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Art. 3 GG

Merkel: Vorerst keine Aufnahme von Schwulen und Lesben ins Grundgesetz

Die Regierung arbeitet laut der Bundeskanzlerin derzeit nicht daran, den Diskriminierungsschutz in Artikel 3 bei einer anstehenden Überarbeitung um das Merkmal sexuelle Identität zu erweitern.


Merkel am Mittwoch im Bundestag

  • 16. Dezember 2020, 15:34h 36 3 Min.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am Mittwoch im Bundestag die jahrzehntelange Diskriminierung von Lesben und Schwulen in der Bundesrepublik kritisiert. Einen Anlass für eine Grundgesetzänderung zum ausdrücklichen Verbot von Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung sehe sie derzeit aber nicht, sagte Merkel am Mittwoch im Bundestag.

"Ich glaube in der Tat, dass der Umgang mit Lesben und Schwulen über viele, viele Jahre dem Artikel 1 des Grundgesetzes zum Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen nicht entsprochen hat", sagte Merkel zu einer Frage von Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen. Ausdrücklich begrüßte die Kanzlerin den Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zur Rehabilitierung und Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten, "die im Zusammenhang des Schwulseins diskriminiert wurden", wie Merkel es ausdrückte.

Video | Ausschnitt aus der Debatte mit der Frage von Konstantin von Notz und der Antwort der Bundeskanzlerin
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In aktuellen Debatten um Änderungen des Artikels 3 des Grundesetzes habe man sich als Koalition konzentriert "auf die Frage des Rassismus", die von Notz aufgeworfene Frage habe "keine zentrale Bedeutung eingenommen". Sie verstehe das Anliegen, so die Kanzlerin, die darauf verwies, dass der Artikel 1 "eigentlich die Dinge auch schon ordentlich abdeckt".

Ihre Regierung arbeite "im Augenblick" nicht daran, einen Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule im Grundgesetz zu verankern. "Aber ich glaube, dass die Diskussion darüber nicht vorbei sein wird", fügte sie hinzu. Das Grundgesetz sei ein "lebendes Projekt". Aber "konkrete Arbeiten" seitens der Bundesregierung gebe es daran nicht, sie wolle "keine falschen Hoffnungen wecken".

Kritik der Grünen

Konkret liegt dabei bereits ein Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP vor, das Merkmal "sexuelle Identität" in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes aufzunehmen – entsprechendes wird seit Jahren von der Opposition, von LGBTI-Verbänden und inzwischen auch vielen Bundesländern gefordert. Bei der ersten Lesung im November 2019 signalisierten auch die Regierungsfraktionen Verhandlungsbereitschaft (queer.de berichtete), im Rechtsausschuss plädierten im Februar auch Expert*innen für eine Änderung (queer.de berichtete). Ende November hatte der Bundestag zudem in erster Lesung Gesetzentwürfe von Grünen und Linken beraten, das Merkmal "Rasse" durch einen geeigneteren Begriff zu ersetzen (queer.de berichtete). Die Grünen hatten dabei darauf verwiesen, dass das Vorhaben zusammen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur sexuellen Identität umsetzbar wäre.

"Der Schutz von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen gehört längst in den speziellen Gleichbehandlungskatalog des Grundgesetzes", kommentierten von Notz und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik der Grünen, am Mittwoch die Aussagen der Kanzlerin. "Das ist die letzte von Nationalsozialisten verfolgte Gruppe, die immer noch dort nicht benannt wird. Bereits seit vier Jahrzehnten wird diese Forderung erhoben."

Die Aussage der Kanzlerin, dass im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des Artikels zur Streichung des Begriffes 'Rasse' die Ergänzung um das Merkmal 'sexuelle Identität' nicht vorgesehen ist, sei daher "enttäuschend", so die Grünen. "Aber dass die SPD, die dies im Wahlprogramm sowie bei allen CSDs laut fordert, nicht darauf besteht, ist beschämend. Wir Grüne werden darauf weiterhin pochen, dass endlich auch Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen einen würdigen Platz im Grundgesetz finden werden." (afp/nb/pm)

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#1 AtreusEhemaliges Profil
  • 16.12.2020, 17:06h
  • Wenn laut Merkel Artikel 1 "die Dinge eigtl. ordentlich abdeckt", wäre Artikel 3 in Gänze vollkommen obsolet. Ich verstehe nicht, wieso die Opposition die Kanzlerin mit dieser krassen und mutwilligen Missdeutung des Grundgesetzes davonkommen lässt und weshalb die Empörung über das saloppe Eingeständnis staatlicher Diskriminierung (...ich glaube in der Tat...) keine größeren Wellen schlägt. Mich ekelt die Politik dieser Protestantin nur noch an. Ich wollte, es wäre schon der 26.09..
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#2 GodzillaAnonym
  • 16.12.2020, 17:11h
  • Daran merkt man mal wieder sehr gut, dass das alles nur hohles Gerede der Kanzlerin und der SPD ist.
    Mir erschließt sich einfach nicht der Sinn warum man die Begriffe sexuelle Identität/sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nicht sofort mit aufnimmt.
    Leider fällt mir dazu nur ein Grund ein: Die Menschen, auf die das zutrifft, sind denen schlichtweg egal.
    Und dann noch diese dreiste Aussage, man sei ja durch Artikel 1 bereits geschützt und das wo die Kanzlerin das vorher sogar noch verneint. Zumal wenn dem tatsächlich so wäre, frage ich mich ernsthaft warum es den 3ten Artikel überhaupt gibt.
    Also egal wie man es dreht und wendet LGBTI+ sind denen die sich nicht explizit für eben jene einsetzen egal.
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#3 Anna LyseAnonym
  • 16.12.2020, 17:16h
  • Wen wundert es denn, dass eine Christin solch einen Schutz für vernachlässigbar hält? Nicht einmal ihr schwuler Gesundheitsminiter Spahn schützt Schwule ausreichend vor christlicher Konversions-Folter, weil er selbst dem Zauberwesen untertan ist.
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