Den Pastor kann man leider nicht einfach kündigen. Pfarrer der Landeskirchen sind Kirchenbeamte. Es gelten für sie ähnliche Regeln wie für Staatsbeamte, dazu gehört die Unkündbarkeit und die Versorgungsansprüche. Staatsbeamte (z.B. Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Verfassungsschutzbeamte), die ihre rechte Gesinnung offen zur Schau tragen, wird der Staat auch nicht so einfach los, wenn sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
Deshalb können weitere Schritte erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgen.
Deshalb können weitere Schritte erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung erfolgen.