Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben Expert*innen am Mittwoch Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung "zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung" (PDF) gefordert. Über das Thema hatte das Plenum des Bundestags bereits eine Woche vor Weihnachten diskutiert (queer.de berichtete).
Der Entwurf sieht vor, intersexuelle Kinder vor unnötigen oder verfrühten Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen zu schützen. Mehrere Sachverständige, darunter etwa Professorin Konstanze Plett von der Uni Bremen, schlossen sich der Kritik aus der demokratischen Opposition an, die "Schutzlücken" beklagte.
Von Grünen, FDP und Linken gibt es daher nach der Anhörung weiter Forderungen nach Nachbesserungen. Sven Lehmann, der Sprecher für Queerpolitik der grünen Bundestagsfraktion, beklagte nach der Anhörung insbesondere, dass sich der Gesetzentwurf nur auf Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung begrenze, "anstatt alle genitalverändernden Eingriffe ohne medizinische Indikation zu verbieten".
Jens Brandenburg, der LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, ergänzte: "Der Regierungsentwurf springt viel zu kurz und lässt viele Fragen offen. In der bisherigen Form bietet er intergeschlechtlichen Kindern keinen ausreichenden Schutz."
Doris Achelwilm, die queerpolitische Sprecherin der Linken, verwies auf einen Antrag ihrer Fraktion (PDF), der auch eine Entschädigung für Opfer der Praxis vorsieht. (cw)