Johannes Rau (hier bei einer Rede im Bundestag 1999) war der achte deutsche Bundespräsident (Bild: Deutscher Bundestag / Presse-Service Steponaitis)
Am 16. Februar 2001 unterzeichnete der damalige Bundespräsident Johannes Rau (SPD) das Lebenspartnerschaftsgesetz. Zuvor hatte die rot-grüne Bundesregierung das Gesetz im Bundestag gegen die Stimmen von Union und FDP beschlossen (queer.de berichtete). Das neue Rechtsinstitut "eingetragene Lebenspartnerschaft" konnte damit ab dem 1. August 2001 geschlossen werden. Für Schwule und Lesben war das eine Revolution: Erstmals konnten sie ihre Partnerschaft eintragen lassen und erhielten auch einige Rechte – sie konnten etwa ihren kranken Partner oder ihre kranke Partnerin in der Klinik besuchen.
Freilich sollte es noch mehr als 16 lange Jahre dauern, bis gleichgeschlechtliche Paare endlich heiraten durften – der neue Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterzeichnete das Gesetz zur Öffnung der Ehe erst am 20. Juli 2017 (queer.de berichtete).
Dazwischen gab es einige erfolglose Versuche von homophoben Landesregierungen, das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig erklären zu lassen. Einige Länder versuchten zudem, Homo-Paaren zumindest die Freude am "schönsten Tag des Lebens" zu nehmen: Beispielsweise durften sich gleichgeschlechtliche Paare in Teilen des damals schwarz-gelb regierten Baden-Württembergs nur in der Kfz-Zulassungsstelle verpartnern. Insbesondere Politiker*innen der Unionsparteien – aber auch der damalige SPD-Bundesvorsitzende – verteidigten verbissen die Diskriminierung von Homo-Paaren.
Karlsruhe kippte viele Ungerechtigkeiten
Zudem gab es zu Detailfragen eine juristische Auseinandersetzung nach der anderen. Mehrfach kippte das Bundesverfassungsgericht Ungleichbehandlungen, so dass die eingetragene Lebenspartner*innen nach und nach ein wenig gleichberechtigter wurden – etwa 2009 bei der Frage der Hinterbliebenenversorgung, 2010 bei der Erbschaftsteuer oder 2012 beim Beamtenrecht. 2013 kamen zwei große Brocken hinzu: das Adoptionsrecht und das Einkommensteuerrecht. Stets argumentierten die Richter*innen, dass es verfassungswidrig sei, Menschen ausschließlich aus Abneigung gegenüber ihrer sexuellen Orientierung schlechter zu behandeln, wenn kein sachlicher Grund für diese Schlechterstellung besteht.
Zwar dürfen Schwule und Lesben jetzt heiraten, allerdings weist der Lesben- und Schwulenverband darauf hin, dass im Abstammungsrecht noch immer Ungleichbehandlung besteht (queer.de berichtete).
Zudem ist das Erreichte nicht sicher, wie LGBTI-Aktivist*innen letztes Jahr erfahren mussten: Damals beschlossen Union und SPD im Bundestag im Rahmen eines großen Adoptionsgesetzes, die Rechte von lesbischen Eltern und deren Kinder weiter zu beschneiden (queer.de berichtete). Immerhin: Der Bundesrat verhinderte schließlich trotz Appellen von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), dass das diskriminierende Gesetz in Kraft treten konnte (queer.de berichtete).