Der Bundesrat tagte am Freitag in seiner mehr als 71-jährigen Geschichte zum 1.000. Mal (Bild: JohannesDiek / wikipedia)
Der Bundesrat hat am Freitagvormittag keine Einwände gegen den von der Bundesregierung im November eingebrachten Entwurf zur Rehabilitierung queerer Soldat*innen (PDF) erhoben. Ohne Aussprache winkten die Länder in ihrer 1.000. Sitzung mehrheitlich den Entwurf durch. Nun kann der Bundestag den "Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten" (SoldRehaHomG) beraten und darüber abstimmen, bevor er wieder in der Länderkammer landet.
Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vor. Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3.000 Euro Entschädigung gezahlt werden. Diese Summe erhalten auch Soldat*innen, die bis zum Jahr 2000 wegen ihrer "sexuellen Identität" entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das gilt sowohl für Bundeswehrsoldaten als auch für diskriminierte Angehörige der ehemaligen Volksarmee der DDR. Der Begriff "sexuelle Identität" umfasse dabei nicht nur "homosexuelle Männer und Frauen", sondern auch "bisexuelle, transsexuelle oder diverse Menschen", wird in einem Kommentar zum Gesetz erklärt.
Allerdings machten die Grünen in einer "Gemeinsamen Erklärung zum Gesetzentwurf" (PDF) deutlich, dass sie den Entwurf für "im Grundanliegen unterstützenswert" hielten, aber noch "Regelungslücken" sehen würden. Das Papier wurde von den grünen Landesjustizminister*innen bzw. -senator*innen aus Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen sowie von drei Vertreterinnen der Bundestagsfraktion unterzeichnet.
Gefordert werden Korrekturen in vier Bereichen: Erstens soll der Zeitraum, für den eine Diskriminierung geltend gemacht werden könne, um zehn Jahre bis auf 2010 verlängert werden, da mit der "formalen Ende der Diskriminierung" die Ungleichbehandlung nicht sofort geendet habe. Zweitens wird "eine Anpassung der pauschalen Entschädigungssumme nach oben sowie eine Härtefallregelung" gefordert. Drittens soll die "Möglichkeit einer nachträglichen Beförderung mit daraus resultierenden erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen" geschaffen werden. Und viertens soll es Formen von Kollektiventschädigung geben.
Auch die anderen demokratischen Oppositionsparteien und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. (dk)