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Bundespolizei wehrt sich gegen Homophobie-Vorwurf

Penis-Bild als Partnerschaftsnachweis?

Hat die Bundespolizei einen schwulen Schweizer erst ins Land gelassen, nachdem er einem Beamten ein privates Penis-Bild gezeigt hat? Die Behörde weist den Vorwurf empört zurück.


Von der Grenzkontrolle eines Schwulen am 9. Januar gibt es zwei Versionen (Bild: Marco / flickr)

  • 19. Januar 2021, 15:41h 19 3 Min.

Die Bundespolizei hat am Dienstag Vorwürfe der Homophobie empört zurückgewiesen. Damit nimmt die Behörde Stellung zu Berichten in der schweizerischen Zeitung "20 Minuten", wonach Beamte einen in der Schweiz lebenden albanischstämmigen Mann am 9. Januar an einem Grenzübergang Kreuzlingen/Konstanz stoppten, der seinen Partner in Konstanz besuchen wollte.

Nach Angaben von Kushtrim K. hätte die deutsche Polizei unter Verweis auf die Corona-Regeln eine unterzeichnete "Beziehungs-Bestätigung" nicht akzeptiert, sondern auch intime Bilder des schwulen Paares verlangt. Dabei sei ein Polizist sehr autoritär geworden: "Er schrie mich an, dass ich in die Schweiz zurückfahren kann, wenn es mir nicht passt. Ich war total perplex und stand unter Druck."

Schließlich habe er dem deutschen Polizisten ein Bild von ihm und seinem Freund vor dem Eiffelturm gezeigt. Dies habe dem Beamten aber nicht ausgereicht. "Selbst ein Foto meines Partners in Unterwäsche genügte nicht als Beweis", so Kushtrim K. "Ich stand so unter Druck, dass ich keinen anderen Ausweg sah, als dem Zöllner ein Bild zu zeigen, auf dem mein Gesicht und der Penis meines Freundes darauf zu erkennen ist." Erst nachdem sich der Beamte das Bild ausführlich angeschaut habe, habe er das Schweizer Auto durchgewinkt.

"Ich fühle mich so dreckig und bloßgestellt – als wäre ich ein Mensch zweiter Klasse", erklärte Kushtrim K. später. Er stellte die Frage, ob auch ein heterosexuelles Paar so behandelt worden sei.

Bundespolizei präsentiert andere Version

Die Bundespolizei erklärte am Dienstag in einer Pressemitteilung, dass diese Version des schwulen Grenzgängers nicht der Wahrheit entspreche. Zwar habe man am 9. Januar die Grenze kontrolliert und den Mann stichprobenartig angehalten. Daraufhin habe dieser gesagt, dass er seien Lebenspartner besuche. Ein Beamter habe dann gefragt, ob er diese Partnerschaft nachweisen könne. "Daraufhin zeigte der Mann dem Bundespolizisten unaufgefordert mehrere Fotos aus einer Entfernung von etwa 50 cm vor. Hierbei konnte der Beamte das besagte Urlaubsfoto sowie ein intimes Bild erkennen. Entgegen der Medienberichterstattungen zeigte der Befragte im Rahmen der Kontrolle keine Erklärung zur Beziehung vor, sondern bot freiwillig an, dass er die Lebenspartnerschaft anhand von Fotos auf seinem Handy nachweisen könne", so die Bundespolizei.

Von Seiten der Polizei sei zu keiner Zeit verlangt worden, "dass der Mann private oder gar intime Fotos vorzeigt". Zudem habe keiner der Beamten das Handy des Mannes in der Hand gehabt. Außerdem habe der Beamte den Grenzgänger nicht angeschrien und nicht gesagt, dass dieser in die Schweiz zurückfahren könne, wenn ihm die Behandlung nicht passe. Vielmehr sei ihm unmittelbar nach Vorzeigen der Fotos die Einreise nach Deutschland gestattet worden.

Das Dementi schloss mit den Worten: "Die gegen die Beamten der Bundespolizei erhobenen Vorwürfe der Diskriminierung, aufgrund der sexuellen Orientierung des Mannes, weisen wir hiermit entschieden zurück." (dk)

-w-

#1 MichaelTheDragon
  • 19.01.2021, 17:38hBabenhausen
  • Wie komisch, daß ich mir die Darstellung des Gastes doch vorstellen kann...
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#2 saltgay_nl
  • 19.01.2021, 18:12hZutphen
  • Na was anderes als diese Rechtfertigung ist dem Bundespolizisten wohl nicht eingefallen. Das liegt wohl daran, dass diese Schlägertruppe eben nur mit unterbelichteten Befehlsempfängern ausgestattet ist. "Wie der Herr so das Gescherr..." sagt der Volksmund und weist auf Horst Seehofer.

    Ein wirklich cleverer Polizist hätte im vollen Einklang mit dem gesunden Volksrechtsempfinden anders gehandelt. Wenn der afghanische Einreisende ihm tatsächlich von sich aus das Foto mit dem Lümmel seines Freunde vor die Nase gehalten hätte, dann wäre sofort eine Strafanzeige gemäß §183 StGB fällig gewesen. Wegen der Verbreitung pornografischer Schriften.

    Tja, nun liegt es auf der Hand, dass die Darstellung der Bundespolizei entweder eine Lüge ist, oder man nicht seinen Dienstpflichten nachkam.

    So ist das, wenn es eine Sonderpolizei gibt, die sich die Gesetze selbst strickt. Gemeinhin wird dies auch Willkür genannt und ist ein Zeichen eines Polizeistaates.
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#3 AtreusEhemaliges Profil
  • 19.01.2021, 18:42h
  • Ich glaube jedes Wort - des Schweizers! Bei mittlerweile "hunderten Einzelfällen" rechtsextremer Polizisten, die sich über das ganze Land verteilen, wundert das kaum. Zumal die Neonazis ja bekanntlich ihren Hass breit streuen und von ihren Kollegen gedeckt werden. Wenn ich dann noch an den CSD-Fall denke, wo die Polizei vorm McDoof erst zugeschlagen, danach das Opfer zum Täter und die Staatsanwaltschaft jahrelang verzweifelt versucht hat, den Mann zu kriminalisieren oder an den Gerichtsfall aus 2019, als einem man einen schwulen Flüchtling die Homosexualität aberkannt hat, weil er (im Angesicht der Todesstrafe logischweise) keine Pornos und Nacktbilder auf dem Smartphone hatte, fügt sich für mich ein stimmiges Bild zusammen, dass jeden Zweifel beseitigt, ob sich die Geschichte so zugetragen hat!
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