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Kommentare zu:
Hassprediger Olaf Latzel will zurück an die Kanzel
#2 KaiJAnonym
- 18.12.2020, 09:11h
- Es ist das überaus mindeste, das die Kirche tun musste. Das wird das Gericht so bestätigen. Es könnte auch die sofortige Kündigung nahelegen.
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#3 Homonklin_NZAnonym
- 18.12.2020, 09:41h
- Das Beste, was er machen könnte, wäre es , Einsicht zu zeigen, daraufhin zu plädieren, dass er an einer Wahn-Krankheit leidet - etwa nachweisbar, weil er biblische Mythen zu einer "Wahrheit" erklärt, welche dem selektiv Menschen aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten verachtenden ( in anderen Worten, faschistoiden) Weltbild zueigen sind. Mit der Strategie könnte er bei seinen Verbrechern, den ganzen Religions-Dreck und seinem degenergativen Reigen von evangelikalen Gesellschaftsvergiftern bleiben, um seinen unheilvollen Brunz da weiter zu erzählen.
Immerhin muss man ja Mitleid mit Jemand haben, der so schwer erkrankt ist, dass er vielleicht gar nicht versteht, was eigentlich bei einem Prozess passiert, weil degenerative Gesellschafttsformen auch ganz häufig zu Retardismus hin führen.
Retardiert kommt einem der Mensch zumindest vor.
Dafür bitten wir nun mal kollektiv vereizelt um Verzeihung. Alternativ können die auch ein paar Monatslöhne für einen guten Zweck spendieren, aber sehr spendabel ist ihre gemeine Gemeinschaft nicht. - |
#4 AnselmAnonym
- 18.12.2020, 10:56h
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Den Pastor kann man leider nicht einfach kündigen. Pfarrer der Landeskirchen sind Kirchenbeamte. Es gelten für sie ähnliche Regeln wie für Staatsbeamte, dazu gehört die Unkündbarkeit und die Versorgungsansprüche. Staatsbeamte (z.B. Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Verfassungsschutzbeamte), die ihre rechte Gesinnung offen zur Schau tragen, wird der Staat auch nicht so einfach los, wenn sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
Deshalb können weitere Schritte erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgen. - | |
#5 AthreusProfil
- 18.12.2020, 11:09hSÜW
- Ich hoffe doch sehr, dass sein Anwalt die Drohung wahrmacht und bis vors BVG zieht. Das wäre die einmalige Gelegenheit für ein Grundsatzurteil gegen kirchliche Mordaufrufe und Hasspredigten und die nationalsozialistische Auslegung der Bibel. (= degeneriert/unwertes Leben/Verbrecher)
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#6 KaiJAnonym
- 18.12.2020, 11:30h
- Wie das mit Staatsbeamten überhaupt wäre, tut hier nichts zur Sache. Latzel ist keiner. Ich bitte Dich doch, wie ich es hier kürzlich wohl vergeblich bei einem user mit ähnlichen Behauptungen schon getan habe, kurz und konkret auf die begründen sollende und von mir hier für Latzel angezweifelte Gesetzessituation hinzuweisen.
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#7 AnselmAnonym
- 18.12.2020, 13:12h
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Das $2 des Pfarrdienstgesetz der EKD begründet das lebenszeitliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Pfarrer und Landeskirche (
kirchenrecht-ekd.de/document/14992#).
Daraus ergibt sie der Status als Beamter der Kirche, der im weiteren des Pfarrdienstgesetz ausgeführt wird. Entlassung aus dem Dienstverhältnis wegen einer Straftat regelt $98 des Pfarrdienstgesetz.
Es gibt das Disziplinargesetz der EKD, was die dienstrechtlichen Maßnahmen wie hier das Predigtverbot mit Bezügen näher regelt (
www.kirchenrecht-bremen.de/document/13927#). - | |
#8 AnselmAnonym
- 18.12.2020, 13:47h
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Ich habe noch das Kirchenbeamtengesetz vergessen (
www.kirchenrecht-bremen.de/document/21638#
).
Insgesamt ist vermutlich das eleganteste über die zivilrechtliche Verurteilung und den sich daraus ergebenden kirchenrechtlichen Möglichkeiten Latzel beizukommen, auch wenn es vielleicht doch rein kirchenrechtliche Möglichkeiten gibt. Ich bin kein Jurist. - | |
#9 queergayProfil
- 18.12.2020, 15:40hNürnberg
- Der missionarisch agierende Vollblut-Prediger von Gottes Gnaden auf Kanzeln mit Wahrheitsanspruch bekommt ja weiter seine nicht geringen Geldleistungen und monatlichen Bezüge.
Eine verordnete Halbierung der eingehenden Geldbeträge wäre jetzt schon sinnvoll als eine Art kirchliche Zuchtmaßnahme, damit der heteronormative "Kanzel-Star" zur Vernunft kommt und reumütig Abbitte leistet. - |
#10 KaiJAnonym
- 18.12.2020, 16:04h
- Bis auf Deinen aktuellen Link habe ich mich wohl einigermaßen wacker durch den Paragraphen-Dschungel durchkämpfen können. Leider bin ich erfolgversprechend bisher auch nur beim aktuell laufenden Prozess gelandet. Allerdings fiel mir auf, dass das Pfarrdienstrecht auf Lebenszeit anscheinend nur auf eine bestehende Gemeinde bezogen gilt, wobei ich mich dann frage, was passiert, wenn vielleicht mangels Kirchenmitgliedern Kirchenkreise neu strukturiert und Gemeinden zusammengefasst werden.
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#11 YannickAnonym
- 18.12.2020, 16:14h
- In einem Rechtsstaat ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen.
Ob er damit Aussicht auf Erfolg hat, ist eine andere Frage.
Sollte nochmal jemals jemand predigen dürfen, der Menschen (egal weshalb) als "todeswürdig" bezeichnet, dann wäre das die Bankrotterklärung der Kirche. - |
#12 Pu224Anonym
- 18.12.2020, 19:52h
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Das glaubst du doch wohl selbst nicht. Soetwas hat nie funktioniert und wird wohl auch nie funktionieren, da jegliche Einsicht fehlt. Ich vermute, der Mann fühlt sich von Homodämonen verfolgt und sieht das ganze als göttliche Prüfung an.
Ich sehe drei Ausgänge als wahrscheinlich an:
1: Er wird frei gesprochen. Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz geschützt und erlaubt diverse Dinge, die sonst absolut verboten wären.
2: Er wird verurteilt, darf aber irgendwie weitermachen. Ein automatischer Rausschmiß erfolgt erst bei einem Jahr Haft. Das ist auch die einzige Möglichkeit ihn irgendwie zur Räson zu bringen. Vermutlich wird es dann eine faule "Entschuldigung geben ("es tut mir leid, wenn sich irgendjemand verletzt gefühlt hat").
3: Er wird rausgeschmissen. Dann hält es quasi nichts mehr zurück und er wird weiterpredigen. Dann wird er allerdings genau auf seine Wortwahl achten ("in der Bibel steht geschrieben, dass Homosexualität todeswürdig ist" statt "Homosexualität ist todeswürdig".
Ich vermute das zweite ist am wahrscheinlichsten, ganz dicht gefolgt vom ersten. - | |
#13 WürgereizAnonym
- 19.12.2020, 01:29h
- Was für eine Stellungnahme. Die BEK kann ihren Hassprediger nur der Außenwirkung wegen nicht weitermachen lassen, der Inhalt spielt keine Rolle!
www.kirchenaustritt.de - |
#14 KaiJAnonym
- 19.12.2020, 12:01h
- Vorbehaltlich doch schon jetzt bestehender kirchenrechtlicher Möglichkeiten ist es ansonsten an der EKD, ihr Kirchenrecht zu beseitigen. Es kann ja wohl nicht sein, jemanden bei offensichtlicher und gerichtlich festgestellter Volksverhetzung nicht sofort zu kündigen. Weiter stellt sich auch rechtlich die Frage kirchlicher Mithaftung.
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#15 WayneAnonym
- 19.12.2020, 23:29h
- Kennt jemand eine Möglichkeit, ein zweites Mal aus der EK auszutreten, ohne vorher wieder eintreten zu müssen? Habe seit neulich das Bedürfnis dazu.
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#16 Chris_MAnonym
- 20.12.2020, 14:03h
- Der Grund der Kirche ihn gegen ihn vorzugehen, ist ausschließlich die Außenwirkung. In den Stellungnahmen wird das auch offen zu gegeben "Er hat dem Ansehen der Kirche Schaden zugefügt".
Die BEK (Bremische Evangelische Kirche) stellt es jeder Gemeinde frei, welche Position sie zu Homosexualität einnimmt, d.h. insbesondere lässt sie die Aussage, dass homosexuelle Handlungen Sünde sind, weiter explizit zu. Schade ist nur, dass die Medien das gar nicht begreifen, die Pressemitteilungen der Kirche 1:1 unhinterfragt abdrucken und es unterlassen, hier nachzubohren. Gut wäre es, wenn man die BEK dazu drängen würde, ihre Position zur Homosexualität offen darzulegen, also Farbe zu bekennen. - |
Na Prima! Erlauben wir doch gleich allen pädosexuellen Priestern, Kinder zu vergewaltigen!
Erlauben wir doch weiter, gegen Moslems, andersdenkende und die LGBTIQ-Gemeinschaft zu hetzen! Oder gegen schwangere Frauen, die abtreiben wollen, Frauen, die sich gegen Männergewalt wehren! Zurück in die Fünfziger, oder noch früher, scheinen Herr Latzel und Konsorten zu denken!