Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat am Donnerstagabend einen Einigungsvorschlag zur Reform des Adoptionsrechts vorgelegt, der eine Diskriminierung lesbischer Paare vermeiden soll.
Der Bundestag hatte im Sommer das sogenannte Adoptionshilfe-Gesetz beschlossen und trotz Kritik auch an einer Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption festgehalten (queer.de berichtete). Diese wurde kritisiert, weil sie lesbische Ehepaare gegenüber heterosexuellen schlechter stellen würde: Anders als ein heterosexuelles Ehepaar, bei dem der Mann automatisch als Vater des Kindes der Partnerin anerkannt werden kann, ist die Ehepartnerin einer Mutter bislang auf das bürokratische Stiefkindadoptionsverfahren angewiesen. Dieses grundlegende Problem, von der Regierung seit Öffnung der Ehe nicht angegangen, hätte sich so weiter verschlechtert.
Die Länderkammer hatte deshalb den Gesetzentwurf im Juli gestoppt (queer.de berichtete). Der Einigungsvorschlag sieht nun vor, auf die Beratungspflicht zu verzichten, wenn der annehmende Elternteil bei Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder in verfestigter Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Bundestag könnte den Kompromiss bereits in der nächsten Woche abnicken und der Entwurf dann am 18. Dezember den Bundesrat passieren.
Reform im Abstammungsrecht lässt weiter warten
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hatte am Morgen an die Bundesregierung appelliert, die im Gesetzentwurf enthaltene Verschärfung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien zurückzunehmen: "Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen", erklärte LSVD-Vorstandsmitglied Gabriela Lünsmann am Donnerstag.
Die Zwangsberatung würde nur dazu führen, dass Kinder in Regenbogenfamilien noch länger warten müssten, bis sie zwei rechtliche Eltern haben. Lünsmann appellierte an die Politik, bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Die lange versprochene Reform des Abstammungsrechts müsse "jetzt endlich kommen". Seit der Öffnung der Ehe wird eine Mutterschaftsregelung analog zur im BGB festgehaltenen automatischen Vaterschaftsanerkennung gefordert. Erst vor wenigen Wochen hatte das Justizministerium den Grünen geantwortet, dass ein Referentenentwurf zu der Frage weiter abgestimmt werde (queer.de berichtete).
Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen war nur ein kleiner Teil des sogenannten Adoptionshilfegesetzes. Kern ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung bei Adoptionen. Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese gegenüber der Vermittlungsstelle einen Rechtsanspruch auf allgemeine Information über das Kind erhalten. Adoptivkinder, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, sollen künftig stets durch eine Fachstelle vermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass sie ohne Begleitung in die Bundesrepublik kommen. (cw/afp)
Die Mehrheit der Bürger ist längst viel weiter. Diese Verzögerungstaktiken geschehen aus purer Gehässigkeit.