https://queer.de/?37951
Straßburg
Europa-Gericht verbietet Zwangs-Operationen an trans Menschen
Erneut hat der EGMR die Rechte von trans Menschen gestärkt. Geklagt hatten zwei trans Männer aus Rumänien.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg stellt sicher, dass auf dem Kontinent die Grundrechte geachtet werden (Bild: Denis Simonet / flickr)
- 19. Januar 2021, 15:10h 2 Min.
In Europa müssen Behörden das Geschlecht von trans Personen anerkennen, auch wenn sie sich (noch) nicht einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil entschieden (Aktenzeichen: 2145/16 und 20607/16).
Geklagt hatten zwei trans Männer aus Rumänien im Jahr 2011 bzw. 2013. Beide hatte bereits mit einer Hormontherapie begonnen und sich die Brüste operativ entfernen lassen. Allerdings forderten rumänische Gerichte weitere Operationen, bevor sie als Männer anerkannt werden könnten.
Beide haben zwischenzeitlich Ausweispapiere erhalten, in denen ihre Geschlechtszugehörigkeit mit "männlich" angegeben wird. Der erste Kläger zog dafür 2014 ins liberalere Großbritannien, das zu diesem Zeitpunkt noch zur EU gehörte und in das er deshalb ohne rechtliche Hürden einreisen durfte, und wurde dort als Mann anerkannt. Der andere unterzog sich im Jahr 2017 einer geschlechtsangleichenden Operation, bei der ein Penis chirurgisch gebildet wurde. Daraufhin wurde auch er als Mann anerkannt.
Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention
Die ursprüngliche Nichtanerkennung und der Zwang, sich operieren zu lassen und dadurch möglicherweise zeugungsunfähig zu werden, verstößt laut der einstimmigen Entscheidung von sieben Richter*innen insbesondere gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" garantiert. Die beiden Kläger erhielten deshalb Schadensersatz in Höhe von 8.653 Euro bzw. 7.500 Euro. Außerdem muss Rumänien ihre Anwalts- und Reisekosten in Höhe von insgesamt rund 10.000 Euro bezahlen.
Bereits 2017 hatte der EGMR entschieden, dass eine Zwangssterilisation von trans Menschen gegen die Menschenrechtskonvention verstößt (queer.de berichtete).
Im deutschen Transsexuellengesetz ist ebenfalls vorgesehen, dass trans Menschen nur anerkannt werden, wenn sie sich zwangsweise sterilisieren lassen. Diese Regelung erklärte das Bundesverfassungsgericht aber vor genau zehn Jahren für verfassungswidrig (queer.de berichtete). Trotzdem hat sich der Gesetzgeber bislang geweigert, die verfassungswidrige Stelle aus dem Gesetz zu streichen – diese Passage darf aber seither nicht mehr angewendet werden.
Die Entscheidungen des Menschengerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. Russland hatte 2016 angekündigt, Urteile der Menschenrechtsrichter*innen zu ignorieren, sollte der Staatsmacht eine Entscheidung nicht gefallen (queer.de berichtete). (dk)














