Unser Strafsystem ist auf Resozialisierung aufgebaut.
Und Abschiebungen sind während der Verbußung rechtlich einfacher durchzusetzen als nach Absitzung der Strafe da der Täter danach wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist.
Ob Abschiebungen nach Syrien überhaupt möglich sind weiß ich gar nicht, auch bei Straftätern ist die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit zu gewährleisten.
Und Abschiebungen sind während der Verbußung rechtlich einfacher durchzusetzen als nach Absitzung der Strafe da der Täter danach wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist.
Ob Abschiebungen nach Syrien überhaupt möglich sind weiß ich gar nicht, auch bei Straftätern ist die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit zu gewährleisten.