Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?38059

Brief an Justizministerin

FDP macht Zustimmung zu Kinderschutz von LGBTI-Diskriminierungsschutz abhängig

Noch vor wenigen Jahren wollten die Liberalen unbedingt verhindern, dass sexuelle Minderheiten gesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden. In der Opposition legte die Partei eine 180-Grad-Wende hin.


FDP-Fraktionsvize Katja Suding fordert endlich eine Reform von Artikel 3 des Grundgesetzes (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

Die FDP-Bundestagsfraktion will einer Kinderschutzinitiative der Bundesregierung zustimmen, wenn gleichzeitig auch das Merkmal "sexuelle Identität" in den Antidiskriminierungsartikel des Grundgesetzes eingefügt wird. Das geht aus einem Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vom 29. Januar hervor, der von den Fraktionsvizevorsitzenden Stephan Thomae und Katja Suding unterzeichnet wurde. Außerdem müsse in Artikel 3 das Merkmal "Rasse" durch "eine zeitgemäße Formulierung" ersetzt werden.

Anlass für den Brief ist ein umstrittener Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. Januar, wonach Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes verankert werden sollen. Die Große Koalition will dies noch vor den Bundestagswahlen im September durchs Parlament bringen. Die FDP hat in ihrem Brief auch einige Verbesserungsvorschläge für den Kinderschutz genannt.

Zur Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in den Diskriminierungsschutz der Verfassung liegt bereits ein gemeinsamer Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen vor, der nach der ersten Lesung im Bundestag auch Zustimmung von Expert*innen bei einer Anhörung im Rechtsausschuss fand (queer.de berichtete). Zur Vermeidung des Begriffs "Rasse" gibt es Anträge von Grünen und Linke; die FDP hatte sich im letzten Jahr hinter das Vorhaben gestellt (queer.de berichtete).

/ KatjaSuding
Datenschutz-Einstellungen | Info / Hilfe

Die FDP bietet der Bundesregierung nun Gespräche an, um eine Zweidrittelmehrheit für die von ihr gewünschte Grundgesetzänderung zu sichern. Dafür ist mindestens die Zustimmung von Teilen der Opposition notwendig. Auch der Bundesrat muss diesem Vorhaben und Änderungen an Artikel 3 mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

- Werbung -

Noch vor wenigen Jahren war die FDP gegen Diskriminierungsschutz

Die Forderung nach Änderung von Artikel 3 hat die FDP erst Mitte 2017 aufgenommen (queer.de berichtete). Zuvor hatte sie sich gegen einen Diskriminierungsschutz für LGBTI ausgesprochen (queer.de berichtete).

In den Nullerjahren war die Partei noch kritischer gegenüber Antidiskriminierung eingestellt: So forderte die FDP im Streit um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) etwa, dass zwar Frauen oder religiöse Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollten, nicht aber Homosexuelle (queer.de berichtete). Als Grund für diese geplante Diskriminierungshierarchie führte die Partei damals aus, dass es angeblich der deutschen Wirtschaft Schaden zufüge, wenn sexuelle Minderheiten gesetzlich nicht mehr benachteiligt werden dürfen. Außerdem warnten die Liberalen gebetsmühlenartig vor einer homosexuellen Klagewelle, auf die Deutschland knapp 15 Jahre nach Einführung des AGG aber immer noch wartet. (dk)

-w-

#1 YannickAnonym
  • 02.02.2021, 14:53h
  • Ich hoffe, dass sich Grüne und Linkspartei der Initiative anschließen.

    Man muss Union und SPD unter Druck setzen, sonst wird es niemals die Aufnahme der "sexuellen Identität" in Art. 3 GG geben.

    Und wenn eh das Grundgesetz geändert werden soll, wofür die Regierung auch Stimmen der Opposition braucht, sollte diese Chance genutzt werden, um endlich diesen Anachronismus zu beseitigen.
  • Direktlink »
#2 UnverständlichAnonym
  • 02.02.2021, 15:05h
  • Ich kann nicht verstehen, wieso Union und SPD das nicht wollen. Es geht doch nicht um Besserbehandlung, sondern um Gleichbehandlung. (Schutz vor Diskriminierung)

    Wieso wollen Union und SPD unbedingt, dass Schwule und Lesben weiterhin diskriminiert werden dürfen?
  • Direktlink »
#3 SakanaAnonym
  • 02.02.2021, 15:24h
  • was die meisten* immer wieder gerne vergessen, ist, dass die SPD immer alle Sachen, die sie will und inhaltlich vertritt, gegen die Parteien CDU und CSU in jedem Koalitionsausschuss durchsetzen muss bzw einen einigermaßen brauchbaren Kompromiss rausschlagen muss, damit sich wenigstens etwas in die richtige Richtung bewegen kann.

    Eine Regierungskoalition ist immer ein Werk aus Kompromissen und Absprachen zwischen den Koalitionspartnern, da lässt sich nichts dran ändern und keine Partei hatte in der westdeutschen bundesrepublikanischen Geschichte jemals das Interesse, ohne einen Koalitionspartner zu regieren.

    Ich begrüße es allerdings sehr, dass die FDP bei Artikel 3 GG jetzt auch mit im Boot ist...dann kommt der Antrag einer Zweidrittenmehrheit schon mal sehr nahe.
  • Direktlink »