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Selbstbestimmungsgesetz
Schweiz erleichtert Änderung des Geschlechtseintrags
Am gleichen Tag, an dem das Parlament die Ehe für alle öffnet, beschließen die Abgeordneten auch ein Selbstbestimmungsgesetz für trans und inter Menschen.
- 18. Dezember 2020, 11:22h 2 Min.
Beide Kammern des Berner Parlaments haben am Freitagvormittag mit großer Mehrheit einem Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt, mit dem inter und trans Menschen ihren Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Zivilstandsamt (schweizerisch für Standesamt) auf weiblich oder männlich ändern können. Die Wahl einer dritten Option ist allerdings nicht möglich. Das Gesetz beinhaltet auch, dass der Vorname ohne großen bürokratischen Aufwand geändert werden kann. Im Ständerat, der Vertretung der Kantone, ging die Abstimmung 33 zu sechs bei drei Enthaltungen aus, im Nationalrat 128 zu 54 bei 13 Enthaltungen.
Bereits zuvor hatten beide Parlamentskammern die Ehe für alle durchgewinkt (queer.de berichtete).
Der Abstimmung ist ein wochenlanger Streit um die Altersgrenze im Gesetz vorausgegangen. Ursprünglich sah ein Entwurf keine elterliche Zustimmung bei "urteilsfähigen Minderjährigen" vor. Diese Gruppe schließt laut Schweizer Recht jede Person ein, "die nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäß zu handeln". Dies ging jedoch dem Ständerat zu weit – am Ende einigte man sich als Kompromiss auf eine starre Altersgrenze von 16 Jahren.
"Wohl von Minderjährigen mit Füßen getreten"
LGBTI-Aktivist*innen begrüßten die Reform, kritisierten jedoch die Altersgrenze mit scharfen Worten. Transgender Network Switzerland (TGNS) und InterAction Suisse ließen etwa in einer gemeinsamen Erklärung verbreiten, sie seien "schockiert, dass Bundesrat und Parlament dabei die Rechte und das Wohl von Minderjährigen mit Füßen treten".
"Heute könnte ein großer Freudentag sein für uns: Ein einfaches, auf Selbstbestimmung beruhendes Verfahren wünschen wir uns seit Jahren. Doch heute sind wir vor allem erschüttert über den Umgang des Parlaments mit intergeschlechtlichen und trans Jugendlichen", erklärte Audrey Aegerter, die Chefin von InterAction Suisse. "Mit dieser Entscheidung provoziert das Parlament – bewusst – großes Leid einer Minderheit und lässt Konflikte in Familien eskalieren."
Noch ist ein Volksentscheid über das Gesetz möglich, sollten Gegner*innen genügend Unterschriften sammeln. Lehnt dann eine einfache Mehrheit der abstimmenden Schweizer*innen die Reform ab, wäre sie obsolet. (cw)
Links zum Thema:
» Infos zum Gesetz von TGNS
















