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70 Tagessätze zu je 40 Euro

Der aus Bergisch Gladbach stammende Pöbler wurden sowohl von Polizisten, die vor Ort waren, als auch von Spahn selbst angezeigt (queer.de berichtete). Daraufhin beantragte die Kölner Staatsanwaltschaft gegen den Mann einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 40 Euro (queer.de berichtete).

Jens Spahn ist derzeit der einzige offen schwule Bundesminister im Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel. Er steht aktuell besonders wegen der Corona-Politik im Mittelpunkt des Interesses. (cw/dpa)

#1 N8EngelProfil
  • 20.11.2020, 08:14hWenden
  • Herr Spahn wurde von irgendwem diskriminierend beleidigt und diese Person wird bestraft - finde ich erstmal grundsätzlich gut.
    Frau P. wird bei einem Behördengang von einer Dienstperson diskriminierend beleidigt. Das Verfahren wird wegen Geringfügikeit und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt.
    Manche Menschen sind vor dem Gesetz gleicher.
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#2 Homonklin_NZAnonym
  • 20.11.2020, 08:37h
  • Da hätte ich ihm auch das Doppelte gegönnt, denn in so einer Weise muss sich kein Mensch behandeln lassen! Vor allem nicht ohne einen Anlass, ohne einen Konflikt herausgefordert zu haben, ohne irgend eine gegenseitige Steigerung, die dem vorher ging.

    Dass der Herr Spahn da vor eine Menge von an einer sachlichen Auseinandersetzung desinteressierten Gestalten trat, konnte man nun auf den Mitschnitten einfach sehen und hören.

    An dem Ort gibt es aufmerksame Polizisten, ist lobenswert.

    Ich konnte zwar nie verstehen, warum dieser Begriff von Schwulen in Kontaktprofilen oder Chats auch als Selbstbezeichnung verwendet wird, oder sich überhaupt als "Sau" oder "schwule Sau" selbst zu degradieren, hat zumindest auf mich eine unmittelbar abschreckende Wirkung. Mir fiele als Grund höchstens ein missglückter Versuch ein, den Begriff dadurch seiner Eklantanz zu entheben zu suchen.
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#3 David JacobAnonym
#4 IsaakAnonym
  • 20.11.2020, 09:17h
  • Antwort auf #1 von N8Engel
  • Das hat nichts mit Stand und Ansehen der Person zu tun, sondern in aller Regel mit dem konkreten Einzelfall (und nicht selten in der Praxis auch mit Nachweisbarkeit und Erfolgsaussicht - bei Herrn Spahn war das ja offenbar kein Problem). Das mag bedauerlich sein, eignet sich aber kaum zur allgemeinen Justizschelte.

    Im Ûbrigen ist es für die Verwirklichung des Straftatbestandes Beleidigung völlig unerheblich, ob dieselbe von einer Amtsperson oder in diskriminierender Ansicht erfolgt ist. Eine entsprechende Unterscheidung kennt das deutsche Strafrecht nicht. Beleidigung bleibt Beleidigung - Punkt.
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#5 TrekieAnonym
#6 priamos11Profil
#7 priamos11Profil
#8 N8EngelProfil
  • 20.11.2020, 11:20hWenden
  • Antwort auf #4 von Isaak
  • Ohne gerichtsfeste Belege wird eine Beleidigungsanzeige gegen Staatsbedienstete überhaupt nicht angenommen. Bei einer eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen sieht das anders aus.
    Übrigends von einer Rechtsbeschwerde gegen die Einstellung wurde mir abgeraten, da es sich um ein Bagetelldelikt handele und somit korrekt gehandelt wurde.
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#9 FinnAnonym
  • 20.11.2020, 12:37h
  • Richtig so.

    Jeder Fall von Pöbelei und Mobbing muss angezeigt und angemessen bestraft werden. Denn was so beginnt, endet dann irgendwann in Gewalt, wenn man solchen Leuten nicht rechtzeitig ihre Grenzen aufzeigt.

    Die müssen kapieren, dass sie nicht in einem rechtfreien Raum leben.
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#10 TrekieAnonym
  • 20.11.2020, 19:29h
  • Antwort auf #7 von priamos11
  • Das is meine eigene Erfahrung aus den extrem vielen anlaslosen Durchsuchungen und "mit auf die wache nehmen" die ich der Bundespolizei zu verdanken habe. War so etwa um die 20-30x, immer mit verweis auf meine Regenbogenfahne und ich "wüste ja wie ich aussehe". Hab die fahne irgendwann abgemacht, niewieder angehalten worden. Beschweren brachte da so garnix, und wenige Beleidigungen hab ich da aich nich gerde gekriegt.

    Och mag da keine statistik zu haben, aber ich kann dir sagen: gehst regelmäßig mit fahne durch den hbf wuppertal, werden die dich da dirchsuchen, und gerne mal paar stunden festhalten.

    Und da erzählt mir doch nicht, das hier in dem land nur ein Maßstab für alle gilt!
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