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Ausschuss-Anhörung
Sachverständige fordern Nachbesserungen bei Verbot von Geschlechts-OPs
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der inter Kinder vor Eingriffen schützen soll, geht laut Expert*innen nicht weit genug.
- 13. Januar 2021, 14:52h 2 Min.
Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben Expert*innen am Mittwoch Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung "zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" (PDF) gefordert. Über das Thema hatte das Plenum des Bundestags bereits eine Woche vor Weihnachten diskutiert (queer.de berichtete).
Der Entwurf sieht vor, intersexuelle Kinder vor unnötigen oder verfrühten Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen zu schützen. Mehrere Sachverständige, darunter etwa Professorin Konstanze Plett von der Uni Bremen, schlossen sich der Kritik aus der demokratischen Opposition an, die "Schutzlücken" beklagte.
Von Grünen, FDP und Linken gibt es daher nach der Anhörung weiter Forderungen nach Nachbesserungen. Sven Lehmann, der Sprecher für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, beklagte nach der Anhörung insbesondere, dass sich der Gesetzentwurf nur auf Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung begrenze, "anstatt alle genitalverändernden Eingriffe ohne medizinische Indikation zu verbieten".
Jens Brandenburg, der LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, ergänzte: "Der Regierungsentwurf springt viel zu kurz und lässt viele Fragen offen. In der bisherigen Form bietet er intergeschlechtlichen Kindern keinen ausreichenden Schutz."
Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Linken, verwies auf einen Antrag ihrer Fraktion (PDF), der auch eine Entschädigung für Opfer der Praxis vorsieht. (cw)
/ bv_transDank @EinfachFreddy kann die öffentliche Anhörung unter #IGMStop1301 semi-live nachverfolgt werden. https://t.co/40fIXBfkfH
BVT* (@bv_trans) January 13, 2021
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Links zum Thema:
» Mehr Infos zur Sachverständigen-Anhörung auf bundestag.de















