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"Spiegel"-Bericht

Dresdner Terror-Mord: Homo-Hass nun doch ein Motiv

Lange hatten die Behörden Homosexuellenhass als mögliches Motiv des Terrorangriffs auf zwei schwule Männer totgeschwiegen. Mehr als vier Monate nach der Tat soll er nun offenbar doch wegen Mordes aus islamistischen und homosexuellenfeindlichen Motiven angeklagt werden.


Nach dem Mord wurden Blumen am Tatort niedergelegt (Bild: Dresden.Respekt – Place to be! / twitter)

  • 11. Februar 2021, 14:35h 13 2 Min.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat laut einem "Spiegel"-Bericht vom Donnerstag Anklage gegen den mutmaßlichen Attentäter von Dresden erhoben. Dem 21 Jahre alten Abdullah Al H.H. werde Mord aus islamistischen und homo­sexuellenfeindlichen Motiven vorgeworfen, berichtete das Portal unter Berufung auf sächsische Justizkreise.

Der aus Syrien stammende Beschuldigte soll am 4. Oktober ein schwules Paar aus Nordrhein-Westfalen, das touristisch in der Dresdner Altstadt unterwegs war, mit einem Messer angegriffen haben. Ein 55 Jahre alter Mann starb, sein 53 Jahre alter Partner überlebte schwer verletzt. Laut "taz" werde Abdullah Al H.H., der zu seiner Motivation schweige, daher auch wegen versuchten Mordes angeklagt.

Zunächst hatten die Behörden jegliche Frage nach dem Motiv Homo­sexuellenfeindlichkeit zurückgewiesen und die Beziehung der beiden Männer nicht publik gemacht. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt hatte bei einer Pressekonferenz etwa auf eine entsprechende Frage betont, dass man sich "zur sexuellen Orientierung von Tatopfern nicht" äußere, das sei "nicht unsere Aufgabe" (queer.de berichtete). Erst durch Medienrecherchen wurde die Homophobie des mutmaßlichen Täters publik: Laut "Spiegel" habe er bereits lange vor dem Terrorakt seinen Hass auf Homo­sexuelle in Chats offenbart.

"Die beiden Männer seien für ihn als Homo­sexuelle erkennbar gewesen", schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland zum Inhalt der Anklage. "Auch sei der Angriff unvermittelt erfolgt, ohne vorherigen Austausch, der Grund für ein anderes Motiv hätte sein können", ergänzt die "taz".

Erster islamistischer Mordanschlag gegen Homosexuelle in Deutschland

Dem Hamburger Nachrichtenmagazin zufolge wäre es der erste Mordanschlag eines Islamisten aus Hass auf Homosexuelle in Deutschland, wenn die Vorwürfe der Ankläger zutreffend sind. Der Prozess soll vor dem Oberlandesgericht Dresden stattfinden.

Bei dem Angreifer handelt es sich um einen bereits zuvor als islamistischer Gefährder eingestuften Mann. Er wurde erst wenige Tage vor dem Anschlag aus der Haft entlassen und überwacht, weil er weiter als gefährlich galt. Dennoch konnte er den Anschlag verüben.

Laut "taz" äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) positiv über die neueste Entwicklung: "Es ist zu begrüßen, dass Homosexuellenfeindlichkeit als Tatmotiv explizit benannt wird. Denn damit wird der Angriff klar als Hasskriminalität erkenntlich und erfasst", erklärte demnach ein Sprecher. Der LSVD hatte zuvor das Schweigen der Behörden kritisiert. (AFP/dk)

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#1 DramaQueen24Ehemaliges Profil
  • 12.02.2021, 05:09h
  • Jeder weiß doch, dass "Schwuchteln" den Tod verdient haben. So sagte man im Jahr 1960. Bis heute!
    Und wer sagt so etwas?
    Meist Männer, die durch ihre Religion zu Hass erzogen wurden, oder Männer, die Angst vor ihren homosexuellen Anteilen haben.
    Was der Täter braucht, ist nicht nur eine Verurteilung, sondern auch ein "brain washing", weil auch ein Urteil dem Täter nicht zur Einsicht verhelfen wird.
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#2 Korinthen KKAnonym
  • 12.02.2021, 11:48h
  • Das Tatmotiv wurde gestern als solches auch in den Nachrichten genannt.
    Aber noch immer werden die beiden Opfer als "2 Touristen" bezeichnet. Hätte man das bei einem "klassischen" Ehepaar auch so gemacht, anstatt zu sagen "ein Ehepaar"???
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#3 NonBinaryEhemaliges Profil
  • 12.02.2021, 12:10h
  • Antwort auf #2 von Korinthen KK
  • Interessante Beobachtung. Offenbar gilt nach wie vor: ein (Ehe-)Paar sind ein Mann und eine Frau.

    Ich habe mich vor ca. 5 Jahren mal mit dem Anbieter eines Fernlehrgangs* herumgestritten. Da sollte man in einem Test "Paare" bilden. Ich habe zwei ähnliche Sachverhalte "gepaart", da diese aus meiner Sicht am nächsten beieinander lagen.
    Dieses wurde dann als falsch bewertet. Auf Rückfrage bekam ich die Antwort, ein Paar sei immer die Paarung zweier GEGENSÄTZLICHER Sachverhalte. Mein Argument, dass man unter einem Paar selbstverständlich z.B. auch zwei Männer oder zwei Frauen (mit mehr wollte ich die Herrschaften dort nicht überfordern) verstehen könne, wurde ignoriert bzw. abgewiesen. Und zwar mit folgendem Gegen"argument":

    "Darüber hat sich bisher bei uns noch nie jemand beschwert."

    Im Ernst jetzt - das war das einzige "Argument", das mir geliefert wurde. Ganz nach dem Motto "Wir haben das schon immer so gemacht, und was wir schon immer so gemacht haben, kann schließlich nicht falsch sein - und es hat sich ja eben bisher auch noch keiner beschwert."

    Meine Beschwerde hatte also nicht etwa zur Folge, dass da jemand überhaupt mal ins Nachdenken gekommen wäre - es blieb dabei: ich hatte den "Fehler" begangen, Gleichartiges als Paarung zu betrachten.

    *übrigens einer der bekanntesten deutschen Anbieter von Weiterbildungskursen und -abschlüssen

    ***

    Anderer, kurzer anekdotischer Fall: jemand berichtete mir von der Geburt von Zwillingen: es sei ein "Pärchen". Ich sagte noch, na klar ist es ein Pärchen, es sind ja Zwillinge. Mir wurde dann erwidert, dass damit selbstverständlich gemeint sei, dass es sich um einen Jungen und ein Mädchen handle, denn nur das sei ja ein "Pärchen". Zwei Jungen oder zwei Mädchen könnten schließlich kein Pärchen sein. *augenroll*
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