11 Kommentare
- 09.12.2020, 17:42h
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"warum man sich mit Jugendlichen unter 16 auf keinen Fall einlassen darf."
Das hat der 15-Jährige auch nicht getan! - |
- 09.12.2020, 17:51hSÜW
- Das Zertrümmern eines menschlichen Schädels ist Selbstverteidigung, wenn mich mein Opfer um Geld erpresst? Ist das jetzt eine speziell englische Auslegung von Selbstverteidigung oder hat der Herr Anwalt einen geistigen Krater im Gebälk?
Davon abgesehen schaudert es mich, wenn ich lese, zu was Menschen fähig sind. - |
- 09.12.2020, 18:59hNürnberg
- Die definitive Schutzaltergrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Die wird in einem Info-Flyer der Polizei genauer erläutert. Dieser Info-Flyer ist Fakt - ich habe einen davon.
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- 09.12.2020, 19:19h
- Man kann ja nur eine Fernmeinung abgeben, aber mit "Selbstverteidigung" kann man so eine heimtückische Tat nicht rechtfertigen, auch nicht, wenn er erpresst wurde. Da hätte er sich vorher überlegen sollen, worauf er sich mit so einem Jungsche einlässt, und dann eben beim Rumbusserln eine Grenze ziehen müssen.
Also darauf warten, bis der andere reif genug für Weiteres ist. (legal age of consent)
Mit der Erpressung hätte er sich ggf. auch an die Polizei wenden können. Klar hätte er als Ephebophiler gesehen werden können.
Stattdessen haut er den brutal kaputt, den er eigentlich liebt. Fürchterlich. - |
- 09.12.2020, 19:33h
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Menschen sind leider zu allem fähig, auch zum unvorstellbarsten.
Was den Anwalt betrifft, so hat er nur eine einzige Aufgabe: Das Beste für den Angeklagten herauszuholen, egal, was dieser getan hat. Ist immer so. - |
- 09.12.2020, 20:44hZutphen
- Was ich nicht fasse, das ist die Aufregung um diesen Vorfall. Dass erwachsene Menschen solche moralinsauren Kommentare verfassen, zeigt eigentlich wie weltfremd sie sind.
Nur einfach so zur Erinnerung: am 30.4.1993 erdrosseln die Täter: Hendrik Möbus (16), Sebastian Schauseil (16) und Andreas K. (16) den 15jährigen Jungen Sandro Beyer aus Sondershausen. Motiv ist laut einem Zitat von Hendrik Möbus: "Es war klar, dass wir definitiv einen Menschen umbringen würden." Nur handelte es sich nicht um eine Beziehungstat, sondern um einen einfachen Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Jungen hatten sich nämlich darüber geärgert, dass Sandro Beyer sich über die Hobby Satanisten mit ihrer "dead metal-band absurd" lustig gemacht hat und am Gymnasium Stimmung gegen das Trio machte.
Dabei ist zu beachten, dass der Vater Möbus ein Abgeordneter der CDU im Thüringer Landtag war,
Sebastian Schauseils Eltern waren Lehrer. Also kein bildungsferner Hartz IV-Haushalt, der ja so gern für solche Straftaten verantwortlich gemacht wird, sondern äußerst ehrbare Bürger, die schon zu DDR-Zeiten treu und verantwortungsvoll politisch in der SED arbeiten. Darum fanden sie auch als "Bürgerrechtler" sofort eine Anschlusskarriere vor, ebenso wie die berühmtere Sondershäuserin Vera Lengsfeld, die ebenfalls Höllenqualen der Verfolgung durch Stalin persönlich erlitt.
Es wird immer wieder solche Straftaten geben und moralische Entrüstung ist zwar verständlich, aber ändert nichts daran, dass so etwas vorkommt. Da hilft auch kein Horst Seehofer mit seinen feuchten Träumen von einer Totalüberwachung sämtlicher Bürger.
Leben ist eben lebensgefährlich, so schrieb einst Erich Kästner. - |
- 10.12.2020, 12:01h
- Gerade bei einem 18 jährigen Jugendlichen würde ich mich wirklich nicht so sehr auf die Abgründe von dem Jugendlichen konzentrieren, sondern viel mehr zu den Umständen die dazu führten. Wenn der Begriff "schwuchtel" auf dem Schulhof ganze Sozialenetzuwerke kaputt machen kann, wenn das bloße schwulsein zu einer möglichen kompletten isolation führen kann, dann ist für mich weniger der Jugendliche an der tat schuld als die Geselschaft. Natürlich hat er auch eine Mitschuld, aber ihm hier absichtliche, zu verachtende, nicht zu verstehende, just for fun heimtücke zu unterstellen, finder ich schon etwas krass.
Gerade für Jugendliche ist ein drohender verlust von sozialen Kontakten teilweise schlimmer als physische Gewalt die ihm angetan wird. Selbst wenn er sich, aus was für Gründen auch immer, nur rechtsradikale Freunde gesucht hatte, ist er aus meiner Sicht nicht komplett dafür alleine verantwortlich.
Dieser Jugendliche hatte aufgrund seiner sexualität ANGST. Er wollte sich nicht bereichern (im gegensatz zu dem Opfer), er wollte sich nicht geil fühlen, er wollte nicht der Obermacker sein, sondern sein Motiv war eine blanke und offensichtlich so tiefgehende Angst vor einem Outing, wie sie sich so mancher Komentator hier vielleicht einfach nicht vorstellen kann oder will. Vielleicht auch weil manche sich nicht mehr gefühlstechnisch in die Jugendzeit zurückversetzen können oder niemals ein homophobes Umfeld hatten, von denen sie sozial abhängig waren.
Ich persönlich hoffe, dass dieser Jugendliche eine Haftstrafe bekommt, die eine Wiedereingliederung in die Geselschaft möglich macht. (2-5 Jahre oder so) und er ein sehr gutes Therapieangebot und Betreuungsangebot bekommt.
Natürlich ist mein mitgefühl auch bei den Hinterbliebenen und es stimmt mich unglaublich traurig, wenn ein junges Leben so abprubt endet :(
Aber bitte lasst uns niemals eine Tat eines Menschen ohne dessen Kontext und Hintergrund bewerten und nicht ein junges ausgelöschtes Leben mit einem weiteren jungen vernichteten Leben begegnen. - |
- 10.12.2020, 19:09h
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Stimmt. Aber Vorsicht ist geboten.
Wikipedia
Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren.
Schutzalter 16 Jahre
...können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine ...fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat...
Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist. - |
- 10.12.2020, 23:39h
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Das Schutzalter 14 bildet die unterste Grenze zwischen einer schwerwiegenden und moralisch äusserst verwerflichen Straftat und einem mehr oder weniger unklaren Grauzonenbereich. Es ist kein Freifahrtsschein für Erwachsene, um sich an Jugendliche ranzumachen, sondern soll Kinder vor sexuell aktiven Jugendlichen schützen.
Dass es in der Community trotz #metoo und der ganzen Fälle von sexueller Gewalt gegen Minderjährige in der letzten Zeit noch Leute gibt, die tatsächlich das Schutzalter 14 hervorheben und sogar den Kontakt zwischen Erwachsenen und 14/15-jährigen befürworten trifft bei mir nur auf Unverständnis und Verachtung. - |
Diese furchtbare Geschichte ist eine Lehre, warum man sich mit Jugendlichen unter 16 auf keinen Fall einlassen darf.