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- 10. November 2005 1 Min.
Wien Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat heute die Diskriminierung von Homosexuellen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gekippt, berichtet der ORF. Es sei verfassungswidrig, dass uneheliche schwule oder lesbische Partner, die kein eigenes Einkommen haben, nicht beim Partner mitversichert seien. Bei heterosexuellen Paaren ist das der Fall. Das oberste Gericht hat noch 1996 und 2001 diese Praxis für rechtens gehalten. Nach neuen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte habe sich aber die Lage in Österreich geändert. Wörtlich steht im nun verfassungswidrigen Gesetz, dass die mitversicherte Person "andersgeschlechtlich" sein soll. Es gebe in diesem Fall aber "keine sachliche Rechtfertigung", gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, argumentieren die Richter. Die Regierung hat neun Monate Zeit, die Gesetzgebung anzupassen. Die oppositionellen Sozialdemokraten und die Grünen begrüßten die Entscheidung ebenso wie Homo-Gruppen. Allerdings ist noch nicht offen, ob die konservativ-liberale Regierungskoalition aus ÖVP und BZÖ die Mitversicherung für Schwule und Lesben öffnet oder für alle einschränkt. (dk)
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» Österreichischer Verfassungsgerichtshof














