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Diskriminierende Kontaktbeschränkungen?
Corona und Weihnachten: LSVD kritisiert "Bevorzugung leiblicher Verwandter"
Der Lesben- und Schwulenverband will "nicht hinnehmen", dass Wahlfamilien bei den deutschen Corona-Weihnachtsregeln in den meisten Bundesländern benachteiligt werden. Nur zwei der 16 Länder hätten akzeptable Regelungen.
- 17. Dezember 2020, 09:47h 2 Min.
Mit Berlin und Sachsen gehen lediglich zwei von 16 deutschen Bundesländern in ihren Corona-Sonderregeln zur Weihnachtszeit auf Wahlfamilien ein. Darauf weist der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) in einer Online-Übersicht hin. Die Mehrzahl der Bundesländer erlaubt lediglich größere Treffen im engsten Familienkreis, also mit leiblichen oder angeheirateten Verwandten. Der LSVD kritisiert diese "Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle" scharf.
Der queere Verband könne "die Bevorzugung leiblicher Verwandter in den Ausnahmeregelungen für die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten nicht hinnehmen", erklärte LSVD-Vorstandsmitglied Alfonso Pantisano am Donnerstag. "Wir erkennen die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an. Gleichzeitig darf es keine Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle geben. Das untergräbt die Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen, verstärkt die soziale Isolation einzelner Gruppen und gefährdet den in diesen Zeiten notwendigen Zusammenhalt", so Pantisano. Daher fordere sein Verband Nachbesserungen von den Landesregierungen.
Für den LSVD sei es "vollkommen unverständlich, warum ein größeres Treffen mit leiblichen Verwandten ein geringeres Infektionsrisiko bergen soll als ein gemeinsames Weihnachten mit der gleichen Anzahl an Freund*innen". Für Weihnachten im engsten Familienkreis seien oft sogar Reisen durch die gesamte Republik nötig, während Freund*innen eher am gleichen Wohnort lebten.
Die meisten Länder erlauben nur "engsten Familienkreis"
In Berlin sind zwischen dem 24. und 26. Dezember Treffen mit Angehörigen aus bis zu vier weiteren Haushalten erlaubt; es gibt eine Personenobergrenze von fünf zeitgleich anwesenden Personen. In Sachsen sind Treffen mit insgesamt bis zu zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis möglich. Andere Länder beschränken sich dagegen in ihren Ausnahmeregelungen auf den "engsten Familienkreis". Eine Ausnahme ist das Saarland: Das kleinste Flächenland setzt die bei den Bund-Länder-Beratungen am letzten Sonntag zu Weihnachten vorgeschlagenen Lockerungen nicht um.
/ BwLsvd | Der LSVD Baden-Württemberg bittet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die Berliner Regelung zu übernehmenWir unterstützen die Forderung. Das sollte auch in #BaWue gehen! Lieber Herr Kretschmann, verehrte @RegierungBW, bitte überlegen Sie, ob das Berliner Modell nicht auch für Baden-Württemberg gelten könnte. "Kernfamilie" isch so 50er. #LeaveNoOneBehind #teamliebe https://t.co/nxPDjwaqIH
LSVD Baden-Württemberg (@BwLsvd) December 15, 2020
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LGBTI-Organisationen von Grünen und Linken hatten bereits am Sonntag die Corona-Empfehlungen von Bund und Ländern kritisiert (queer.de berichtete). QueerGrün erklärte etwa: "Es darf kein Unterschied zwischen sozialer, rechtlicher oder biologischer Herkunft gemacht werden." (dk)
Ihr habt den Corona-Blues? Mit diesen 7 Tipps schafft ihr es durch den Winter! #WirFürQueer
Posted by ICH WEISS WAS ICH TU on Wednesday, December 16, 2020
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