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Diskriminierende Kontaktbeschränkungen?

Corona und Weihnachten: LSVD kritisiert "Bevorzugung leiblicher Verwandter"

Der Lesben- und Schwulenverband will "nicht hinnehmen", dass Wahlfamilien bei den deutschen Corona-Weihnachtsregeln in den meisten Bundesländern benachteiligt werden. Nur zwei der 16 Länder hätten akzeptable Regelungen.


Für viele Menschen wird Weihnachten dieses Jahr einsamer (Bild: LoboStudioHamburg / pixabay)
  • 17. Dezember 2020, 09:47h 32 2 Min.

Mit Berlin und Sachsen gehen lediglich zwei von 16 deutschen Bundesländern in ihren Corona-Sonderregeln zur Weihnachtszeit auf Wahlfamilien ein. Darauf weist der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) in einer Online-Übersicht hin. Die Mehrzahl der Bundesländer erlaubt lediglich größere Treffen im engsten Familienkreis, also mit leiblichen oder angeheirateten Verwandten. Der LSVD kritisiert diese "Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle" scharf.

Der queere Verband könne "die Bevorzugung leiblicher Verwandter in den Ausnahmeregelungen für die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten nicht hinnehmen", erklärte LSVD-Vorstandsmitglied Alfonso Pantisano am Donnerstag. "Wir erkennen die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an. Gleichzeitig darf es keine Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle geben. Das untergräbt die Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen, verstärkt die soziale Isolation einzelner Gruppen und gefährdet den in diesen Zeiten notwendigen Zusammenhalt", so Pantisano. Daher fordere sein Verband Nachbesserungen von den Landesregierungen.

Für den LSVD sei es "vollkommen unverständlich, warum ein größeres Treffen mit leiblichen Verwandten ein geringeres Infektionsrisiko bergen soll als ein gemeinsames Weihnachten mit der gleichen Anzahl an Freund*innen". Für Weihnachten im engsten Familienkreis seien oft sogar Reisen durch die gesamte Republik nötig, während Freund*innen eher am gleichen Wohnort lebten.

Die meisten Länder erlauben nur "engsten Familienkreis"

In Berlin sind zwischen dem 24. und 26. Dezember Treffen mit Angehörigen aus bis zu vier weiteren Haushalten erlaubt; es gibt eine Personenobergrenze von fünf zeitgleich anwesenden Personen. In Sachsen sind Treffen mit insgesamt bis zu zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis möglich. Andere Länder beschränken sich dagegen in ihren Ausnahmeregelungen auf den "engsten Familienkreis". Eine Ausnahme ist das Saarland: Das kleinste Flächenland setzt die bei den Bund-Länder-Beratungen am letzten Sonntag zu Weihnachten vorgeschlagenen Lockerungen nicht um.

/ BwLsvd | Der LSVD Baden-Württemberg bittet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die Berliner Regelung zu übernehmen
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LGBTI-Organisationen von Grünen und Linken hatten bereits am Sonntag die Corona-Empfehlungen von Bund und Ländern kritisiert (queer.de berichtete). QueerGrün erklärte etwa: "Es darf kein Unterschied zwischen sozialer, rechtlicher oder biologischer Herkunft gemacht werden." (dk)

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Posted by ICH WEISS WAS ICH TU on Wednesday, December 16, 2020
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#1 LegatAnonym
  • 17.12.2020, 11:10h
  • Im Kirchstaat Deutschland gilt nun mal weiterhin die klassische Brüterfamilie als "Keimzelle der Gesellschaft" und folgt damit den typisch völkischen Traditionen, für die CDU/CSU und SPD nun mal stehen. Damit gehen der menschenverachtende Kollektivismus von Kirchen und Staat Hand in Hand. Passt ja auch wie Arsch auf Eimer.
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#2 david552Anonym
  • 17.12.2020, 11:56h
  • ist doch cool, kann man sich endlich entspannt mit den eltern treffen, die einen hassen, weil man schwul ist.
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#3 royolAnonym
  • 17.12.2020, 12:01h
  • Ich persönlich empfinde die Regelung auch als durchaus schwierig handhabbar und das wäre 'einfacherer' gegangen (z.B. Hausstand plus vier Personen, egal ob verwandt oder nicht).
    Wem aber hilft diese hier auf vielfältige Art und Weise geäußerte Polemik?
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