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Staatlich geförderte Homophobie

ILGA World: 69 Länder verbieten Homosexualität

In seinem Bericht "State Sponsored Homophobia" zeigt der LGBTI-Verband ILGA auf, welche Länder besonders queerfeindlich sind – und in welchen es sich als Mitglied einer sexuellen oder geschlechtlichen Minderheit gut leben lässt.


Die ausführlich Karte ist auch als PDF-Datei erhältlich (Bild: ILGA World)
  • 17. Dezember 2020, 12:25h 13 3 Min.

Die in Genf ansässige International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA World) hat am Dienstag einen aktualisierten Bericht über staatlich geförderte Homophobie veröffentlicht. Aus der auf Englisch und Spanisch herausgegebenen Übersicht über die Lage von LGBTI in allen Ländern der Erde geht hervor, dass 69 Staaten nach wie vor einvernehmliche gleichgeschlechtliche Aktivitäten per Gesetz verbieten. Sechs Länder (Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria und Saudi-Arabien) sehen dafür sogar die Todesstrafe vor, in fünf weiteren (Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia und die Vereinigten Arabischen Emirate) könnte die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen gegen Homosexuelle ausgesprochen werden.

Die Zahl der Verfolgerstaaten ist im Vergleich zum Vorjahr um eines gesunken, da Gabun sein relativ neues Homo-Verbot wieder abgeschafft hat (queer.de berichtete). Zudem könnte die Zahl in Kürze auf 68 sinken, da beide Parlamentskammern in Bhutan der Aufhebung des Verbots zugestimmt haben (queer.de berichtete).

ILGA World erklärte, dass mindestens 34 UN-Mitgliedsstaaten diese Gesetze in den letzten Jahren aktiv verfolgt hätten. Aber derartige Gesetze seien selbst in jenen Staaten, in der in letzter Zeit keine Verurteilungen bekannt geworden seien, gefährlich für Homosexuelle: "Wo auch immer so ein Gesetz existiert, können Menschen nur wegen des Verdachts, Sex mit einer Person des gleichen Geschlechts zu haben, jederzeit angeschwärzt oder verhaftet werden", erklärte Lucas Ramón Mendos, der Chefautor des Berichts.

Elf Länder schützen LGBTI in ihrer Verfassung

Auf der anderen Seite stehen Länder, die sexuelle und geschlechtliche Minderheiten ausdrücklich schützen. Elf Länder sehen laut dem Bericht den Schutz von LGBTI sogar in ihrer Verfassung vor, darunter drei EU-Länder (Malta, Portugal und Schweden). In Deutschland muss weiter auf einen derartigen Schutz gewartet werden: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat erst diese Woche erklärt, dass die Bundesregierung nicht plane, den Gleichbehandlungsartikel 3 zu ergänzen (queer.de berichtete).

57 weitere Länder böten laut ILGA immerhin einen weitreichenden Schutz – dazu zählen auch Deutschland und Österreich. In weiteren 24 Staaten gibt es diesen Schutz nur im Arbeitsrecht, etwa in der Schweiz oder den Vereinigten Staaten. Zusätzlich hätten elf Länder einen "begrenzten Schutz".

Der Bericht nennt zahlreiche regionale Verschlechterungen der Lage von LGBTI – etwa die Einführung "LGBT-freier Zonen" in Polen (queer.de berichtete). In vielen queerfeindlichen Ländern habe die Corona-Pandemie die Lage noch verschlimmert. Gleichzeitig gebe es positive Entwicklungen wie die Abschaffung der Todesstrafe für Homosexualität im Sudan (queer.de berichtete). Deutschland wird für sein Gesetz gegen "Homo-Heilung" gelobt.

ILGA World war 1978 in England gegründet worden. Dem Dachverband gehören mehr als 1.300 LGBTI-Organisationen aus aller Welt an, allein aus Deutschland sind es rund 50. Seit 2011 wird die ILGA von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 seb1983
  • 17.12.2020, 13:34h
  • Soviel zum Thema Deutschland fällt immer weiter zurück wenn man mal über den europäischen Tellerrand blickt.
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#2 Daniel123Anonym
  • 17.12.2020, 13:46h
  • Als Jurist muss man widersprechen.Die sexuelle Identität wird geschützt in der Verfassung.Das BVERFG hat mehrfach betont,dass der gleiche Maßstab für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen wie bei allen anderen,explizit in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen,gilt.
    Davon zu trennen ist die Frage,ob es nicht trotzdem ein starkes Zeichen wäre die sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG aufzunehmen.
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#3 AtreusEhemaliges Profil
  • 17.12.2020, 13:59h
  • Antwort auf #2 von Daniel123
  • Wenn man schon einen Juristen im Kommentarbereich hat:

    Wie sieht die juristische Einordnung von Merkels Aussage aus, dass Artikel 1 im Grunde Artikel 3 obsolet macht? Braucht es juristisch gesehen, einen solchen Artikel, wenn die Würde des Menschen unantastbar ist?
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