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UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Finnland diskriminierte Kind in einer Regenbogenfamilie
Finnland hat laut einem UN-Expertengremium die Kinderrechtskonvention verletzt, weil es einen russischen Jungen und seine lesbischen Mütter in ihr homophobes Heimatland zurückschickte.

sbamueller / flickr) Der finnische Staat muss eine schreckliche Fehlentscheidung seiner Asylbehörden korrigieren (Bild:
- 19. Februar 2021, 14:51h,
Der in Genf ansässige UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) hat diesen Monat in einer 13-seitigen Einschätzung (PDF) Finnland für die Ablehnung einer russischen Regenbogenfamilie gerügt. Damit habe das EU-Land die Rechte des jetzt elfjährigen Jungen verletzt und müsse das Unrecht wieder gut machen.
In dem Fall sei das Kind, das nur als A.B. identifiziert wurde, mit seinen Eltern von Russland nach Finnland geflohen, nachdem die Familie wegen der sexuellen Orientierung der Eltern bedroht und das Kind im russischen Schulsystem gemobbt wurde. In dieser Zeit war das vom Putin-Regime eingeführte Gesetz gegen "Homo-Propaganda" bereits in Kraft.
Kindergarten trieb A.B. bewusst in die Verzweiflung
Zwar versuchten die Mütter, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen. Sie wurden jedoch unbeabsichtigt geoutet, als A.B. im Kindergarten über seine Familie sprach. Daraufhin sei das Kind vom Personal aggressiv behandelt worden und habe infolgedessen an Angststörungen gelitten. Lehrer*innen hätten das Kind auch auf andere Arten gemobbt – ihm etwa Essen gegeben, gegen das es allergisch ist. Andere Eltern hätten ihren Kindern verboten, sich mit dem Jungen anzufreunden. A.B. sei so verzweifelt gewesen, dass er sogar über Suizid gesprochen habe. Beschwerden bei Behörden über die grausame Behandlung seien ins Leere gelaufen.
Als Reaktion auf diese Situation floh die Familie 2015 nach Finnland und beantragte Asyl – das Kind war damals gerade fünf Jahre alt. In der neuen Heimat integrierte sich A.B. gut, fand Freund*innen und lernte Finnisch. Nach zweieinhalb Jahren lehnte das finnische Flüchtlingsamt allerdings den Asylantrag der Familie ab. Daraufhin wurden A.B. und seine Eltern zur Rückkehr ins homophobe Russland gezwungen.
Finnland muss eine "effektive Reparation" bereitstellen
Das 18-köpfige CRC-Expertengremium erklärte, Finnland habe damit mehrere Artikel der UN-Kinderrechtskonvention gebrochen und sei "verpflichtet, eine effektive Reparation bereitzustellen". Die Kinderrechtskonvention ist ein Vertrag, den fast alle Länder der Welt – mit Ausnahme der USA – ratifiziert haben, unter ihnen auch Finnland.
LGBTI-Aktivist*innen begrüßten das Urteil als Meilenstein für Regenbogenfamilien: "Das ist eine bahnbrechende Entscheidung: Es handelt sich um den ersten Asyl-Fall, in dem es um ein Kind geht, das wegen der sexuellen Orientierung der Mütter diskriminiert wird", so Ksenija Kiritschenko von ILGA World. Die Entscheidung haben das Potenzial, die Politik von demokratischen Staaten zu verändern. Sie hoffe nun, dass die Regenbogenfamilie die Möglichkeit erhält, "nach Finnland zurückzukommen und endlich ein glückliches und sicheres Leben zu leben". (dk)
Twitter / ILGAEurope#Finland violated the rights of a #lesbian mothers' child by rejecting his asylum application, the @UN Committee of the Rights of the Child found. Now the country is under an obligation to provide reparation. Read more on our joint press release https://t.co/iPIRxZ20AP pic.twitter.com/iO5tJpaaiz
ILGA-Europe (@ILGAEurope) February 17, 2021
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Und auch hier in Deutschland werden regelmäßig LGBTI in Verfolgerstaaten abgeschoben.
Union und SPD behaupten dann immer, das seien "sichere Herkunftsstaaten". Für Heteros mag das vielleicht sogar der Fall sein, aber dann ist das noch lange nicht auch für LGBTI der Fall.