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Geldstrafe von 1.500 Franken
Schweiz: Homofeindlicher Tweet führt zu Strafbefehl
Der 19-jährige Nachwuchspolitiker Benjamin Zürcher könnte zur wahrscheinlich ersten Person in der Schweiz werden, die wegen des Verbots von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt wird.

Benjamin Zürcher, ehemaliges Vorstandsmitglied der Jungen EVP (JEVP) Thurgau, wurde wegen seines homofeindlichen Tweets aus der Partei geworfen (Bild: JEVP)
- 7. Januar 2021, 02:15h 2 Min.
In der Schweiz stehen Hass auf homo- und bisexuelle Menschen und ihre Diskriminierung seit vergangenem Jahr unter Strafe – und das neue Gesetz wird auch angewandt. Wie der "Tages-Anzeiger" (Paywallartikel) berichtet, schickte die Staatsanwaltschaft Bischofszell dem queerfeindlichen Jungpolitiker Benjamin Zürcher einen Strafbefehl über 1.500 Franken (rund 1.385 Euro). Zusätzlich soll das ehemalige Mitglied der Evangelischen Volkspartei (EVP) 723 Franken (rund 667 Euro) an Verfahrenskosten zahlen.
Zürcher war wegen eines Tweets angezeigt worden. Am 22. September 2020 hatte das damalige Vorstandsmitglied der Jungen EVP (JEVP) Thurgau lesbische und schwule Menschen in einem Post pauschal unter Pädo-Verdacht gestellt. Wörtlich hieß es in der von ihm nach einem Shitstorm gelöschten Nachricht: "Wenn es erlaubt würde, dass das Kinderadoptionsrecht auch für Homosexuelle gelten würde, kann das Pädophilie fördern, wie es auch schon der Biologe Prof. Dr. U. Kutschera sagte."

Der mittlerweile gelöschte Tweet und eine Reaktion
Die JEVP hatte sich scharf von dieser "menschenverachtenden Haltung" distanziert. Zürcher wurde wegen seines Twitter-Posts sogar aus der Partei ausgeschlossen.
Staatsanwaltschaft: Zürcher schürt "feindseliges Klima"
Auch die Staatsanwaltschaft fand klare Worte: In seinem Tweet habe er "homosexuelle Menschen mithin als minderwertige Menschen" dargestellt, zitierte der "Tages-Anzeiger" aus dem Strafbefehl. Damit trage er zu "einem feindseligen Klima" bei. Laut der Zeitung will der 19-Jährige den Strafbefehl nicht akzeptieren. Er könnte damit zur wahrscheinlich ersten Person in der Schweiz werden, die wegen des Verbots von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt wird.
Ulrich Kutschera, auf den sich Zürcher in seinem Tweet berief, musste sich bereits vor Gericht verantworten. Im August 2020 wurde der Kasseler Biologieprofessor vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung von Lesben und Schwulen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (queer.de berichtete). Anlass des Prozesses war ein Interview zur Ehe für alle, in dem Kutschera 2017 u.a. erklärte: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen." Kutschera sprach von einem "politischen Schauprozess" und kündigte Berufung an (queer.de berichtete). (cw)
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