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Neue Kampagne

Prominente und Verbände fordern "Grundgesetz für alle"

Sexuelle und geschlechtliche Minderheiten sollen in den Diskriminierungsschutz der Verfassung aufgenommen werden – Online-Petition gestartet.


Die Initiator*innen bitten darum, dieses Motiv in sozialen Netzwerken zu teilen. Bilder mit weiteren Menschenkonstellationen sollen bald folgen
  • 24. Februar 2021, 09:00h 20 3 Min.

Über 60 queere Organisationen und Gruppen und über 50 Prominente haben am Mittwoch einen neuen Appell veröffentlicht: "Die Menschen der queeren Community werden in ihrer ganzen Bandbreite durch Artikel 3 GG geschützt", heißt die Forderung zum Slogan "Grundgesetz für alle". Sie lässt sich auch online in einer Allout-Petition unterstützen.

Der Schutz queerer Menschen sei "mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig", meint Mitinitiator Christian Gaa. Zu den Erstunterzeichnenden gehören unter anderem Anne Will, Carolin Kebekus, Jochen Schropp, Rosa von Praunheim, Carolin Emcke, Sookee, Ingo Zamperoni, Riccardo Simonetti, Else Buschheuer, Hella von Sinnen und Olivia Jones.

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden", heißt es bislang in dem Verfassungsartikel. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Anlässlich des Vorhabens von Regierung und Opposition, den Begriff "Rasse" zu ersetzen, sei es ebenfalls von "historischer Bedeutung", "in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben", betont der Appell.

Die Unterzeichnenden verweisen auf die schon jahrelange Forderung – und einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP, das Merkmal "sexuelle Identität" in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes aufzunehmen. Bei der ersten Lesung im November 2019 signalisierten auch die Regierungsfraktionen Verhandlungsbereitschaft, im Rechtsausschuss plädierten im letzten Februar zudem Expert*innen für das Vorhaben (queer.de berichtete). Die Oppositionsparteien empfahlen später, den Entwurf mit Initiativen zur Änderung des "Rasse"-Begriffes zu verknüpfen. Ende Dezember hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel allerdings im Bundestag betont, dass die Regierung nur an der letzten Frage arbeite (queer.de berichtete).

Aufnahme vor Bundestagswahl

Der Appell fordert nun die Entscheidungsträger*innen in den Ländern, aus denen teilweise bereits Unterstützungssignale für das queere Anliegen kamen, und die Bundestagsabgeordneten und Fraktionen auf, "noch in dieser Legislaturperiode" LGBTI angemessen im Grundgesetz aufzugreifen. "Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien", so der Appell. "Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden."

Die Verfassungsänderung bräuchte in Bundestag und Bundesrat je eine Zweidrittelmehrheit. Um das Ziel zu erreichen, will die seit Monaten vorbereitete gemeinsame Kampagne der wichtigsten queeren Menschenrechtsorganisationen Deutschlands in den nächsten Wochen viele Unterschriften sammeln und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Zur Unterstützung in sozialen Netzwerken gibt es auch Sharepics.

Forderung: Ganze Bandbreite abdecken

"Trotz der Ehe für alle erleben sehr viele Menschen der queeren Community bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung, Hassgewalt", so der Appell. "Ein Schutz durch das GG sichert die Menschenrechte von Menschen der queeren Community für die Zukunft ab." Dass das Bundesverfassungsgericht "noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer" billigte, verdeutliche die Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung.

Aus diesem Grund fordert der Appell abweichend vom Oppositionsantrag neben der Aufnahme des bislang im Grundgesetz unberücksichtigten Merkmals "sexuelle Identität" auch die von "geschlechtlicher Identität". Zwar habe Karlsruhe zuletzt mehrfach einen entsprechenden Schutz etwa von trans Personen aus dem Merkmal "Geschlecht" abgeleitet – aber das "nur indirekt und nicht immer einheitlich". (nb/pm)

#1 PeerAnonym
  • 24.02.2021, 09:09h
  • Das wäre längst überfällig.

    Es kann nicht sein, dass LGBTI in Art. 3 GG explizit nicht genannt werden. Entweder streicht man die Auflistung von Nicht-Diskriminierungsgründen komplett und sagt einfach nur "Niemand darf diskriminiert werden." Punkt. Oder - solange es so eine Auflistung gibt - müssen auch LGBTI genannt werden.

    Und ich schließe mich auch der Aufforderung dieses Appells an, nicht nur die "sexuelle Identität" aufzunehmen, sondern auch die "geschlechtliche Identität". Denn ersteres schützt Schwule, Lesben und Bisexuelle. Letzteres Trans- und Intersexuelle. Da genügt auch nicht der Verweis auf das Merkmal Geschlecht, das eben das biologische Geschlecht meint, während die geschlechtliche Identität durchaus vom biologisch zugewiesenen Geschlecht abweichen kann.

    Es mag ja sein, dass das BVerfG häufig auch schon das Merkmal "Geschlecht" zum Schutz von Trans- und Intersexuellen herangezogen hat. Aber eben wie im Appell steht "nur indirekt und nicht einheitlich". Und dass das so bleiben muss, ist auch nicht gesagt. Wenn sich politische Verhältnisse ändern, ist es leicht, Gesetze zu ändern, aber die Verfassung zu ändern, wäre schwieriger.

    Deswegen MUSS beides in Art. 3 GG: sexuelle Identität und geschlechtliche Identität.

    Daran wird sich jede Regierung messen lassen müssen.
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#2 NonBinaryEhemaliges Profil
  • 24.02.2021, 09:12h
  • Ich habe die Petition selbstverständlich sofort unterschrieben. Wir müssen jetzt gewaltigen Druck machen.

    Als momentanes "Ziel" nennt AllOut 5.000 Unterschriften. Lasst uns 50.000 daraus machen!
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#3 Julian SAnonym
  • 24.02.2021, 09:23h
  • Eigentlich ist doch jedem, der nicht religiös verblendet oder sonstwie fanatisiert ist, klar, dass die Ergänzung von Art. 3 GG kommen muss und früher oder später auch kommen wird.

    Wieso dann noch unnötig verzögern?

    Zumal es hier um eine Grundrechtsfrage und den demokratischen Gleichheitsgrundsatz als Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geht.

    Eigentlich sollte es doch im Interesse der Politik sein, das Thema endlich abzuhaken und sich ganz auf andere Dinge konzentrieren zu können.

    Deutschland hat lange genug gewartet, jetzt wird es wirklich Zeit.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Und die Wähler!!
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