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  • 09. November 2005 12 1 Min.

Hannover Eingetragene Homo-Paare müssen die gleiche Erbschaftssteuer wie Fremde bezahlen, obwohl sie wie Eheleute Anspruch auf das Erbe des Lebenspartners haben, stellte das Niedersächsische Finanzgericht fest. Das berichtet das Finanzportal Valuenet. Ehepartnern steht im Erbschaftsfall ein Freibetrag von 307.000 Euro zu, Lebenspartnern dagegen nur 5.200 Euro. Das sei keine "planwidrige Gesetzeslücke", da die Angleichung vom CDU/CSU-geführten Bundesrat bewusst abgelehnt wurde. Im vom Gericht behandelten Fall muss eine Frau nach dem Tod ihrer Partnerin 12.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen; als Ehefrau hätte sie keinen einzigen Cent an den Staat abführen müssen. (pm/dk)

-w-

#1 AngelpowerAnonym
  • 09.11.2005, 14:15h
  • Na ja das Urteil ist keine Überraschng, weil die CDU und CDU/FDP regierten Länder im Bundesrat die Gelichstellung auch im Erbsteuerrecht verhindern konnten. Dadurch bleibt das zwar eine Schweinerei, aber auf die rechtliche/steuerrechtliche Gesamt Gleichstellung werden wir sicher noch etwas warten müssen!
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#2 bäume-freundAnonym
  • 09.11.2005, 17:03h
  • Ich finde das ja schön, dass das niedersächsische finanzgericht das festgestellt hat...
    aber ehrlich gesagt: das ist doch eine bekannte tatsache, oder nicht?
    ich wusste das jedenfalls schon.
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#3 Joachim AltenhoferAnonym
  • 09.11.2005, 18:32h
  • Es werden immer wieder Lücken gefunden, damit der Staat seine finanziellen Defizitwirtschaft ausgleichen kann. Im Umkehrschluß müssen aber die Pflichten wie Eheleute erbracht werden (Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit ...) Es wäre an der Zeit, hier nochmal die Gerechtigkeit bzw. Fairness den Partnern gegnüber zu überprüfen.
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