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https://queer.de/?3789
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- 09. November 2005 1 Min.
Hannover Eingetragene Homo-Paare müssen die gleiche Erbschaftssteuer wie Fremde bezahlen, obwohl sie wie Eheleute Anspruch auf das Erbe des Lebenspartners haben, stellte das Niedersächsische Finanzgericht fest. Das berichtet das Finanzportal Valuenet. Ehepartnern steht im Erbschaftsfall ein Freibetrag von 307.000 Euro zu, Lebenspartnern dagegen nur 5.200 Euro. Das sei keine "planwidrige Gesetzeslücke", da die Angleichung vom CDU/CSU-geführten Bundesrat bewusst abgelehnt wurde. Im vom Gericht behandelten Fall muss eine Frau nach dem Tod ihrer Partnerin 12.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen; als Ehefrau hätte sie keinen einzigen Cent an den Staat abführen müssen. (pm/dk)









