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Kassel
Noch kein Urteil im Kutschera-Prozess
Anders als erwartet gab es noch kein Urteil im Berufungsprozess gegen den homophoben Biologieprofessor.

Vor dem Landgericht protestieren Studierende gegen Homophobie (Bild: Queer* Referat Uni Kassel)
- 17. Februar 2021, 14:27h 2 Min.
Der zweite Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen den homophoben Biologieprofessor Ulrich Kutschera ging am Dienstag vor dem Kasseler Landgericht nach acht Stunden überraschend ohne Urteil zu Ende. Die Anklage wirft dem 66-Jährigen Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung vor, weil er im Juli 2017 in einem Interview mit kath.net homosexuellen Menschen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern attestiert hatte (queer.de berichtete). Kutschera behauptet dagegen, nur wissenschaftliche Tatsachen verbreitet zu haben.
In erster Instanz war der Professor vergangenen August zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden (queer.de berichtete). Dagegen legte er fast sofort Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil, das nur den Vorwurf Beleidigung anerkannte, nicht zufrieden.

In dem kath.net-Artikel warb Ulrich Kutschera für eine Beibehaltung des Ehe-Verbots für Schwule und Lesben. Er schrieb unter anderem, dass Kinder der "übersteigerten Elternliebe" schwuler Männer "schutzlos ausgeliefert" seien. Zudem behauptete er: "Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich dort analoge Probleme."
Laut der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen" stritten die Prozessbeteiligten am Dienstag über "immer neue Studien, Internetartikel und vermeintliche wissenschaftliche Erkenntnisse, um Kutscheras Äußerungen über Homosexualität und Pädophilie wahlweise zu stützen oder zu entkräften".
Kutschera erhält Unterstützung von Professor der Uni Tübingen
Zu den größten Unterstützern Kutscheras gehörte Biologieprofessor Thomas Junker von der Universität Tübingen, der als Zeuge auftrat. Er behauptete, dass Kinder bei schwulen Männern pauschal einer höheren Missbrauchsgefahr ausgesetzt seien und daher Kutscheras Begriff "Horror-Kinderschänder-Szenario" nicht zu beanstanden sei. Auch Kutscheras Kampfwort "Falschpolung" in Bezug auf Homosexuelle sei in Ordnung, weil dieser in der Biologie nicht wertend verwendet werde. Junker ist allerdings kein neutraler Wissenschaftler, sondern arbeitet sein Jahren mit Kutschera zusammen: So ist er Mitglied im Arbeitskreis Evolutionsbiologie, in dem Kutschera im Vorstand sitzt. Die Organisation beschäftigt sich laut ihrer Website unter anderem mit "Genderismus" und bietet einseitige Artikel wie "Interview zur Gender Ideologie: U. Kutschera redet Klartext!"

Ulrich Kutschera wird von der AfD wegen seiner homosexuellenfeindlichen Ansichten geliebt (Bild: Screenshot Parteivideo)
Der nächste Verhandlungstag ist für den 2. März angesetzt. Bis dann soll entschieden werden, ob das Gericht auch eine Redakteurin von kath.net als Zeugin hören wird.
Während der Verhandlung protestierten vor dem Gerichtssaal mehrere Dutzend Studierende in einer unter anderem vom Autonomen Queer*-Referat der Kasseler Universität organisierten Mahnwache. Sie sprachen sich gegen rechte und queerfeindliche Hetze sowie für eine Verurteilung Kutscheras aus. "Wir haben die ernste Befürchtung, dass die Aussagen Kutscheras zu noch mehr Gewalt gegen Queers und andere marginalisierte Gruppen führen werden. Besonders vor dem Hintergrund des rechten Terrors der letzten Jahre sind Kutscheras rassistische Aussagen nicht zu tolerieren", so die Aktivist*innen. (dk)
+KUTSCHERA-NEWS+ Das Urteil wurde noch nicht gesprochen, nächster Prozesstermin ist der 02.03., 11 Uhr. Wir haben den...
Posted by Autonomes Queer Referat Uni Kassel on Wednesday, February 17, 2021
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Instagram / astakassel | Der AStA und das Queer-Referat hatten zu den Protesten aufgerufen
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Belege?
Genau wie Kutschera werden einfach Thesen aufgestellt, ohne dass sie belegt werden. Es ist in der Wissenschaft durchaus in Ordnung, Thesen aufzustellen, aber die muss man dann auch irgendwie belegen können. Und wenn man das nicht kann, darf man diese Arbeitshypothesen nicht als Fakten oder wissenschaftlichen Konsens darstellen, denn dann ist das nur subjektive Meinung.