Beide Kammern des Parlaments des kleinen südasiatischen Binnenstaates Bhutan haben am Donnerstag in der Hauptstadt Thimphu der Aufhebung des Homo-Verbots zugestimmt. 63 der 69 Abgeordneten votierten laut Reuters für die Aufhebung der beiden Strafrechtsparagrafen 213 und 214, die "unnatürlichen Sex", darunter "Unzucht" und "Geschlechtsverkehr gegen die Ordnung der Natur", mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr ahnden.
Bereits vor knapp anderthalb Jahren hatte eine der beiden Parlamentskammern, die Nationalversammlung, einen entsprechenden Beschluss gefasst (queer.de berichtete). Danach konnten sich die beiden Parlamentskammern nicht auf Details der Reform einigen, wodurch sich die Verabschiedung verzögert habe. Nach dem "Ja" beider Kammern muss nur noch König Jigme Khesar Namgyel Wangchuck die Gesetzesreform mit seiner Unterschrift in Kraft setzen.
Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen sind in dem buddhistischen Königreich bislang nicht bekannt. Die kleine LGBTI-Community beklagten jedoch, dass die beiden Strafrechtsparagrafen verhinderten, dass sich die Akzeptanz von sexuellen Minderheiten verbessere. Die Gesetze gehen noch auf die britische Kolonialherrschaft zurück.
Finanzminister: Homo-Verbot schaden Ansehen des Landes
Die Aufhebung der homosexuellenfeindlichen Gesetze wurde von der Regierung unterstützt. Finanzminister Lyonpo Namgay Tshering erklärte bereits letztes Jahr, dass das Verbot "überflüssig" sei und das internationale Ansehen des Landes beschädige.
Die LGBTI-Community in Bhutan ist noch sehr jung. Tashi Tsering, ein Aktivist der Gruppe "Rainbow Bhutan", erklärte gegenüber "Vice", dass sich die Community erst 2010 organisiert habe.
Bhutan liegt zwischen Indien und China und ist etwa so groß wie die Schweiz. Dort leben derzeit rund 725.000 Menschen. LGBTI werden derzeit rechtlich kaum erfasst – es gibt kein Antidiskriminierungsgesetz, keine Ehe oder Lebenspartnerschaft und keine Möglichkeit zur Adoption von Kindern. Trans Menschen haben zudem kein Recht, ihr Geschlecht rechtlich anerkennen zu lassen. (cw)