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Diskriminierende Regelung abgeschafft
Trans und inter Personen erhalten offiziell Zugang zum Polizeidienst
Die neue Polizieidienstvorschrift 300 wird diverser: Alle Geschlechter, auch trans und inter Menschen, können jetzt zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale.
- 22. Januar 2021, 15:40h 2 Min.
Wie jetzt bekannt wurde, trat am 1. Januar die neue Dienstvorschrift PDV 300 in Kraft. Das gab die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) am Freitag bekannt. Die Dienstvorschrift ist nun ausdrücklich mit einem Hinweis an alle Geschlechter gerichtet.
Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, die unterschiedliche Voraussetzungen hatten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist dieser auch für trans, inter und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sende die Polizei laut dgti "ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren". So werde auch "eine langjährige Diskriminierung" beendet.
Männliche Polizisten müssen nicht mehr "mindestens einen funktionierenden Hoden" haben
Der Hintergrund: Die Zugangsvoraussetzungen für den Dienst in der Polizei sind in der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) geregelt. Folgte man den dortigen Bestimmungen, blieb es trans- und intergeschlechtlichen Personen bisher verwehrt, eine Laufbahn im Polizeidienst anzustreben. Denn die PDV300 fordert beispielsweise einen stabilen Hormonhaushalt und männliche Polizisten mussten "mindestens einen funktionierenden Hoden" haben. Mit dieser Regelung wurden also trans Bewerber pauschal ausgeschlossen, unabhängig ihrer physischen oder geistigen Fähigkeiten. Auch trans*Frauen wurden regelmäßig abgelehnt, da diese sich in hormoneller Behandlung befinden.
Der dgti liegen auch Bewerbungsunterlagen einer trans Frau vor, die für "dienstuntauglich" erklärt wurde. Das gelte, so lange sie sich in hormoneller Behandlung befinde. Nach Abschluss dieser Behandlung dürfe sie sich erneut bewerben. "Das ist zynisch, da eine Hormontherapie in der Regel ein Leben lang erfolgt", kritisiert die dgti.
Die diskriminierende Vorschrift war bereits seit Jahren kritisiert worden (queer.de berichtete). Vor zwei Jahren kündigten die Innenminister*innen von Bund und Ländern eine Reform an (queer.de berichtete). (cw)















