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Berlin

Homohass im Regenbogenkiez doch keine Volks­verhetzung?

Das Landgericht Berlin erklärte die Hausdurchsuchung im koreanischen Imbiss "Ixthys" wegen homofeindlicher Bibelverse für rechtswidrig. Auch die Staatsanwaltschaft ruderte zurück.


Koreanischer Imbiss "Ixthys" in der Berliner Pallasstraße: Laut Besitzerin Park Young-Ai droht Lesben und Schwulen die "ewige Hölle" (Bild: Aleksandr Zykov / flickr)

Eine homofeindliche Provokation mitten im Berliner Regenbogenkiez bleibt vermutlich ohne Konsequenzen. Laut einem Bericht des Kirchenportals katholisch.de stuft die Berliner Staatsanwaltschaft die im Schaufenster des koreanischen Imbiss-Restaurants "Ixthys" angebrachten Bibelverse nicht mehr als Volksverhetzung ein.

Das Landgericht Berlin erklärte zudem die im Spätsommer erfolgte Hausdurchsuchung im Lokal für rechtswidrig. Die Voraussetzung für den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts habe mangels Anfangsverdacht nicht vorgelegen, heißt es laut katholisch.de in der Urteilsbegründung.

"Sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes"

Der Imbiss der gebürtigen Koreanerin und Fundi-Christin Park Young-Ai in der Pallasstraße ist komplett mit Bibelzitaten tapeziert. Der Name "Ixthys" ist altgriechisch für "Fisch", ein Erkennungszeichen für Christ*innen.


Hetze gegen homosexuelle Menschen im Schaufenster

Anlass der noch laufenden Ermittlungen war ein Bibelzitat aus dem 3. Buch Mose, das auch als Levitikus bekannt ist. "Und einem Mann sollst Du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies", ist im Schaufenster des Imbisses auch von der Straße aus zu lesen. Weiter heißt es: "Jeder, der einen von allen diesen Gereueln tut – die Personen, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes." Die drei Worte "Greuel ist dies" hob die Wirtin farblich hervor.

Die Wirtin "möchte, dass alle Menschen zu Gott finden"

Das homofeindliche Plakat hatte bereits im Juli für einigen Medienwirbel gesorgt (queer.de berichtete). Unter der Überschrift "Die Schande von Schöneberg" berichtete u.a. das Boulevardblatt "B.Z." über die homofeindliche Agitation der 71-jährigen Wirtin. LGBTI-Aktivist*innen, etwa vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg, forderten die Betreiberin auf, das Bibelzitat zu entfernen.

Park Young-Ai blieb jedoch stur: "Ich bin sehr gläubig und möchte, dass alle Menschen zu Gott finden", erklärte die Koreanerin Anfang Juli in einem Statement. "Ich verurteile homosexuelle Menschen nicht, aber wenn sie Gottes Willen nicht befolgen, werden sie nicht das ewige Leben, sondern die ewige Hölle erfahren müssen." Sie habe auch kein Problem damit, Lesben und Schwule zu bedienen.

Das Amtsgericht sah einen klaren Anfangsverdacht


Bibimbap und Bibelverse: Gäste im "Ixthys" (Bild: Aleksandr Zykov / flickr)

Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Sommer einen klaren Anfangsverdacht auf Volks­verhetzung gesehen. "Der Beschuldigten kam es gerade darauf an, durch die Auswahl des Bibelzitats und die Hervorhebung der genannten Passage ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung öffentlich zum Ausdruck zu bringen", heißt es in dem vom Landgericht nun für rechtswidrig erklären Durchsuchungsbeschluss. Der Wirtin sei bewusst gewesen, dass ihr Restaurant "in unmittelbarer Nähe zum Winterfeldplatz und damit im Zentrum der LSBTI-Community Berlins" liege, wo viele schwule Männer lebten oder ausgingen, so hatte das Amtsgericht argumentiert. "Sie nahm wenigstens billigend in Kauf, dass das Bibelzitat geeignet ist, Hass und Gewalt gegen schwule Männer hervorzurufen oder zu verstärken."

Bereits vor der Rüge des Landgerichts war die Berliner Staatsanwaltschaft komplett zurückgerudert. "Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage bestehen Zweifel, ob das verfahrensgegenständliche Geschehen den Tatbestand einer Volks­verhetzung" erfülle, zitiert katholisch.de aus einer Stellungnahme der Anklagebehörde an das Landgericht. "Gewichtige Umstände" sprächen dafür, dass das Hass-Poster der Imbissbesitzerin ein "zulässiger Ausdruck der verfassungsrechtlichen Religions- und Meinungsfreiheit" sei.

"Diese Überzeugungen mögen – insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität – nicht mehr zeitgemäß erscheinen", so die Staatsanwaltschaft. Jedoch dürfte die Art und Weise der Äußerung nicht den Tatbestand der Volks­verhetzung erfüllen, zumal sich die Wirtin auf den Wortlaut der biblischen Textpassage berufen könne.

Der Anwalt von Park Young-Ai beantragte laut katholisch.de nun die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

Wöchentliche Umfrage

» Können Bibelzitate Volksverhetzung sein?
    Ergebnis der Umfrage vom 23.11.2020 bis 30.11.2020
-w-

#1 DramaQueen24Ehemaliges Profil
  • 21.11.2020, 04:04h
  • Vielleicht hätte man der "guten" Fundichristin mal erklären sollen, was es mit dem Wort "Greuel" auf sich hat?
    In der hebräischen Sprache wird Greuel mit "Toevah( ) übersetzt, was soviel bedeutet, das Gott etwas verabscheut, etwas, das unrein ist. Somit werden damit eine rituelle Unreinheiten, und keine moralische Sünde bezeichnet, was man mit hebräisch "Zimah" übersetzen müsste. Die Septuaginta übersetzt das Wort Greuel richtigerweise mit dem Wort "bdelygma , was eine rituelle Unreinheit beschreibt, und nicht mit "anomia", was für Übertretung und Sünde steht. So wird eine Frau, die ihre Tage bekam, auch als Greuel, als unrein bezeichnet, und sie durfte den Tempel in diesem Zustand nicht betreten, jedoch war sie deswegen nicht sündig. Toevah wird auch oft benutzt, um Abgötterei zu beschreiben
    Zudem gehört dieser Teil zum so genannten Moralgesetz, und wurde durch das Sühnopfer Christi, laut dem Galaterbrief erfüllt. Es galt nur für Juden, nicht für Christen.
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#2 AufschreiAnonym
  • 21.11.2020, 06:43h
  • "Sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes"

    und
    "Jedoch dürfte die Art und Weise der Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, zumal sich die Wirtin auf den Wortlaut der biblischen Textpassage berufen könne.":

    Das heißt doch im Klartext nichts anderes, als dass Mordaufrufe gegen ganze Bevölkerungsgruppen aus Sicht der auf dem rechten Auge oft blinden deutschen Justiz weder gefährlich noch strafbar seien. Zumindest, wenn es um Schwule geht.

    Was wäre wohl gewesen, wenn da ein rassistischer Spruch ausgegraben worden wäre? Ein behindertenfeindlicher? Ein frauenfeindlicher? Würde die Justiz auch das als unbedenklich einstufen, nur weil es in einem 2000 Jahre alten Buch steht?

    Wir sind auf dem Besten Weg zu einer Gesellschaft, in der Religionsfreiheit höher eingestuft wird als die Menschenwürde - die Würde JEDES EINZELNEN Menschen. In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Was hier passiert, ist wieder mal das Gegenteil: ein Herumtrampeln der staatlichen Gewalt auf der Würde aller schwulen Männer. Aber mit uns kann man's offenbar immer noch machen. Und es wird wieder mehr und mehr salonfähig.

    Das ganze Beschwichtigungs-Gerede à la "Aber Ihr dürft doch jetzt sogar heiraten" (übersetzt also: "was wollt Ihr denn NOCH? Könnt Ihr nicht endlich mal zufrieden sein?") darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir immer noch Menschen zweiter Klasse sind.

    Es sollte gegen diese Justizentscheidung einen Riesen Aufschrei geben. Wozu ich hiermit aufrufe.
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#3 HugogeraldAnonym