Das Opfer veröffentlichte dieses Bild nach der Attacke auf seiner Instagram-Seite
Ein 54-jähriger Mann ist am Dienstag laut "Blick" in der Kleinstadt Burgdorf bei Bern zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden, weil er offenbar aus Hass versucht haben soll, sein damals 17-jähriges Kind mit einem 27 Zentimeter langen Küchenmesser zu töten. Anlass für die Tat war nach Ansicht des Gerichts, dass der irakische Täter sein Kind, das sich inzwischen als trans geoutet hat, für schwul gehalten habe. Die junge Frau hatte schwere Verletzungen am Hals erlitten.
Der Verurteilte muss seinem Opfer außerdem eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Franken (18.500 Euro) zahlen. Er soll nach Verbüßen der Haftstrafe ausgewiesen werden.
Die Tat hatte sich im Mai 2019 im Dorf Langnau im Emmental ereignet. Der Vater, ein streng gläubiger Muslim, habe sich demnach in seiner Wohnung über das schlafende Kind gekniet und mit dem Messer dessen Kehle aufgeschlitzt. Dabei soll er "Du bist schwul, du bist schwul?!" gerufen haben. Das Opfer wehrte sich und konnte schwer verletzt auf die Straße fliehen. Ein Helikopter brachte die Teenagerin ins Krankenhaus. Sie verlor über einen Liter Blut und musste intubiert werden.
Im Prozess hatte der Angeklagte gesagt, dass er im Koran den "Katalog der Menschen" sehe. Sein Kind verkörpere aber das Gegenteil seines religiösen Männerbildes.
Während des Prozesses war das inzwischen 18 Jahre alte Opfer noch immer vom Todeskampf gezeichnet – es erschien mit auffälligen Narben am Hals. Im Prozess sagte die junge Frau als Zeugin aus: "Jeden Tag, wenn ich mein Gesicht wasche und in den Spiegel schaue, sehe ich meine Narbe. Ich fühle mich hässlich." Wegen der Tat habe sie auch ihre Lehrstelle verloren.
Vater streitet Tat ab
Der Vater stritt die Tat kategorisch ab und erklärte, sein Kind habe versucht, sich das Leben zu nehmen. Er behauptete, er sei in der Küche gewesen, als er plötzlich einen Schrei aus dem Kinderzimmer hörte. Dort habe er das Kind blutüberströmt vorgefunden. Das Gericht schenkte dieser Aussage keinen Glauben.
Der Verteidiger des Vaters hatte bereits vor der Urteilsverkündung erklärt, dass sein Mandant voraussichtlich bei einer Verurteilung die nächste Instanz – das kantonale Obergericht – anrufen werde. (cw)
Vor fast genau einem Jahr hat sie ein Journalist des Reporter-Kanals (Youtube) in der Schweiz besucht. Dort schildert sie eindrücklich von diesem schrecklichen Erlebnis und wie es dazu kam:
www.youtube.com/watch?v=u1r-U6cqK5Y