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Urteil

Kempten: Lebenslang für Mord an behindertem Bisexuellen

Ein 29-Jähriger muss lebenslang in Haft, weil er aus Habgier über ein Gay-Portal Kontakt zu einem Behinderten aufgenommen hatte, ihn ausraubte und dabei seinen Tod in Kauf nahm.


Nach drei Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht im schwäbischen Kempten den angeklagten Syrer (Bild: Hermann / pixabay)

  • 3. Dezember 2020, 12:03h 5 2 Min.

Das Landgericht im allgäuischen Kempten hat am Donnerstag einen Mann wegen Mordes an einem 50-jährigen bisexuellen Pflegebedürftigen während eines schweren Raubes verurteilt. Der 29-jährige Karam A. muss nun lebenslang in Haft. "Es war ihm wurscht, was mit dem Opfer passiert", sagte der Vorsitzender Richter Christoph Schwiebacher laut dpa in seiner Urteilsbegründung.

Opfer und Täter hatten sich über ein Datingportal für schwule und bisexuelle Männer kennengelernt. Der 50-Jährige, ein früherer Koch, lud den 29-Jährigen dann in seine Kaufbeurener Wohnung ein. Dort fesselte und knebelte der Täter den herzkranken, fast blinden und gehbehinderten Mann, um ihn zu berauben. Er entkam laut Staatsanwaltschaft mit 3.500 Euro Bargeld, Schmuckstücken und Münzen. Sein Opfer, das bereits fünf Herzinfarkte überlebt hatte, ließ er hilflos zurück, obwohl er von dessen schlechtem Gesundheitszustande gewusst habe – und nahm so laut Gericht dessen Tod in Kauf. Der 50-Jährige starb Stunden nach der Tat qualvoll, weil ihm wegen des Knebels seine Zahnprothese in den Rachen gerutscht war.

Karam A. war 2015 als Geflüchteter aus Syrien nach Kaufbeuren gekommen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er bereits Menschen in seinem Heimatland getötet haben.

Verurteilter bestritt die Tat

Während des Prozesses hatte A. bestritten, in der Wohnung des Pflegebedürftigen gewesen zu sein. Vielmehr sei er das Opfer eines Bekannten, der den Raub aus Geldnot geplant haben soll. Dieser Mann – der 21-jährige Hazem K. – hatte das spätere Mordopfer mehr als zwei Jahren über eine Nachbarschaftshilfe betreut. Er nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben. Vor seinem Tod hatte er seine Beteiligung an der Tat gestanden und erklärt, er habe den Tod des Opfers nicht gewollt. Eigentlich hatte er in den 50-Jährigen eine Art Ersatzvater gesehen. "Er war betroffen, wie das Ganze gelaufen ist, und wollte reinen Tisch machen", so der Richter.

Außerdem verurteilte das Gericht einen jüngeren Bruder des Angeklagten wegen Begünstigung und Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der 23-Jährige hatte einen Teil der Beute bei sich zu Hause versteckt. Vor Gericht gab er ein umfassendes Geständnis ab und bedauerte die Tat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 210 Js 5527/20) . (cw)

#1 PetterAnonym
  • 03.12.2020, 14:03h
  • Weniger hätte es auch echt nicht sein dürfen.

    Das Opfer wird schließlich auch nicht in ein paar Jahren wieder lebendig...

    Und es geht auch darum, die Gesellschaft vor solchen Leuten zu schützen, damit die sowas nie wieder irgendwem antun können.
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#2 Tunte ScandalösAnonym
  • 03.12.2020, 18:34h
  • Rechtsprechung in Deutschland:
    In Gelsenkirchen wird ein Schwuler aus Haß gegenüber dieser Menschen grundlos zusammengeschlagen ,von einem minderjährigen,mehr darf man nicht zu der Person aussagen.. Das Opfer ist zeitlebens an den Rollstuhl gefesselt und mußte in eine behinderten gerechte Wohnung umziehen, auf seine eigenen Kosten.
    Die Strafe für den Täter:Schreiben sie einen Aufsatz
    weshalb sie diese Tat begangen haben,
    In Duisburg wird der Prozeß für die Mitverantwortlichen an dem Loveparadeunglück eingestellt.

    Der hier im Kommentar erwähnte wird nach Jahren in sein Heimatland abgeschoben werden.

    Täter werden immer sanfter behandelt und bestraft. die Strafe steht in keinem Verhältnis für die Folgem der Opfer die sie erlitten und zu erleiden haben.
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#3 LupdejuppAnonym
  • 03.12.2020, 19:00h
  • Antwort auf #2 von Tunte Scandalös
  • Unser Strafsystem ist auf Resozialisierung aufgebaut.

    Und Abschiebungen sind während der Verbußung rechtlich einfacher durchzusetzen als nach Absitzung der Strafe da der Täter danach wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist.

    Ob Abschiebungen nach Syrien überhaupt möglich sind weiß ich gar nicht, auch bei Straftätern ist die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit zu gewährleisten.
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